kleine fee 87
Hallo meine Lieben,
ich möchte gerne meiner Arbeitgeberin schon im vorraus schriftlich meine Elternzeit mitteilen und da ich nicht im Büro arbeite und mir solche Anträge und anderer Kram schwer fallen, bitte ich euch einfach mal mit auf das Schreiben zu gucken. Und habe ich das richtig verstanden--> Wenn ich Elternzeit nehmen möchte und zwar 12 Monate, dann beginnen diese doch nach dem Mutterschutz (8Wochen nach der Geburt) oder? Ist jetzt beim kopieren etwas dooooof verrutscht.
Meine Adresse Ort, Datum
Adresse Arbeit
Betreff: Antrag auf Elternzeit
Sehr geehrte Frau ……….,
hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes (voraussichtliches – Geburtsdatum: 22.02.2015).
Unter Einhaltung der gesetzlichen 7-Wochen-Frist werde ich die Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz am 20.04.15 beginnen.
Nach einer 12-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 01.04.16 wieder voll zur Verfügung.
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen.
Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
meines wissens nach darfst du erst ab geburt die elternzeit beantragen und das innerhalb einer woche. dabei müssen die ersten beiden jahre zusammenhängend beantragt werden. sprich, du könntest das erste jahr mit 0 % der arbeitszeit absolvieren und das zweite dann mit z.b. 50 % arbeiten gehen. wielang du für das dritte jahr zeit hast weiß ich nicht, ich darf es bis zum 8. lebensjahr nehmen. und eigentlich zählt der mutterschutz als elternzeit. also geburt am 22.02.15, erstes jahr endet am 21.02.16 und so weiter. warum kündigst du nicht mündlich schonmal dein vorhaben an? lg
Befasse mich auch grade damit und wollte auch grade mein schreiben fertig machen. Soweit ich weiß, darfst du es jetzt schon abgeben bis spätestens 1 Woche nach Geburt. Willst du danach echt wieder Vollzeit einsteigen? Sonst musst du das jetzt auch schon angeben, dass du das zweite Jahr zum Beispiel nur mit 20 Stunden wieder einsteigst.
Kommt das nicht n bisschen auf den Betrieb an? Ich kann jetzt schon Elternzeit beantragen (rechne einfach ab 8 Wochen nach der Geburt), muss aber die Geburtsurkunde nachreichen nach der sich dann eine neue Berechnung ergibt. Innerhalb der Elternzeit gehe ich auf 450€-Basis arbeiten und kann dann in Ruhe Teilzeit beantragen für ab 2016.
Danke schon einmal für eure antworten,
also es ist kompliziert. Ich bin Selbstständig und habe nebenbei noch eine Anstellung 20h in der Woche. Ich muss für meine Selbstständigkeit schon nach 4-5 Monaten wieder anfangen mit max. 20h in der Woche , nicht des Geldes wegen, sondern weil sich meine Kunden höchstwahrscheinlich Ersatz für mich suchen würden und dann könnte ich mein Geschäft nocheinmal neu aus dem Boden stampfen. Dann muss ich nach 1Jahr Elternzeit (so wie ich jetzt verstanden habe 21.02.2015) mit dem Angestellten Verhältnis weitermachen. Das dann hauptsächlich wegen dem Geld. Längere Elternzeit kann ich mir nicht leisten.50% des Nettogehaltes ist schon arg wenig. Und Elternzeit gilt dann ab Mutterschutz nach der Geburt, ja????? Lieben Gruß.
Im Prinzip könntest du die elternzeit nehmen wann du willst. Aber natürlich nehmen die meisten das immer im Anschluss an den muschu. Und da du das Datum deines wiedereintritts nennst kommt es da auch nicht zu Missverständnissen. Im Unterschied dazu gibt es Elterngeld aber nur bis zum 12. Lebensmonat des Babys. Also effektiv bekommt man nur 10 Monate Geld.
