Monatsforum August Mamis 2015

was brauch man nochmal alles für den Elterngeld Antrag?

was brauch man nochmal alles für den Elterngeld Antrag?

Puschi83

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Gehaltsscheine der letzten 12 Monate vor mutterschutz?und den Lohnsteuer Auszug so wie nach der Geburt die geburtsurkunde oder?


Wolke04

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Antwort auf Beitrag von Puschi83

Dachte nur eins von beiden (entweder Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid)... Pffff, hab das so schnell verdrängt nach dem ersten Mal...


Puschi83

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Antwort auf Beitrag von Wolke04

Lach.aber der steuerbescheid ist ja vom letzten Jahr.


Baby-boy-mom

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Antwort auf Beitrag von Puschi83

Leider keine Ahnung...und bekomme ja auch keins


alicebrown

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Antwort auf Beitrag von Baby-boy-mom

Wieso bekommst du keins? Hab heute mal geguckt wegen Anträgen und so und da stand auf der Homepage der für mich zuständigen Behörde, dass die zur Zeit die Anträge aus der 14. Kalenderwoche bearbeiten. Dann sind die ja voll hinterher. Kann eigentlich nur schlecht n Monat darauf verzichten.


alicebrown

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Antwort auf Beitrag von Baby-boy-mom

Ich frage mich auch, wie die sich das vorstellen. Ich beantrage das ja nicht aus Spaß, sondern weil wir mit einem Einkommen einfach nicht auskommen. Ein Monat lässt sich ja mit Dispo noch überbrücken, aber n zweiter wäre echt nicht drin.


Anja1712

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Antwort auf Beitrag von Puschi83

Also das was du gesagt hast, passt so. Wüsste jetzt nicht, dass man noch andere Dinge benötigt. Lohnsteuer kannst du auch nachreichen, wenn du den Bescheid bis zur Geburt noch nicht hast. Musst dann halt nur im Antrag ankreuzen, dass der nachgereicht wird. Außerdem bekommt man ja noch bis 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld (Elterngeld bekommt man erst danach, auch wenn die Mutterschutzmonate zur Elternzeit dazuzählen). Wenn man alles zeitnah nach der Geburt wegschickt, dann sollte das kein Problem sein. Wir haben ja auch nur mein Einkommen (das bisschen Arbeitslosengeld meines Freundes zähle ich nicht) und ich mache mir keine Sorgen, dass es nicht klappt. Mit guter Organisation bekommt man das hin. Und wenn es doch nicht so klappt, dann kann man bestimmt auch an irgendeiner Stelle Überbrückungsgeld beantragen.


alicebrown

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Antwort auf Beitrag von Anja1712

Ich weiß, dass ich noch 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld bekomme. Aber wenn die jetzt erst die Anträge aus dem März bearbeiten, sind die ja bis Ende August noch weiter im Verzug und vor Oktober bekommen wir dann nix. Mit einem Einkommen können wir gerade mal Miete, Strom und die andern laufenden Kosten decken. Für Essen bleibt da nix über. Und unsere Eltern können uns auch nicht unterstützen. Mich beunruhigt sowas immer sehr.


Anja1712

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Antwort auf Beitrag von alicebrown

Aber wenn du jetzt schon weißt, dass die hinterherhinken mit den Anträgen, dann könnt ihr ja jeden Monat (sind ja noch 3) einen kleinen Betrag beiseite legen. So kannst du den Monat dann auch überbrücken. Mache ich grundsätzlich immer so, um etwas Rücklagen zu haben.


Puschi83

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Antwort auf Beitrag von Anja1712

Aber einige können nicht sparen.denke ich


alicebrown

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Antwort auf Beitrag von Anja1712

Wir legen im Moment schon zur Seite, aber das geht dann erstmal für die Rufbereitschaft für die Beleghebamme drauf. Da erstattet unsere Kasse leider auch nur die Hälfte zurück. Aber das haben wir dann schon mal über. Wird schon irgendwie gehen. N Monat wäre nicht so ein Riesenproblem, aber ein eventueller weiterer dann schon. Aber es wird sich schon alles fügen. Bekomme bei Geld immer schnell Panik.


Baby-boy-mom

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Antwort auf Beitrag von Puschi83

Ich war zwischen zwei Jobs als ich schwanger geworden bin.... Der andere Vertrag war besprochen aber noch nicht fix unterschrieben und da ich die Schwangerschaft erst in der 8. Woche bemerkt habe wollte ich nicht arbeiten gehen wegen des Amalgams. Und mit dem Wissen hätte ich auch nicht trotzdem unterschreiben können... Ja, der Kleine kam überraschend;-)


Wolke04

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Antwort auf Beitrag von Puschi83

So, war auch fleißig! Also, in meinem Antrag steht nur die Einkommensbescheinigungen der letzten 12 Monate, keinen Steuernachweis... Dazu Arbeitgeberbescheinigung bezüglich Elternzeit und Mutterschaftsgeld (bekomme ich als Mitglied der PKV ja vom AG und der Mutterschaftsstelle). Und später dann die Geburtsurkunde....


Anja1712

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Antwort auf Beitrag von Wolke04

Hallo Wolke, Bei mir gibt es auf der Alleresten Seite ganz unten eine Rubrik "Einkommensgrenze (sog. Reichensteuer)" Da gibt es die Punkte: - Es ist bereits ohne Steuerbescheid sicher, dass ich / wir die Grenze überschreiten werde(n). - Es erscheint aufgrund der Höhe meines / unseres Einkommens ernsthaft möglich, dass die Grenzen überschritten werden - Zu versteuerndes Einkommen liegt sicher unter 250.000 Euro bzw. 500.000 Euro - Steuerbescheid beigefügt - liegt noch nicht vor - wird nachgereicht - nicht zur ESt-Erklärung verpflichtet LG Anja