Mone8282
---vielleicht kennt sich ja einer von Euch damit aus.... Mein Mutterschutz beginnt am 18.12.2014. Ich hätte also einen anteiligen Urlaubsanspruch von 8 Tagen für das Jahr 2015 und noch 3 Tage die ich von diesem Jahr übrig habe. Laut der Personalabteilung darf ich diesen vor dem Mutterschutz nehmen...( also quasi ab dem 3.Dezember 2014 ) Allerdings stellt sich jetzt meine oberste Chefin quer und meint, es würde ein neues BGH Gesetz geben und ich dürfte den Urlaub von 2015 nicht vor dem Mutterschutz nehmen. Ich bin jetzt echt ein bisschen sickig.... Weiss jmd. ob das stimmt ???????? Ich kann im Internet nämlich nichts darüber finden
Huhu, Deine Chefin hat wohl Recht wie es aussieht: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Wieviel-Urlaub-steht-mir-zu-bis-ich-in-Mutterschutz-gehe_99419.htm
Bor Menno ;-(
Versteh nur nicht, wie unsere Personalabteilung das nicht wissen kann ;-/
das ist doch eigentlich klar das du nicht schon in 2014 den urlaub von 2015 nehmen kannst. aber er verfällt nicht, wenn du z.b. noch in elternzeit gehst für einige jahre. er bleibt dir erhalten ;-) schöne grüße von der ostsee, die landmotte