Ich kann es grad echt nicht glauben... Ich bin seit 2 Tagen krank geschrieben, weil mir total übel und schwindelig ist. Ich kann auch beim besten Willen keine Autofahren. Ich hatte so einen extremen Anfall bereits vor 3 Wochen schonmal, wo ich nicht arbeiten gehen konnte. Jetzt hat mein Chef mir die Kündigung geschickt, weil ich noch in der Probezeit bin...
Antwort auf Beitrag von Lulu75
Oh nein, dass darf doch wohl nicht wahr sein. Weiß dein Chef, dass du schwanger bist?
Antwort auf Beitrag von Lulu75
Nein, bisher nicht... Wollte es ihm erst nach der 12. SSW sagen, da ich schon 2 FG hatte.
Antwort auf Beitrag von Lulu75
bitte sofort dem AG mitteilen, damit ist die Kündigung nichtig!!!! (auch in der Probezeit)
Antwort auf Beitrag von Lulu75
Danke! Hab Montag n Termin beim Anwalt, Attest vom FA liegt auch schon vor. Nun hab ich noch mehr Angst und hoffe, dass mit dem Krümel alles gut läuft...
Antwort auf Beitrag von Lulu75
Wird schon ich denk ganz fest an dich und drück die Daumen ![]()
Antwort auf Beitrag von Lulu75
Danke, das kann ich jetzt gebrauchen! ![]()
Antwort auf Beitrag von Lulu75
Hallo ich bin aus dem Januarbus. Und ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Leider ist es so, dass wenn du deinem Arbeitgeber nicht erzählt hast, dass du schwanger bist, die Kündigung wirksam ist. Das Mutterschutzgesetz greift nur, wenn dein Arbeitgeber VOR Kündigung Bescheid wusste. Sorry für die schlechten Nachrichten Wenn du möchtest, kannst du mich auch nochmals per PN anschreiben :) LG Sina
Antwort auf Beitrag von Lulu75
keine Sorge, du hast noch 14 Tage nach Kündigung Zeit Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird;
Antwort auf Beitrag von Lulu75
Das stimmt: informierst Du Deinen AG innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung über die Schwangerschaft, ist die Kündigung unwirksam!