Monatsforum August Mamis 2015

Problem mit Kindsvater

Problem mit Kindsvater

PandaMami

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Hallöchen und einen Guten Morgen (bzw Vormittag). Ich kann mir denken ,dass viele einen Partner, Ehemann oder zumindest den Erzeuger Ihres Kindes kennen und um sich haben, evtl. auch als Begleitung bei Untersuchungen etc. Leider bleibt mir dies verwährt. Bin Single. Den Vater des Kindes kenne ich zwar, aber er Wohnt weit weg. Es war kein ONS ,ich kenne ihn schon nen ganzes Weilchen und dennoch weiß ich nur den Vornamen von Ihm.und besitze nur Handy und Telefonnummer.. Er selbst meldet sich kaum und sobald es um die Schwangerschaft geht blockt er. Weiß jmd ob mir das Jugendamt helfen kann ,daten über Ihn herauszubekommen damit er die Vaterschaft (hoffentlich) anerkennt? Und gibt es hier auch welche, die kämpfen müssen da der Kindsvater sich fein raushalten will?


AugustBaby2010

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Antwort auf Beitrag von PandaMami

Du kannst JETZT schon zum Jugendamt gehen und Hilfe anfordern. Mit der Handynummer können diese ihn dann erreichen und nachfragen und ggf. darum bitten evtl. die Vaterschaft anzuerkennen, wenn er sich denn sicher ist der Vater zu sein. Ansonsten musst du das nach der Geburt machen. Sprich: Anwalt - Name und Handynummer weitergeben und was du halt sonst noch weißt - die setzten sich dann mit diesem in Verbindung und machen einen Vaterschaftsfeststellungsklage. Wenn die durch ist MUSS er sich zumindest finanziell um das Kind kümmern, wenn er dazu in der Lage ist. Ansonsten muss er sich weder erzieherisch noch sonst irgendwie kümmern. Ach und über die Telefonnummer kannst du im Telefonbuch noch über die Rückwärtssuche evtl. seine genaue Anschrift herausfinden. Das erleichtert Anwälten und Jugendamt nochmal die Arbeit ;-)


PandaMami

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Antwort auf Beitrag von AugustBaby2010

Danke für deine Antwort. Ich hoffe ja immernoch ,dass er noch darauf klar kommt und mich Unterstzützt denn wichtiger als das Geld ist mir eig, dass er verantwortung übernimmt . Er könnte so ein toller Vater sein..das weiß ich! Naja jedenfalls versuch ichs erstnochmal selbst ,vllt klappt das ja mit dem Telfonbuch wie du es gesagt hast. Wie genau funktioniert das? und funktioniert das auch wenn ich nur den Vornamen und nicht Nachnamen habe?


Wolke04

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Antwort auf Beitrag von PandaMami

Bei mir ist es zum Glück nicht so, würde mir das mit der Vaterschaftsanerkennung aber gut überlegen, wenn der KV wirklich so uninteressiert ist. Mir der Vaterschaftsanerkennung bekommt er ziemlich viele Recht, was z. B. Einwilligungen zu Operationen, Kita, Schule und andere rechtliche Sachen betrifft. Auch darf er sein Veto einlegen, wenn du mit dem Kind umziehen möchtest. Er kann dir also viele Steine in den Weg legen und dir das Leben echt schwer machen. Ob das Unterhaltsgeld die Probleme aufwiegt, muss man selbst entscheiden. Finanzielle Hilfe bekommt man ja auch als Alleinerziehende... GLG


PandaMami

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Antwort auf Beitrag von Wolke04

Ich glaube dir,dass du froh bist jmd an deiner Seite zu haben :) freut mich für dich! Danke dass du mir auch die evtl Kompikationen aufzählst..darüber habe ich ehrlich noch nich nachgedacht. Ich hoffe ja das er sich noch einbekommt und mich Unterstützt ,denn eig ist er ein ganz Liebevoller Mensch und wäre ein Super Vater..


Samily

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Antwort auf Beitrag von PandaMami

Also das er mit kita und allem mitbestimmen darf ist so nicht ganz korrekt. Es gibt da einen entscheidenden unterschied. Der eine ist, das du ihn als Vater eintragen lässt und er dann zahlen und hat ein gewisses umgangsrecht dadurch (heißt, er hätte mind. Anspruch auf jedes 2.wochenende wenn er denn möchte). Das 2te wäre das sorgerecht. Wenn er das sorgerecht mit dir zusammen hat (kann er wenn er als Vater eingetragen ist natürlich einklagen, ansonsten bist du weil ihr nicht verheiratet seid alleinerziehend mit alleinige sorgerecht) bei uns ist das so... ich habe eine 1 3/4 jährige Tochter und erwarte nun unser 2. Kind. Wir leben zusammen sind aber nicht verheiratet. Er ist als Vater eingetragen aber ich habe ihm nicht das gemeinsame sorgerecht eingeräumt. Bei der kita-anmeldung , Impfungen und so zeug bin ich also alleiniger Ansprechpartner, unterschreibe allein. Für uns beide ist das ok so und im Falle einer Trennung ( hoffentlich ja nicht) muss ich nicht immer wenn was ist die Zustimmung des Vaters einholen ,auch wenn ich (aus jetziger Sicht) ihn wegen schulwechsel und co später zu rate ziehen würde. ..


