Monatsforum Februar Mamis 2015

Papierkram -.-

Papierkram -.-

Wunschkind88

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Ich beschäftige mich hier grad bereits mit dem ganzen Papierkram für Elterngeld und Pi pa po und bin grad leicht überfordert! Ich weiß das vieles erst nach der Geburt eingereicht bzw. Beantragt werden muss, aber da es mein erstes Kind ist und ich somit noch keine Erfahrung damit habe, wollte ich mich zumindest vorher schonmal informieren und manche Sachen bereits ausfüllen um nachher nicht mehr so viel Arbeit zu haben damit. Im Internet werd ich nicht wirklich schlau draus und hoffe das mir hier jemand helfen kann. Was bitteschön ist der Unterschied zwischen mutterschaftsgeld und Elterngeld?? Weiß einer ob Provision mit berechnet wird beim Elterngeld oder zählt nur das festgehalt? Ich hab noch einen Nebenjob auf 300€ Basis. Wird der einzeln berechnet oder gar nicht?? Bei der elterngeldstelle konnte die mir das nicht am Tel. Beantworten und meinte ich soll einen Termin ausmachen! Muss ich bei der Krankenkasse angeben das ich schwanger bin oder wissen die das automatisch von der Abrechnung des fa? Von meiner Heirat bzw. Namensänderung wussten die damals auch bescheid obwohl ich nichts angegeben hatte! Muss ich da auch irgendwas einreichen? Was bekommt mein Arbeitgeber an Dokumenten? Braucht er die Geburtsurkunde des Kindes? Beantragt man die Elternzeit erst nach der Geburt? Beginnt die mit dem Geburtsdatum des Kindes? Ich weiß es sind viele fragen, aber ich wäre für jede auch nur einzelne Klärung dankbar.


schmetterling23

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Antwort auf Beitrag von Wunschkind88

Ohja, der Papierkram und das fürchterliche Beamtendeutsch! Pfui Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse gezahlt. Die zahlen dein Gehalt fuer die 6+8 Wochen Mutterschutz. Die Zahlung laeuft so, dass du das Gehalt vom Arbeitgeber bekommst und er holt es sich dann bei der Krankenkasse zurueck. Ich vermute, dass du für den Zeitraum keine Provisionszahlungen bekommst. Für die Elterngeldberechnung werden das Weihnachtsgeld und der jaehrliche Bonus nicht miteinbezogen!!. Das ist für mich echt Scheisse, weil das bei mir viele Tausend Euro sind :-( Aber wenn man mehr als einmal im Jahr vom Arbeitgeber nen Bonus bekommt, zaehlen alle Bonuszahlungen fuer die Berehnjng! Du bekommst ja wahrscheinlich öfters Provisonszahlungen, oder? Alle Bruttogehaelter die du hast zaehlen mit rein, egal ob aus selbstständiger oder nicht-selbststaendiger Arbeit! Viele Grüße


Imi1988

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Antwort auf Beitrag von Wunschkind88

Hallo, Du bekommst automatisch bei deinem Arzt 8 Wochen vor der Geburt ein Termin wo nochmal bescheinigt wird das der entbindungstermin in 8 Wochen ist. Diesen Zettel musst du bei deiner Krankenkasse einreichen, genauso beim Arbeitgeber. Da musst du auch mindestens 7 Wochen vorher Deine Elternzeit beantragen und angeben wie lange du deine elternzeit nehmen willst. Wenn das Baby dann da ist braucht dein Arbeitgeber auch die Geburtsurkunde. Der Unterschied zwischen Elterngeld und Mutterschaftsgeld ist, dass das Mutterschaftsgeld 100% von dein Lohn ist. Dies bekommst du 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Wenn die 8 Wochen um sind bekommst du Elterngeld. Das ist dann bis noch 67% von dein Gehalt. Das musst du dann nach der Geburt beantragen beim Amt für Jugend/Familie. Und die Geburtsurkunde mitnehmen. Das Kindergeld wird auch nach der Geburt beantragt mit der Geburtsurkunde und dem Formular. Das kannst du schon vor der Geburt von der kindergeldkasse abholen. Hoffe könnte dir bisschen helfen:)


Wunschkind88

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Also mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld wusste ich schon das das wegfällt, aber die Provision krieg ich jeden Monat an mein festgehalt angerechnet und hoffe das das mitgezählt wird, weil sonst echt ne Menge wegfällt Mit dem mutterschutzgeld hab Ichs jetzt denke soweit verstanden, aber wieso steht dann beim elterngeldantrag ab 1.-12. LM wenns das erst so gesehen ab dem 3. LM gibt???


alessia_laura

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Und das find ich auch voll beschiss. Ich nehm ja 12monate elternzeit (ab Ende muschu) weil ich die kleine erst mit 1jahr in die Kita bringen kann und ja noch etwas zeit für Eingewöhnung brauch. Das bedeutet aber auch dass ich 2 Monate kein Geld bekomm! Aber so ist das halt. Genau genommen ist das jetzt ja schon ne Verbesserung zu damals als ich noch mit meiner großen ss war. Da Gab es nur maximal 305,- wenn ich mich recht entsinne.


