milkyway82
.... Klingt eigentlich ziemlich interessant! Nur warum bitte erst bei Geburt an 1.7.??? Meint ihr, man kann soetwas einklagen oder so?
die müssen ja nun mal ein Datum festlegen ab wann es gilt. schätze mal da hat man schlechte karten. bin allerdings auch kein experte auf dem gebiet und lasse mich da gerne verbessern!
Was ich nicht ganz verstehe ist ! Was ist daran neu? man konnte doch schon immer die Auszahlung halbieren und dafür doppelt so lange machen! Irgendwie ist mir das zu hoch! oder ich bin SchwangerschaftsDeppert
habe ich mich auch schon gefragt. ich habe es auch auf zwei jahre auszahlen lassen und bin nach einem jahr mit weniger std wieder arbeiten gegangen!?
Bis jetzt war das Ganze nur eine Auszahlungsmodalität. Jetzt ist es so wenn du dich für ElterngeldPlus entscheidest kannst du 20Monate ElterngeldPlus + 2 Monate Mutterschutzleistungen beziehen. Wenn du dann direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten möchtest wird dein Anspruch auf Elterngeld wie bisher ermittelt und dann über die ganzen 20Monate das Elterngeld mit deinem Verdienst verrechnet. Jetzt ist es so das sich der Satz einfach halbiert auf 2Jahre ausgezahlt wird aber wenn du nach 1Jahr wieder arbeiten möchtest dann bleibt die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes im 2Jahr unbeeinflusst von deinem Verdienst. D.H. Der Bezugszeitraum für das Elterngeld ändert sich. Von einem Jahr mit Auszahlungsmodalität auf 2 Jahre zu einem Bezugszeitraum von 2 Jahren. Wenn du nach dem jetzigen Elterngeldmodell nach dem Mutterschutz arbeiten gehst dann wird ja auch die Höhe des Elterngeldes mit dem Verdienst verrechnet nur halt für 1Jahr Bezugszeitraum. Zudem kann der Partner beim Elterngeld Plus 4Monate Elternzeit und damit auch Elterngeld beantragen. Bei uns wird über das KKH und deren Familienakademie ein Kurs angeboten der "Geburtsvorbereitung in Finanzen" heißt ich habe das bei meiner Ersten Maus schon besucht und werde das jetzt auch machen. Zwar greift das ElterngeldPlus für uns noch nicht aber ich finde es ganz hilfreich trotzdem darüber bescheid zu wissen. Zudem wird es ja auch noch Änderungen zur Elternzeit geben und die sind dann schon ab dem 01.01.2015 gültig. LG