Hasenbande

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Antwort auf Beitrag von Samily

Smily hat recht Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht sind zwei völlig unterschiedliche Rechtsbereiche. Wende dich jetzt schon ans Jugendamt. Lg


Wolke04

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Antwort auf Beitrag von PandaMami

Oh, stimmt! Entschuldige, habe Vaterschaft und Sorgerecht in einen Topf geworfen, weil wir das damals (und bald dann wieder) zusammen gemacht haben.... War damals etwas "geschockt", als die Frau vom Jugendamt alles aufzählte, was man als Mutter nicht (mehr) alleine entscheiden darf....


Tascha0815

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Antwort auf Beitrag von PandaMami

Also wenn du ihn in der Geburtsurkunde stehen hast ist er mit sorgeberechtigt. Im Normalfall kräht im Alltag da kein Hahn nach, wenn du z.B. alleine das Kind im Kiga anmeldest oder auch in der Schule, war bei mir jedenfalls immer so. ABER wenn es um den Ausweis geht dann kriegst du Probleme, meine waren mal fast zwei Jahre ohne Paß, weil mein Ex sich stur gestellt hat. War also nix mit Urlaub oder Flugreisen. Auch an ihre Sparbücher kamen sie plötzlich nicht mehr ran, weil er (Jugoslawe) seinen neuen Paß nicht vorgelegt hat. Vor der Konfirmation der Großen wollten sie plötzlich auch seine Einverständnis. ... All das solltest du bedenken. Naja kommt natürlich auch drauf an ob du auf den Unterhalt verzichten kannst. Ich hatte/hab z.B. beides Ärger und Null Unterhalt


Phenomena

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Antwort auf Beitrag von Tascha0815

Das stimmt so leider wieder nicht. Der Erzeuger/Vater kann in der Geburtsurkunde eingetragen sein OHNE das Sorgerecht zu haben. Man bekommt dann eine Bescheinigung vom Jugendamt (Negativbescheinigung geteiltes Sorgerecht), die bescheinigt, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Unabhängig davon ob der Vater mit in der Geburtsurkunde steht oder nicht.


AugustBaby2010

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Antwort auf Beitrag von Tascha0815

Ist so auch nicht ganz richtig. Auch wenn der Vater in der Geburtsurkunde steht, hat er nicht automatisch gemeinsames Sorgerecht. Das muss extra geregelt werden. Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennug sind 2 unterschiedliche paar Stiefel. Allerdings steht der Vater ohne die Vaterschaftsanerkennung erstmal nicht in der Urkunde. Sondern nur "Vater unbekannt" - finde ich nicht so den Brüller, weshalb ich auf eine vorgeburtliche Anerkennung bestanden habe.


Hasenbande

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Antwort auf Beitrag von AugustBaby2010

August Baby hat es richtig erklärt. Hab im Studium mal beim Jundendamt gearbeitet. Daher kenn ich mich ein bisschen aus.


LeilaSarah

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Antwort auf Beitrag von PandaMami

Hallo. Ich bin Bezirkssozialarbeiterin beim JA. Wende dich bitte an die Beistandschaft deines JA. Die helfen dir bei der Vaterschaftsanerkennung. Dann kannst du auch später Unterhaltsvorschuss beantragen, die holen sich das Geld von dem Kindesvater wieder. Das Sorgerecht hat er nicht automatisch, dies kann er sich jedoch einklagen.


FrechesFrüchtchen

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Antwort auf Beitrag von PandaMami

Ja, ich war ja zwei mal bei der Beratung von ProFamilia bevor ich mich für mein Baby entschieden habe. Und die meinten da auch zu mir, wenn ich den Vater eintragen lasse, bzw er die Vaterschaft anerkennt, kann er dann über das Gericht das Sorgerecht einklagen. Bei mir ist es nur so, dass ich noch nicht weiß, was ich tun soll. Bei mir zeigt er zwar Interesse an mir und dem Kind, aber ich bin auch vorsichtig, nicht weil er etwas jünger ist als ich, sondern weil er nicht arbeiten geht, er keinen Europäischen Pass hat, lediglich eine Aufenthalts- & Arbeitserlaubnis für Belgien. Und das ist eben nicht Deutschland. Ich hab Angst, das es nur Geredet von ihm ist und er das Kind nutzt, um sich quasi ins gemachte Nest zu setzen. Ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland ist ihm wohl möglich, wenn das Kind deutsch ist, aber das bedeutet auch nicht gleich auch arbeiten zu dürfen. Ich habe ihm jetzt auch gesagt, dass ich erst mal möchte, dass er sich dort Arbeit sucht, erste Anstrengungen unternimmt und zeigt er ist auch bereit später Verantwortung zu übernehmen. Passiert jetzt nichts, werde ich ihm gar nichts einräumen. Ich kenne ihn auch bloß zwei Wochen länger als ich schwanger bin. Die Schwangerschaft war nicht beabsichtigt. Ich mach mir eher weniger Sorgen in den Punkten Vaterschaft und Unterhalt, ich schaff das mit dem Geld auch allein und ich bin mir sicher er wäre ein super Vater. Meine Angst ist, wenn ich ihn eintragen lasse, dass er das geteilte Sorgerecht beantragt und es vielleicht auch bekommt und sich dann mit dem Kind absetzt in seine Heimat Afrika. Ich meine, das kann mir so oder so passieren, aber das ist, was mir wirklich Sorgen bereitet.