Tulpe2023
Hallo
Ich stehe grade etwas auf dem Schlauch .
Ich habe in der 10 SSw meinen AG eine Bescheinigung gegeben mit dem ET Termin vom FA.Am 30.12 bin ich ja offiziell im Mutterschutz .Muss ich meinem AG noch darüber informieren ,dass er zu meinem normalen Lohn dann noch die 6 Wochen Mutterschaftsgeld zahlen muss ,oder muss ich da nichts mehr machen ?Bei der KK muss ich ja die Bescheinigung vom FA abgeben ab 33+0 für den Zuschuss .
Nur das mit dem AG weiß ich nicht mehr ,ob man da schriftlich noch was einreichen muss
Ich wünsche euch einen schönen Tag !
Liebe Grüße Tulpe
Herrje, und mir ist das mit der Krankenkasse gerade total neu. Kommt also auch auf die nicht kürzer werdende Liste. Ich kann Dir nur erzählen, wie es bei mir (verbeamtet) bisher war: Ich habe das Attest des FA bei meiner Dienstherrin abgegeben und mußte seither nichts weiter einreichen.
Über die Krankenkasse läuft das eigentlich nur, wenn du gesetzlich versichert bist. Wenn du verbeamtet bist bekommst du von deinem Dienstherren ganz normal die Lohnfortzahlung. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
Ah, danke. Dann ist es ja ganz richtig gewesen, daß ich das nicht auf dem Schirm hatte.
Um so kleiner die Firma ist, für die Du arbeitest um so eher würde ich einfach mal nachfragen. Bei einem großen Konzern, bei dem die Personalabteilung ständig mit dem Thema zu tun hat, würde ich erwarten, dass das von selbst läuft, bzw. dass man darauf hingewiesen wird, was man wann einreichen muss. Bei einer kleineren Firma ist vielleicht auch der/die Personalverantwortlichen nicht so fit in diesen Dingen und braucht einen Stubs von Dir. Viele Grüße von der Pflaume
Ich habe diese Woche Bescheinigungen über den Beginn der Schutzfrist bekommen. Eine für die KK zum beantragen des Mutterschaftsgeldes und eine für mich bzw den Arbeitgeber. Hab ich dort abgegeben. Der Rest läuft von alleine.