Monatsforum Februar Mamis 2014

wie geht es weiter?

wie geht es weiter?

goischt

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hallo komme gerade von meinem AG, da ich im kindergarten arbeite und bis freitag nicht arbeiten darf. er meinte dann gleich das der weiterlaufende vertrag dann wohl für mich hin fällig ist. mein vertrag endet am 31.08.13. das heißt auch wenn ich jetzt nicht mehr arbeiten gehen darf weil ich nicht imunbin muss er mich nur bis aug. weiter bezahlen oder? von wo kann ich ab sep. geld beziehen? ET: 13.02.2014


Spuni

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Antwort auf Beitrag von goischt

Hallo ,ich bin auch Erzieherin.Weißt du denn schon ob du immun bist? Als ich mit meinem Sohn schwanger wurde, habe ich gerade auf meinen neuen Vertrag gewartet.(da Integrationskraft)Mein AG hat mir trotzdem die Verlängerung gegeben, obwohl ich in eine andere Gruppe musste, da ich nicht mehr Windeln wechseln durfte. Was wurde denn besprochen?Wurde der weiterlaufende Vertrag versprochen? LG


goischt

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Antwort auf Beitrag von goischt

nein das erfahre ich am freitag. mein ag meine gleich das er mir dann keinen arbeitsvertrag mehr geben kann, aber ich kann mich dann wenn 14 nach der geburt gleich wieder arbeiten will gleich bei ihm melden dann kann man alles weitere besprechen.


Spuni

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Antwort auf Beitrag von goischt

Hm.Meinst du 14Tage nach der Geburt?Oder Monate? Wenn du komplettes Arbeitsverbot bekommst, weil du nicht immun bist,dann kannst du dich ja mal bei deiner Krankenkasse schlau machen, der Stadt oder beim Arbeitsamt, wie das so ist in deiner Situation.Ist ja schon blöd. Ich drücke dir feste die Daumen, dass es eine Lösung gibt. LG und alles Gute


goischt

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Antwort auf Beitrag von Spuni

14 tage danach.


dieholde

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Antwort auf Beitrag von Spuni

wenn sie Arbeitslosengeld bekommt, dann bekommt sie es auch für die Zeit vom BV weiter. Während der Mutterschutzfrist zahlt dann die KK


dieholde

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Antwort auf Beitrag von goischt

Leider ist nicht jeder AG so nett wie der von Spuni, wenn dein Vertrag ausläuft müsstest du eigentlich 3 Monate vor Ablauf dich beim Arbeitsamt melden. Wenn du jetzt schon mindestens 12 Monate gearbeitet hast bekommst du für 6 Monate ALG, bei 24 oder mehr Monaten -1Jahr ALG Du solltest auf jeden Fall dir schnell einen Termin beim Arbeitsamt holen.


goischt

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Antwort auf Beitrag von dieholde

ja muss ich in diesem fall


Sullira

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Antwort auf Beitrag von goischt

Hi! Wenn ich nicht irre bist du sobald du schwanger bist unkündbar (egal ob du einen befristeten Vertrag hast. Ich glaube der wird automatisch zum unbefristeten). Musst da mal im Mutterschutzgesetztbuch gucken. 100% sicher bin ich aber nicht. Jedenfalls würde dein AG keine Kosten mehr haben, da du ja sicher arbeitsunfähig geschrieben wirst wegen der ss und nicht vorhandener Immnunität. Damit würde dein AG sofort ab Krankschreibung vollen Lohnausgleich bekommen. Also könnte dein AG den Vertrag auch bis zum Mutterschutz (8 Wochen vor Geburt) verlängern. Anders Sache: 14 Tage nach der Geburt arbeiten ist nicht erlaubt. Du hast eine gesetzliche Mutterschutzfrist von 6 Wochen, die nicht verkürzt werden darf.. Wer dich da einstellt macht sich strafbar.


dieholde

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Antwort auf Beitrag von Sullira

muss dich leider enttäuschen, befristete Verträge laufen einfach aus, da hier ja nicht gekündigt werden muss. Wenn man ein BV bekommt, bekommt der AG das Entgelt und seinen Anteil der Sozialversicherung von der KK erstattet, also das stimmt mit keinerlei zusätzliche Kosten Mutterschutzfristen sind 6 Wochen vor (hier darf man theoretisch arbeiten) und 8 Wochen nach der Geburt (absolutes Beschäftigungsverbot) man kann in der Zeit zwar eingestellt werden aber eben nicht arbeiten


Miranova

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Antwort auf Beitrag von goischt

Und der weiterlaufende Vertrag war nicht zufällig bereits unterschrieben? @dieholde: dürfte man den dann zurückziehen als AG?


goischt

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Antwort auf Beitrag von Miranova

nein leider nicht die verträge bekommen wir erst immer mitte juli zum unterschreiben.


dieholde

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Antwort auf Beitrag von Miranova

nein unterschrieben ist unterschrieben, dann ist der Vertrag gültig


dieholde

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Antwort auf Beitrag von goischt

Am besten du suchst nochmal das Gespräch mit deinem AG und erklärst ihm, dass er für dich ja das Geld von der KK wieder bekommt, wenn du ein BV bekommst und dass er ja dann für die Zeit einen Ersatz einstellen kann - ohne zusätzliche Mehrkosten. vielleicht siehts dann schon besser aus für dich


Mina25

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Antwort auf Beitrag von goischt

Vorsicht auch bei einem Beschäftigungsverbot und ALG 1. Ich meine im Internet gelesen zu haben, dass du bei einem BV deinen Anspruch auf ALG 1 verlierst, weil du dann ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Wenn es da Schwierigkeiten geben sollte würde ich darauf bestehen, dass du ja nur diesen Job momentan nicht machen kannst, aber sehr wohl einen anderen. Das BV also nur ausgestellt wurde, weil der Job nicht passt und nicht, weil du arbeitsunfähig bist. Alles Gute!


dieholde

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Antwort auf Beitrag von Mina25

da gibts mittlerweile ein Urteil, das Arbeitsamt übernimmt die Stelle des AG und muss weiterzahlen.


Sullira

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Antwort auf Beitrag von goischt

@ dieholde: Da hab ich dann doch was mit den Mutterschutzfristen verdreht. Stimmt natürlich 6 Wochen vorher (da könnte frau noch wenn sie möchte arbeiten) und 8 Wochen nach Geburt. (absolutes Beschäftigungsverbot.) @goischt: Rede doch mal mit deinem AG. Vielleicht verlängert er ja bis zum Mutterschutz.