landmotte
frage siehe betreff, lg, die landmotte
Ich ein wenig.
hey nurja, dann versuch ich mal zu erklären. erblasser: ledig, keine kinder, eltern nicht mehr am leben, dafür 4 geschwister, eine schwester (ledig, 1 kind) soll laut testament (leider nicht notariell beglaubigt) die eigentumswohnung erben, ein bruder (verheiratet und kinder) und noch ein bruder (verheiratet und kinder) bekommen vermutlich den pflichtteil von je 25 % denn die andere schwester ist bereits verstorben, geschieden, 2 kinder. was ist mit den kindern der letzten schwester? sind die gleich erbberechtigt wie die geschwister des erblassers? oder erst wenn alle geschwister ausschlagen? und was ist mit den anderen kindern der geschwister? weißt du es zufällig? lieben dank. lg, die landmotte
Nope die sind nicht erbberechtigt. Meines wissens nach muss das testament auch nicht notariell begläubigt sein. Sonnst frag doch die fr bader aus dem expertenforum. Lg
Testament muss unterschrieben sein. Und im voll Besitz der geistigen Kräfte. Und irgendwo hinterlegt sein. Bei der Erbschaft selbst geht es der Reihenfolge nach sofern es kein Testament gibt. Das heisst möchten und Neffen erst wenn Ehepartner eigene Kinder, ausgeschlagen oder enterbt wurden. Dann Geschwister. Und erst dann die möchten bzw Neffen. Aber ich würde da Vlt mal beim erbnachlassgericht anrufen und nachfragen :)