Gracia Penelope
Liebe Mitschwangeren (und v.a. an die mit reichlich Erfahrung oder guter Information), es ist bei mir beruflich eh schon kompliziert, weil ich nicht so leicht vertreten werden kann. Nun kam neben allen Planungen und Regelungen der Hinweis, daß manche Planung und Vertretungsregelung gerade nicht weiter verfolgt werden kann, da ich meine Elternzeit ja noch nicht offiziell beantragt, sondern bisher meiner Vorgesetzten gegenüber nur kommuniziert habe. Auch wenn ich dafür theoretisch noch Zeit habe bis nach der Geburt bzw. eben 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes. Nun möchte ich einerseits mein Team schützen und somit früh genug für Klarheit sorgen. Andererseits frage ich mich gerade, ob es irgendwelche Nachteile geben könnte, wenn ich jetzt schon den Antrag stelle? Gefühlt mache ich gerade den zweiten Schritt vor dem ersten. Kennt sich jemand aus? Liebe Grüße und einen schönen Abend in die Runde!
Ach ja, und natürlich bin ich neugierig, wie Ihr die Elternzeit plant. Wie lange möchtet Ihr beim Baby/Kind bleiben???
Also ich weiß das der Arbeitgeber bei einer Verlängerung der Elternzeit und auch bei einer Verkürzung zustimmen muss. Bei meinem Sohn 03/22 geboren, hatte ich zunächst 18 Monate angebracht. Tatsächlich habe ich schriftlich einen Antrag auf Verkürzung gestellt. Ich bin dann nach 12 Monaten wieder arbeiten gegangen. Aber da ich einen familienfreundlichen AG habe, ist das bei uns nicht das Problem! Jetzt wird es so sein: Baby2 wird 02/24 geboren (Ich bin seit der 5. Woche im BV) ich werde bis 02/25 Elternzeit nehmen. Für 2025 habe ich 65 Urlaubstage noch. Mein Mann wird dann wahrscheinlich bis 09/26 Elternzeit nehmen.
Ganz so stimmt das nicht. Einer Verlängerung muss er zustimmen, sofern die entsprechende „Anmelde“Frist eingehalten wird & das Kontingent natürlich noch nicht aufgebraucht ist Bei einer Verkürzung sieht das anders aus: der AG darf eine Verkürzung sehr wohl ablehnen. Den Fall hab ich aktuell in meinem Team gehabt, bevor ich wieder schwanger wurde.. Ich selber habe 1 Jahr volle Elternzeit beantragt und dann 2 Jahre Teilzeit Elternzeit. Ich finde es sehr wichtig einfach eng im Austausch mit dem AG zu stehen und seine Wünsche zu äußern… Am Ende des Tages sage ich aber auch deutlich: es gibt Fristen, die gelten & kein AG kann verlangen schon vorab eine Entscheidung zu treffen. Wenn du noch entsprechend Bedenkzeit brauchst - dann nehm sie dir
Hi, ich finde diese Frage auch sehr schwierig. In meinem Fall ist das auch keine einfache und klare Entscheidung. Was ich aber oft höre und mir inzwischen auch zu Herzen nehme, ist: Warte die Geburt ab. Keiner weiß vorab, wie die verläuft und wie du dich danach erholst. Die erste Zeit mit dem Kind sei anstrengend und schön zugleich (kann da noch nicht mitreden bislang, wird unser erstes Kind). Mit dem AG ins Gespräch zu gehen, ist bestimmt nicht falsch. Aber auch der weiß, dass du nicht vorab an etwas gebunden bist. Vielleicht schaust du auch dein Baby an und willst einfach doch länger daheim bleiben. Auch wenn es hart klingen mag: Jeder ist ersetzbar. Abwarten
Danke Dir.
Inzwischen habe ich bei der Sachbearbeiterin angerufen, die mir dann auch sagte, ich würde nichts blockieren, wenn ich meine Elternzeit erst nach der Geburt beantrage. Das sei für die Verwaltung sogar einfacher, weil dann wirklich alle Angaben da sind.
Herrje, warum da jetzt vorher so viele Falschnachrichten kamen oder so halbe, ungenaue Erklärungen -