Bauchtaxi1315

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Antwort auf Beitrag von Wunschkind88

Hallo, Also meine Vorschreiberinen haben ja shcon etwas zum Mutterschaftsgeld gesagt. Du bekommst die Bescheinigung vom Arzt und die bei der Krankenkasse einreichen. Kindergeld kannst du auch erst nach der Geburt beantragen, hierfür brauchst du auch die Steueridentifikationsnummer des Kindes die kommt automatisch kann aber etwas dauern. Wir haben den Antrag ohne eingereicht und als die Nummer kam diese bei der Kindergeldstelle telefonisch nachgereicht. Generell melden die sich aber auch wenn denen etwas fehlt dann kann die Bearbeitung nur länger dauern und das Geld länger auf sich warten lassen. Elterngeld musst du zusätzlich beantragen da kannst du den Antrag soweit ausfüllen und dann nach der Geburt wenn die Urkunde da ist einreichen. Wenn dir deine Elterngeldstelle nicht telefonisch helfen kann mach doch einfach einen Termin ist lästig aber es hilft dir ja um dir nichts entgehen zu lassen. Ansonsten kannst du dich auch beim Bundesministerium für Familie, Soziales etc. melden die haben ein Servicetelefon und kennen sich mit genau diesen Themen unglaublich gut aus! Ich habe das schon 2Mal in Anspruch genommen, sehr freundlich und besser mit der Materie vertraut als die Ämter! Hier die Nummer : Servicetelefon: 030 201 791 30 Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr Ansonsten kann ich nur sagen das bei meiner Berechnung für das Elterngeld meiner Tochter Bonus-, Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt worden sind! Mein Mann bekommt zusätzlich auch Provision und auch hier hat die Behörde über das Jahr gemittelt und diese berücksichtigt. Sonst hätte er in seinen Partnermonaten weniger Elterngeld als ich bekommen und das war definitiv!! nicht der Fall. Ich kann dir aber auch nicht sagen ob das jeder Angestellte in den Behörden so macht. Manchmal hat man das Gefühl das jeder Angestellte in den Behörden einen eigenen Ermessensspielraum haben. -Nur meine Vermutung!- Dein Arbeitgeber braucht nur den Antrag auf Elternzeit den musst du 7Wochen vor Beginn dieser einreichen. d.H. wenn du direkt im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit nehmen möchtest, muss der Antrag in der ersten Lebenswoche von deiner Maus spätestens beim Arbeitgeber ankommen. Ich habe vorher einen abgegeben mit dem vorraussichtlichen Termin und musste nach der Geburt nur das genaue Geburtsdatum nachreichen. Die Urkunde wollte mein Arbeitgeber nicht. Die Elternzeit beginnt generell wann du möchtest, wenn die 8Wochen Mutterschutz rum sind kannst du auch erst 2Monate arbeiten und dann Elternzeit nehmen. Das machen aber die wenigsten. In der Regel legt man die Elternzeit genau im Anschluss an den Mutterschutz, oder man nimmt nach dem Mutterschutz eventuell vorhandene Resturlaubtage und an deren Anschluss dann die Elternzeit. Ab dem 01.01.2015 kann man die Elternzeit auch in 3Teilen nehmen ohne das die eines der Jahre verfällt, bis jetzt war es so das man die ersten beiden zusammenhängend nehmen und beantragen musste damit das 2te Jahr nicht verfällt. Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. LG


Wunschkind88

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Antwort auf Beitrag von Bauchtaxi1315

Vielen Dank!! Das war wirklich sehr informativ! Jetzt bin ich um einiges schlauer und auch beruhigter. Bleibt nurnoch abzuwarten wie die Berechnung vom Elterngeld nun tatsächlich bei mir abläuft, aber das kann ich dann ja eh nicht ändern. Also hoff ich erstmal das die Provision mitberechnet wird. Aber macht mir Mut das es bei dir berechnet wurde. ( nicht über die Uhrzeit wundern...Ich schlaf momentan nicht sehr gut weil mein schatzi im Bauch ganzschön aktiv ist ) LG