Wie ist das denn, wenn du in der Elternzeit selbstständig bist? Kann es sein, dass du das dem Arbeitgeber mitteilen musst? Naja, wahrscheinlich nicht. Ansonsten waere mein Tipp, alles deutlich vager zu formulieren. . Also eher sowas schreiben wie: Ich habe vor, voraussichtlich zwei Jahre Elternzeit zu nehmen und im Januar 2016 mit Teilzeit in Elternzeit maximal 30 Stunden in der Woche zu arbeiten, wenn die Betreuungsversorgung meines Kindes dies zulässt. Hier fuer werde ich mich spätestens vier Monate vor Beginn der Teilzeit mit Ihnen fuer ein g emeinsames Planungsgespraech in Verbindung setzen. Du musst ja keine Anzahl an Monaten oder den genauen Tag festlegen. Und vielleicht willst du nen Monat später beginnen oder frueher, weil die Betreuung schwieriger wird...da kann ja noch so dies und das passieren.
Hallo, ich bin auch selbstständig. Als mein erster Sohn geboren wurde dachte ich, ich kann mir zum Elterngeld etwas dazu verdienen und bin munter meiner Selbstständigkeit nach gegangen. Trugschluss.... Alles was ich verdient habe musste ich dieses Jahr zurück zahlen!!!! Du kannst zwar arbeiten gehen aber dir wird jeder verdiente Cent vom Elterngeld abgezogen. Auch ist es sehr kompliziert dein Elterngeld berechnen zu lassen. Du musst deine Einnahmen abgeben daraus berechnen die dann das Elterngeld (später Steuerbescheid einreichen, dann wird neu berechnet) und du musst eine Prognose erstellen wie viel du voraussichtlich verdienst, dies wird dir dann direkt abgezogen, schreibst du zu wenig im die Prognose musst du nachzahlen. Ich bin noch immer Selbstständig und stelle mich den Ärger wieder aber nur für meine Auftraggeber die schon lange bei mir buchen. Gruß Diana
Ich bestätige Euch nach 3 Schwangerschaften. Wenn die Elternzeit an den Mutterschutz nahtlos anschließen soll, dann läuft ein Jahr Elternzeit ab Geburtstermin, also hier bis zum 21.02.2016. Es gibt 12 Monate Elterngeld, wobei 2 Monate Mutterschutz angerechnet werden, es also effektiv 2 Monate Mutterschaftsgeld und 10 Monate Elterngeld gibt. Es sei denn man lässt sich das Elterngeld auf 24 Monate aufteilen, dann aben 2 Monate Mutterschaftsgeld und 22 Monate Elterngeld. Fristen "...Der Antrag auf Elternzeit erfolgt formlos. Er muss fristgerecht spätestens sieben Wochen vor Antritt der geplanten Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen. Soll die Elternzeit mit der Geburt des Kindes beginnen, muss die Anmeldung spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen. Grundsätzlich beginnt die Elternzeitbei bei Nichteinhaltung dieser Frist immer sieben Wochen, nachdem der Arbeitgeber den Elternzeitantrag erhalten hat...." Gruss Katrin
Oh, vielen Dank liebe Bald-Mamis,
ihr habt mir sehr geholfen Ich weiss jetzt, das ich mein Schreiben etwas umformuliere und der letzte Beitrag hat es mich jetzt endlich wirklich begreifen lassen, dass der Mutterschutz nach der Geburt schon zur Elternzeit zählt. Also vielen Dank.
