Monatsforum Februar Mamis 2014

Antrag Elternzeit....aaah

Antrag Elternzeit....aaah

Jules_27

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Hallo ihr Lieben, ich bin ja nun schon seit Juli im BV. Jetzt nervt mich meine Arbeitgeberin ständig damit, dass ich den Antrag auf Elternzeit noch vor Weihnachten einreichen müsste. Ich habe ihr gesagt, dass ich erst nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen werde. Fristgerecht wäre dann doch die Einreichung des Antrags eine Woche nach der Geburt, oder? Ich kann doch auch heute noch nicht genau sagen, wann die Geburt wirklich ist und somit eh nur einen Antrag auf Verdacht stellen?!? Sie stellt mich grade so hin, als hätte ich keine Ahnung und sollte mal besser aufpassen was ich tue. Hat jemand Erfahrungen damit oder einen Tipp wie ich jetzt damit umgehen soll? Jetzt den Antrag stellen oder darauf beharren? Ich wünsche euch einen schönen Abend! Liebe Grüße, Jule


mamavonzwei1113

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Antwort auf Beitrag von Jules_27

Huhu also ehrlich gesagt weiss ich nicht welchen antrag du bei deiner arbeitgeberin stellen musst?! du musst 7wochen vor der Geburt Bescheid geben (am besten schriftlich wie lange du Elternzeit nimmst und bei der antragsstelle gibst du alles nach der Geburt ab damit hat deine arbeitgeberin aber nichts zu tun.. wenn ich mich irre werde ich auch gerne eines besseren belehrt aber so werde ich es machen du kannst ihr natürlich jetzt schon das schreiben geben (was von dir geschrieben wird) wie lange du in Elternzeit gehst aber alles andere wird nach der Geburt gemacht.. lieben gruss


daliluccia

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Antwort auf Beitrag von Jules_27

Elternzeitantrag musst du spätestens eine Woche nach der Geburt eingereicht haben beim Arbeitgeber. Du musst ja den Antrag stellen 7 Wochen bevor die Elternzeit beginnt und das ist nun mal spätestens eine Woche nach der Geburt, da du ja ab der Geburt 8 Wochen Mutterschutz hast. Beim zuständigen Amt beantragst du ja nur das Elterngeld. Wann du das machst bleibt dir überlassen. Ich glaube die zahlen dir dann bis zu 3 Monate rückwirkend. Ich werde Elternzeitantrag auch kurz vor oder kurz nach der Geburt stellen, weil ich mir noch nicht ganz sicher bin. Ich weiß, dass mein kleiner Mann mit einem Jahr in die Krippe geht, könnte also ein Jahr nehmen. Aber was ist wenn es nicht klappt, dann bin ich froh wenn ich doch zwei Jahre angegeben habe. Hoffe ich konnte dir helfen. Deine Chefin hat in diesem Fall unrecht


miss s.

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Antwort auf Beitrag von Jules_27

Hallo Also ganz genau weiß ich es auch nicht, aber die Elternzeit beginnt ja nach der Geburt und nicht erst nach dem Mutterschutz. Ist ja auch nur n formloser Antrag. Würde dann den voraussichtlichen et drauf schreiben und den richtigen et dann nachreichen. So habe ich das zumindest bei der Großen gemacht. Lg


miss s.

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Antwort auf Beitrag von Jules_27

Sorry jetzt bin ich auch schon verwirrt. Stimmt war irgendwie anders. Auf jeden Fall bekommt man nur bis zum ersten Geburtstag Elterngeld (wenn man nur ein Jahr nimmt). Ach die blöden Anträge....


daliluccia

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Antwort auf Beitrag von Jules_27

genau, beginnt bei uns Frauen nach dem Mutterschutz. Mein Mann hat sein Antrag vor einer Woche abgegeben, da er ja kein Mutterschutz hat und bei ihm die Frist bis letzte Woche ging für die ersten zwei Monate. Elterngeld bekommst du nur ein Jahr außer du splittest auf zwei Jahre. Aber dann bekommt man natürlich nur die Hälfte. Du hast aber recht, bin auch grad mitten drin und ist für mich sehr viel. Heute habe ich vom FA diese Bescheinigung für die Krankenkasse bekommen und morgen gebe ich diese bei der KK ab. Also so langsam geht's los


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Jules_27

Lass dich nicht verunsichern, du siehst das ganz richtig! Du musst deinen Arbeitgeber spätestens 1 Woche nach der Geburt informieren (ist zwar umgangssprachlich ein Antrag, aber eigentlich kann der AG nicht ablehnen und es ist nur eine Information für ihn!) wie lange du Elternzeit nehmen möchtest. Du kannst den "Antrag" auch schon früher stellen (habe ich in der letzten Schwangerschaft gemacht um nach der Geburt nicht dran denken zu müssen) und habe dann eine Bestätigung über die genaue Elternzeit vom AG bekommen als der Tag der Geburt vorbei war (und somit feststand;-) Lg


Jules_27

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Antwort auf Beitrag von Jules_27

Ach vielen Dank euch allen für die schnellen Antworten! Jetzt fühle ich mich gleich schon sicherer. Diese ganzen Anträge und Behördengänge sind doch nicht immer so leicht zu verstehen. Ich wollte den Antrag eh vor der Geburt stellen, aber jetzt muss ich mich ja nicht hetzen lassen so kurz vor Weihnachten. Nochmal vielen Dank ihr Lieben!


jani-san

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Antwort auf Beitrag von Jules_27

Also der Elternzeit-Antrag ist für den Arbeitgeber wichtig ! Der muss ja planen können. Dennoch wird der Antrag erst in der Woche nach der Geburt fällig - geht ja auch gar nicht früher, wegen dem Geburtstermin ;) Das Elterngeld selbst läuft eigentlich schon ab Tag der Geburt, ruht aber während dem MuSchu-Geld, d.h. das Elterngeld läuft dann erst nach dem MuSchu an. Deine Arbeitgeberin soll den Ball flach halten, sie erfährt den Zeitraum deiner Elternzeit früh genug, in der Woche nach der Geburt ;)