Monatsforum August Mamis 2015

Wenn man in der Elternzeit schwanger wird

Wenn man in der Elternzeit schwanger wird

Hasenbande

Beitrag melden

Bekommt man das Elterngeld für Kimd 2 dann an dem Gehalt orientiert, was man vor der 1. Elternzeit hatte, oder?


0815baby

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Innerhalb des ersten Jahres (bzw 14 Monate? ) der elternzeit ja, danach nicht mehr. Zur Berechnung des neuen elterngeldes bei Kind 2 sind ebenfalls die letzten 12 Monate vor der Geburt relevant. Wenn davon welche innerhalb der ersten 12 Monate von Kind 1 liegen, werden diese übersprungen und die Monate vor der Geburt von kind nr1 werden berücksichtigt. Das ist auch beim Bezug von elterngeld plus so....so habe ich zumindest die Info meiner elterngelstelle verstanden.


Hasenbande

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 0815baby

Das heißt wenn man im 2. Jahr Elternzeit SS wird, würde man anhand des Elterngeldes,was man im 2. Elternzeitjahr bekommen hat, das neue Elterngeld berechnen? Das ist ja dann nix mehr, wenn man auch 2 Jahre zuhause bleiben will


ihetdhl

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hasenbande

ja, so ist es. wenn du zwischen den Kindern mehr als 24 Monate Abstand hast und nciht gearbeitet hast bekommst du die 300 € Standart-Elterngeld. Wenn die Kinder z.B. nur 18 Monate auseinander sind werden 6 Monate kein Verdeinst und 6 Monate dein Verdienst vor Kind 1 gerechnet.


Blüte

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Finanziell optimal ist es, wenn man im ersten Elternzeitjahr wieder schwanger wird. Wobei ich das nicht als ausschlaggebendes Argument ausreichend finde. Hier sind mal Szenarien aufgezeichnet: http://www.prokind.de/eltern/themenwelt/finanzen/elterngeld/geschwisterplanung.html


Hasenbande

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Blüte

Da geht's ja noch um das alte Elterngeld und nicht um Elterngeld Plus. Weiß nicht ob das einen Unterschied macht


Blüte

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Blüte

Stimmt, der link ist älter. Wir haben aber auch noch das alte Elterngeld.


Hasenbande

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Und irgendwie ist es da ja anders erklärt http://m.rund-ums-baby.de/recht/Wie-viel-Elterngeld-fuer-zweites-Kind-in-Elternzeit_140805.htm


lillimaja

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Praktisch gesehen müsste man innerhalb von 5 Monaten nach der Geburt von Kind eins schwanger werden, um für Kind 2 das volle Elterngeld zu bekommen wie für Kind 1. Elterngeldes kein Erwerbseinkommen und zählt bei der normalen Berechnung als 0 Euro. Deswegen wird ab dem 6.Lebensmonat des ersten Kindes je 1/12 weniger. Im 7. Monat 2/12 weniger, im 8. 3/12 weniger usw. Deswegen lassen wir es jetzt noch drauf ankommen, aber nicht mehr allzu lange.


Brischi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Bei uns kannst du wählen:wieviel geld man bekommt (monatl)hängt davon ab wie lange man zu hause bleibt.1 jahr ca.800,-,1 1/2 jahre ca.600,- ,2 jahre ca.400,-. Lg Bri


Lovie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Oder man wird zum Ende des 1. EG Jahres schwanger, bekommt ein BV , bezieht dann während der Schwangerschaft volles Gehalt und bekommt dann in der EZ vom zweiten Kind auch das gleiche EG wie beim ersten Kind plus Geschwister Bonus.


ihetdhl

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lovie

Naja... Ein BV kann man ja nicht planen.........


Lovie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Das kommt darauf an, welche Arbeit man macht... ;-)


nita83

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Hallo wie kann es sein das einige noch das alte elterngeld bekommen. Das konnte man doch gar nicht wählen oder was habe ich falsch gemacht? Da ich in der Berufsgruppe vorm Mindestlohn echt zu den schlecht bezahltesten gehört habe. Wäre das alte elterngeld für uns günstiger gewesen. Lg nita


Blüte

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von nita83

Wir haben den alten Antrag schon ausgefüllt gehabt und erst beim persönlichen abgeben erfahren, dass es ab Juli neue gibt. Aber da die Neuerungen für uns eh irrelevant waren, konnten wir das alte Elterngeld beantragen.


Blüte

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von nita83

Nita, bzw. es ist ja so, dass das alte EG ja nicht abgeschafft wurde; nur heißt diese Varinate nun Basiselterngeld ( 12 Monate das volle Elterngeld bei vollem Berufsausstieg -> mein Fall)


lillimaja

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Ich hab auch Basis Elterngeld für 12 Monate gewählt. Ich gehe nach 21 Monaten wieder arbeiten. Lege mir die Hälfte selbst beiseite. Altes Elterngeld und Basis Elterngeld sind identisch soweit ich weiß.


dreambaby2

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Die Monate mit elterngeldbezug und muschugeld werden bei der neuen Berechnung ausgeklammert. Das heißt du musst entsprechend die fehlenden monate vorher nehmen zur berechnung. Wenn du in ez gearbeitet hast wird dieses geld als Einkommen gewertet.


lillimaja

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dreambaby2

Aber man kann doch höchstens nur 12 Monate ausklammern, oder?


dreambaby2

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dreambaby2

Hab mal nach geguckt. In meinem Merkblatt steht: "...ausklammerungstatbestände sind der Bezug von eg für ein älteres kind (ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des auszahlungszeitraumes)..." Regelfall sind ja 12 monate eg. Alle folgemonate müssten demnach mit null berücksichtigt werden.


Hasenbande

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Ich hab das jetzt mal im rechtsforum gefragt


lillimaja

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Wäre schön wenn anders wäre als ich denke... Dann bräuchten wir nicht bald doch wieder zu verhüten...


lillimaja

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von lillimaja

Hasenbande ich glaub im Fälle eines BV im Anschluss an die Elternzeit dargestellt nur 10 oder 11 Monate Elternzeit machen, um volles EG zu erhalten. Dann klammert man die 10 oder 11 Monate Elternzeit von Kind 1 aus. Dann kannte die letzten zwei Monate aufheben, um den mutterschutzzeitraum vor Geburt 2 auszuklammern. Dann hat man im Fälle eines bv keine finanziellen Einbußen.


lillimaja

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von lillimaja

Wobei das ja alles auch nur Theorie ist... So genau planen ist schwierig und außerdem ist es jetzt ja auch zu spät um die Elternzeit zu ändern.


Hasenbande

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Planen kann Ichs eh nicht, hab 5 Jahre auf den Kleinen gehofft... Interessiert mich aber Ich glaub das Gehahalt im BV ist trotzdem das von vor der Elternzeit.Bin auf die Antwort gespannt.