Ich weiß, dass wenn ich während der Elternzeit ein paar Stunden in meiner Selbstständigkeit arbeite, dass das gegengerechnet wird. Aber da muss ich durch. Sonst sind die Kunden weg
Klar wäre es mir lieber länger mit der kleinen zuhause zubleiben, aber naja, ich werde oder wir werden das Kind schon schaukeln. Habe ja zum Glück einen Krippenplatz für den Anfang 20h in der Woche ab 01.07.15. Also müssten wir das schon irgendwie hinbekommen. Machen ja andere auch so. Gut, dann mache ich mich mal ans schreiben. Lieben Gruß- bis bald
Hallo kleine Fee, ich kam leider erst jetzt zum lesen aber vielleicht kann ich dir auch nocht etwas helfen. Ja der Mutterschutz "zählt" quasi mit zu dem 1sten Elternzeitjahr aber den musst du nicht beantragen der steht dir ja rechtlich immer zu! Deshalb reicht es wenn du deinen Antrag auf Elternzeit auch in der ersten Lebenswoche deines Mäuschen abgibst. Du kannst den natürlich auch jetzt schon einreichen, mein Arbeitgeber hat das damals auch angenommen aber ich musste zusätzlich den selben Antrag nach der Geburt noch einmal einreichen mit den genauen Geburtsdaten und dem Namen meiner Tochter. Manchen Arbeitgebern reicht es wenn man die Geburtsurkunde vorlegt. Für uns ist es auch so das wir den Antrag jetzt schon einreichen können da wir in der SS und im MuSchu Kündigungsschutz genießen!!! Ansonsten könnte der Arbeitgeber einen auch noch kündigen wenn der Antrag auf Elternzeit mehr als 8Wochen VOR BEGINN der Elternzeit eingereicht wird! Das ist ganz wichtig wenn dein Mann/Lebensgefährte einen Antrag einreicht. Bis jetzt ist es auch so das wenn dein Mann z.B. den ersten und 12 Lebensmonat des Kindes Elternzeit beantragt muss das spätestens 7 Wochen vor errechnetem Termin erfolgen. Also beide Monate im selben Antrag. Dann gilt der Kündigungsschutz für den ersten Lebensmonat und davor aber in der Zeit zwischen den Monaten Elternzeit besteht KEIN Kündigungsschutz! Bis jetzt ist es auch so das das zweite Jahr zeitgleich mit dem ersten Beantragt werden muss sonst verfällt einem das zweite Jahr und eigentlich muss auch zeitgleich um eine Verschiebung des 3ten Elternzeitjahr gebeten werden wenn man das z.B. erst zur Einschulung nehmen möchte. Das mit dem 3ten Jahr war mir auch nicht bekannt das man ab Geburt um eine Verschiebung bitten muss und der Arbeitgeber dem zustimmen muss. Die meisten Arbeitgeber sind kulant wenn man das mal mündlich erwähnt hat das man das Jahr aufschieben möchte dann mit entsprechenden Fristen beantragt geben die meisten dem auch statt. Wenn das neue Elterngeld Plus Gesetzt auch endlich durch den Bundesrat ist, dann haben wir zwar nix von den Elterngeld Erneuerungen, da erst für Kinder ab dem 01.07.2015 geboren (ausser bei Zwillingen), aber die neuen ElternZEIT Regelungen gelten für Kinder die ab dem 01.01.2015 geboren werden. Da kann man dann jedes Jahr einzelnd beantragen also 1stes und 2test MUSS nicht mehr, kann aber auf einen Schlag beantragt werden. Und auch für das dritte Jahr bräuchte man nicht mehr die Zusage des Arbeitgebers auf Verschiebung sondern kann mit einer, ich glaube, 12 Wochen Frist vorher beantragt werden. So steht es in den Entwürfen aus dem Netz eine Endgültige Gesetztesniederschrift habe ich noch nicht gefunden, die können sich auch noch etwas von den Entwürfen unterscheiden. Deswegen werde ich meinen Antrag definitiv erst nach der Geburt unserer Maus einreichen! Ich hoffe bis dahin gibt es neue Infos ob der Bundesrat auch zugestimmt hat. Im Moment habe ich nämlich nichts weiterers mehr gehört ausser der Zustimmung des Bundestages und den Gesetztsentwürfen die es im Netz gibt. Ist jetzt doch etwas lang geworden aber ich hoffe es Hilft. LG