mamavonzwei1113
Guten morgen :) lieg mit meiner grossen im Bett sie hat 39 grad :( nunja wollte mal fragen wie es mit der elternzeit aussieht? ich weiss das man bis zu 3 Jahren nehmen kann sich das teilen kann und das man für 1 Jahr das Geld bekommt oder für 2 Jahre dann jeweils die hlfte.. jetzt frage ich mich aber bei uns fängt der kindergarten immer ab August an.. Das heisst unsere Tochter würde mit 1,5 Jahren in den kindergarten gehen.. kann ich mir dann auch 1,5 Jahre elternzeit nehmen oder dann 2 Jahre? Meine schwimu labert mir ständig rein ich solle 1 Jahr nehmen und überbrück dann einfach das halbe Jahr!! Aber das geht doch garnicht da ich mit beendigung der elternzeit wieder arbeiten muss oder? und wenn ich 2 Jahre nehme kann ich dann trotzdem auch wenn das Kind dann schon mit 1,5 Jahren in die kita geht zu hause bleiben?? Oder aber auch 30 std arbeiten?? ich blick da nicht durch :( lg
Hab jetzt nicht wirklich ne Ahnung aber kannst du nicht erst mal 2 Jahre nehmen und dann mit deinem Chef ausmachen dass du nach 1.5 Jahren wieder arbeiten möchtest?
Ich weiß nur das eben das wichtigste die 8 wochen mutterschutz nach der Geburt sind. Manche gehen danach wieder arbeiten. Die ganz obere chefetage gibt jeder schwangeren einen zettel raus , man soll min. 2 Jahre nehmen wenn nicht sogar alle 3 Jahre. Damals bei meiner Tochter war ich nur zwei Jahre zuhause und am telefon waren sie regelrecht schockiert als ich sagte wenn sie zwei ist fang ich wieder an zu arbeiten. Aber soweit ich eben weiß kannst du Elternzeit nehmen wie du willst. Du musst es nur rechtzeitig deinem Chef schriftlich mitteilen. Wegen dem Geld du kannst es aber auch nach bestimmten Lebensmonaten aufteilen. Wenn du eben nur 1,5 Jahre machen willst würde ich das so aufteilen. Aber am besten ruf einfach mal bei der Stelle an die für dich zuständig wären und frage nach. Dort sind normalerweise alle immer sehr nett und hilfsbereit.
du könntest theoretisch 1,5 jahre nehmen, aber das wäre ganz schön mutig, denn wenn es nicht klappt mit der krippe, muss dein chef der verlängerung nicht zustimmen. man muss auch bedenken das wenn es noch kitas gibt die nur im august kinder nehmen (ist aber eher veraltet das modell....), das nicht alle auf einen schlag kommen können, d.h. mitunter können einige kinder erst im september /oktober zur eingewöhnung. die kinder werden ja nach und nach eingewöhnt und nicht alle auf einmal. so. also erstmal hier ein link wo du dir das elternzeit- und elterngeldgesetz runterladen oder gratis als broschüre bestellen kannst: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=93110.html so und dann zur kurzen erklärung: man muss sich im grunde für die ersten zwei jahre festlegen. nur wenn man von anfang an zwei jahre nimmt, hat man ein recht auf das anschließende dritte jahr insoforn man im antrag formuliert hat, das man sich das dritte jahr für einen evt. späteren zeitpunkt aufhebt (das ist ganz wichtig, ansonsten darf der chef das unter den tisch fallen lassen). beantragst du zwei jahre, dein kind geht aber mit 18 monaten in die krippe, hast du (zumindest in einem betrieb mit mehr als 15 angestellten) das recht auf teilzeitarbeit bis 30std/woche. möchtest du wieder vollzeit arbeiten, kannst du die vorzeitige beendigung deiner elternzeit beantragen, dieses muss dein chef aber zustimmen. du könntest auch einfach zu haus bleiben. beantragst du nur ein jahr elternzeit, hast du wie gesagt kein recht auf das zweite jahr elternzeit und du bist auf den good will deines chefs angewiesen. für sämtliche belange in puncto elternzeit gilt die 7-wochen-frist. mal eben ein halbes jahr überbrücken, deine schwiegermutter ist witzig. wenn das man so einfach wäre :o) gute besserung an dein großes kind
Hi Soweit ich weis kannst du nehmen wie du willst, aber am besten immer drei jahrs beantragen oder zb zwei jahre und sagen über das dritte verfüge ich später, weil das sonst verfällt, (eher anfangen geht aber jederzeit wieder) wurde da aber such einfach mal die zuständige stelle anrufen. Lg
Okay super danke für die antworten:) ich werde mir den link mal ansehen und auch mal bei der für mich zuständigen stelle anrufen wobei die hier nicht freundlich sind..leider:( lg
Ich hatte gerade letzte Woche ein Gespräch mit meiner Personalabteilung. Ich möchte bisher nur ein Jahr zu Hause bleiben und nach diesem Jahr stundenweise wieder arbeiten (nicht Vollzeit). Sie hat gemeint, ich soll die drei Jahre Elternzeit beantragen und in den Antrag reinschreiben, dass ich gerne nach einem Jahr stundenweise wieder arbeiten möchte. Während der gesamten Elternzeit darf man nämlich maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten (was mir ja völlig ausreicht). So kann ich die drei Jahre lang nicht gekündigt werden und trotzdem wieder anfangen zu arbeiten.
Ich wusste das erst nicht und hätte somit nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Vielleicht hilft dir das ja weiter.