Monatsforum Juli Mamis 2011

Arbeitgeber unterschreiben...

Arbeitgeber unterschreiben...

Sinche

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... Wann man wieder kommt?! Meine Chefin hat mich gestern angerufen, dass ich nochmal vorbei kommen solle um Ihr zu unterschreiben wie lang ich Elternzeit nehme.. Musstet Ihr das auch? Lg, Sinche


schnecke1

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Antwort auf Beitrag von Sinche

HALT!!! Nicht unterschreiben! Du bist erst verpflichtet die Elternzeit mitzuteilen, wenn Dein Kind da ist!!! 1 Woche nach ET muss der Arbeitgeber Info über die Länge der Elternzeit haben! LG


_Melly_

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Antwort auf Beitrag von Sinche

richtig, ich hab nach der geburt ein schreiben bekommen, von der personalabteilung, das ich ausgefüllt hab, wie lange ich in elternzeit bleibe und wann ich wieder eintrete...aber eben erst nach der geburt...


Larona

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Antwort auf Beitrag von Sinche

Ich hab´auch die Info mit nach der Geburt. Elternzeit muss man sieben Wochen vor deren Antritt beantragen. Macht mit den acht Wochen Mutterschutz eben eine Woche nach der Geburt. Ich glaube, dass deine Chefin das gerne für die Planung hätte, aber verpflichtet bist du jetzt noch nicht dich festzulegen. Und um deine Frage noch zu beantworten: mein Chef wollte noch nichts schriftliches sehen.


Woelckchen1

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Antwort auf Beitrag von Sinche

also ich hab diesmal die Elternzeit schon im Vorfeld eingereicht 1. damit der AG planen kann und 2. das ich daran nach der Geburt nicht denken muss. Wenns Dich nicht stört kannst Du das ja gleich machen dann wäre doch schon ein Punkt abgehakt.


schnecke1

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Antwort auf Beitrag von Woelckchen1

Also mein AG würde das überhaupt nicht machen, denn wenn jetzt darufhin schon wer für mich als Ersatz eingestellt wird und es passiert bei der Geburt etwas, dann ist der AG verpflichet mich und die Vertretung zu beschäftigen, da sind die Kosten doch viel zu hoch! Ich werd das Schreiben schon fertig machen und dann nach der Geburt nur noch hinschicken. Aber vorher würde das bei uns niemand annehmen! LG


Woelckchen1

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Antwort auf Beitrag von schnecke1

da ich schon seit 3 Jahren zuhause bin und auch die nächsten 3 wieder zuhause sein werde ist mein Arbeitsplatz schon längst vergeben. Werde in 3 Jahren dann irgendwo anders in der Firma unterkommen - habe das Glück in einer mittelständischen, flexiblen Firma zu arbeiten wo man immer mal wieder jemanden unterbringen kann


smil.y

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Antwort auf Beitrag von Sinche

Ich habe den Antrag auf Elternzeit auch schon abgegeben und mir von meiner Chefin unterschreiben lassen. Allerdings habe ich dazugeschrieben, dass das ganze vorläufig ist und einer Bestätigung nach Geburt des Kindes bedarf. Man weiß ja nie. Meine Chefin hat meine SS-Vertretung schon länger eingestellt. (Deshalb wollte sie am liebsten schon im Feb wissen, wie lange ich zuhause bleiben will) Ich mußte meine Vertetung ja auch noch einarbeiten und Dinge übergeben. Geht in manchen Branchen gar nicht anders... Wer den Antrag erst nach Geburt abgiebt, darf auf keinen Fall die 7 Tage vom Geburtstermin an überschreiten, sonst müsste man im Ernstfall zwische Mutterschutz und Elternzeit arbeiten gehen!!!! Am besten fertig zuhause hinlegen und vom Mann nach der Geburt abschicken lassen. LG Manja