Monatsforum Februar Mamis 2014

Beschäftigungsverbot: wird das angerechnet???

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Beschäftigungsverbot: wird das angerechnet???

Gizmo83

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Hallo, ich bin seit heute im Beschäftigungsverbot und wollte mal googeln, ob dass dann auf das Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld voll angerechnet wird. Kann mir einer helfen? Ich finde nichts eindeutiges im Netz. Man kriegt ja für diese Zeit eine Durchschnittszahlung der letzten 3 Monate. Aber was ist mit dem Mutterschaftsgeld? Dadurch, dass der Arbeitgeber ja nicht mehr zahlt, geht doch nun auch das Mutterschaftsgeld runter oder nicht????? Also, als ob ich einen Monat garnicht gearbeitet hätte oder nicht? Das geht doch nicht oder? Oder wird das so angerechnet, wie mir der Durchschnitt gezahlt wurde? Und beim Elterngeld dann ganz genauso? Es gibt ja Mädels hier, die schon länger ein BV haben, vielleicht kennen die sich aus und haben sich schon belesen? Ich bitte um HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!


Sullira

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Antwort auf Beitrag von Gizmo83

Du bekommst doch jetzt trotzdem dein Geld/Gehalt vom AG weiter. Beim BV bekommt der Arbeitgeber dein volles Gehalt von der KK zurückbezahlt. Geht auch aus dem Topf der U2. Darum hast du auch keine Abzüge bei der Berechnung des Muschaftgeldes.


Sabbi93

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Antwort auf Beitrag von Gizmo83

Ich bin ja schon seit Anfang der Schwangerschaft im Bv und bei mir wird sich das nicht auswirken da der Durchschnitt der drei Monate vor dem Bv genauso hoch war wie mein Gehalt jeden Monat also bekomme ich jeden Monat das selbe Geld als würde ich arbeiten gehen.


Gizmo83

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Antwort auf Beitrag von Gizmo83

Na mir gehts jetzt nicht um die Bezahlung während des BVs, sondern, wie sich das BV auf die Anrechnung beim Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld auswirkt. Meine FA meinte, dass ich ab sofort beim Arbeitgeber aus der Bezahlung raus wäre, nur der bezahlt mir ja den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus dem Durchschnitt der letzten Gehaltseingänge. Das ist mein Problem. Wenns ja im Endeffekt die KK bezahlt. Aber wenn ich das Geld weiter vom AG bekomme (und er holt es sich nur von der KK wieder), dann bin ich ja eigentlich doch beim AG noch mit einem Gehalt drin. Neulich hatte ich den Fall, dass mein 1. Kind krank war und diese "Kind krank Tage" von der KK bezahlt werden, diese Tage aber NICHT bei der Berechnung des MuSchGeldes/Elterngeldes mitrangezogen wird, mir es also fehlt... aber wie gesagt, die BV-Zeit wird ja scheinbar doch mitrangezogen zur Berechnung der Gelder...


Sullira

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Antwort auf Beitrag von Gizmo83

Du bekommst dein Gehalt ganz normal weiter beim BV. Da gibt es keine Abzüge und so wird auch dein ganz normales Gehalt, als wenn du weiter arbeiten gegangen wärst, mit angerechnet. Bei Kind krank ist das eben wieder ne ganz andere Sache, da hat der AG ja nix mit zu tun und muss dir diese Fehlzeit auch nicht bezahlen. Darum bekommst du dein Netto (glaube 68%) von der KK. Da ist es dann auch richtig, dass da das Mutterschaftsgeld gekürzt wird, wenn es in den letzten 3 Monaten passiert.


Alexa__84

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Antwort auf Beitrag von Gizmo83

also ich habe mich da auch informiert. Da es mir auch darum ging wie es danach weiter geht. Also ab dem Zeitpunkt wo du im Beschäftigungsverbot bist...egal wie ich zuerst nur den halben Tag oder danach komplett. Wird ab dem Monat davor zurück gerechnet. Das heisst ich bin seid September im halben Beschäftigungsverbot. Daher rechnen sie vom August 2013, 1 Jahr zurück bis August 2012 und danach wird das Mutterschaftsgeld berechnet. Mir war es so wichtig da ich da noch die ganze Zeit Lohnsteuerklasse 3 hatte ;) daher wollte ich es genau wissen ob mit 3 oder der aktuellen Lohnsteuerklasse 4 (wäre dann ja weniger Geld). Ab dem Zeitpunkt des Beschäftigungsverbotes wird zurück gerechnet. lg