Monatsforum August Mamis 2015

mutterschutzzahlung

mutterschutzzahlung

Charley90

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Huhu An alle die schon im mutterschutz sind habt ihr euer Geld gleich bekommen von der kk? Mein MU fängt Montag an habe aber schon vor 1,5 Wochen alles abgegeben bei der kk und noch nichts gehört. Bin einfach drauf angewiesen das das Geld pünktlich kommt. Liebe Grüße


Kiinmi

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Antwort auf Beitrag von Charley90

Bin seit 6.7. im Muschu und hab noch nix gehört. Zum 1.8. brauch ich auch irgendwelches Geld!!!! Aber bißchen Zeit ist ja noch. Und die Post hat ja bißchen was aufzuholen.


FrechesFrüchtchen

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Antwort auf Beitrag von Charley90

Ich bin jetzt seit 2 Wochen im MuSchu und hab immer noch keine Zahlung bekommen wegen meinem Arbeitgeber. Gestern die KK angerufen weil das fast 4 Wochen her ist das ich es eingereicht hatte und die meinten jetzt ist endlich mal was vom AG da und das würde dann diese Woche bearbeitet. Da mein MuSchu am 27.6. angefangen hatte, hatte ich noch zum größten Teil reguläres Gehalt von Juni. Sonst wäre ich auch aufgeschmissen. Hatte mich da auch in einem Post gestern oder Vorgestern drüber aufgeregt....


Pünktchen182

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Antwort auf Beitrag von Charley90

Bin seit kurzem auch im muschu aber habe noch nichtmal diesen ominösen Wisch von der Gyn bekommen....werde bei der Donnerstag mal nachhaken


alicebrown

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Antwort auf Beitrag von Charley90

Also mein Muschu beginnt morgen und habe letzte Woche schon das Geld für die ersten 6 Wochen von der Kk bekommen. Fehlt nur noch das vom AG. Aber reicht auch wenn ich das Ende des Monats bekomme, da wäre dann auch regulär mein Gehalt gekommen.


Kimaphi

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Antwort auf Beitrag von Charley90

Ich hab den zettel ca 11 Wochen vor et von meiner fä bekommen (recht früh, aber Sie meine die 7-wochen-frist gibt es nicht mehr) hab aber erst 2-3 Wochen später den zettel ausgefüllt und weggeschickt und das Geld kam Ende letzter Woche..Bin offiziell seit heute.Im MuSchu.... Ging recht schnell,hat mich gewundert,denn sonst ist die kk ziemlich langsam...


FrechesFrüchtchen

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Antwort auf Beitrag von Charley90

Wie ist das eigentlich: Der AG muss doch auf das Netto aufstocken oder? Und wie ist das, ich hatte immer Takt und Spät/Nacht Zulagen. Fallen mir die weg, so das ich dann nicht mehr auf das Netto komme? Verdiene zwar normal nicht schlecht, aber auf das Geld bin ich trotzdem angewiesen, da Schulden bei der Bank.


alicebrown

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Antwort auf Beitrag von FrechesFrüchtchen

Es richtet sich nach dem durchschnittlichen Netto der letzten 3 Monate vor MuSchu. Wenn du da die Zulagen hattest, müsste das eigentlich auch so viel sein.


babylove321

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Antwort auf Beitrag von Charley90

Ich bin seit dem 4.7 in mutterschutz und habe mein Vorschuss schon bekommen. Bin bei der DAK


Tiffy_78

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Antwort auf Beitrag von Charley90

Habs recht schnell bekommen. Bin bei der TK.


Hasenbande

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Von der Kk hab ich etwa eine Woche später bis zum ET die Zahlung erhalten. Der Arbeitgeber zahlt ja nicht im Voraus,


Julchen88

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Antwort auf Beitrag von Charley90

Bei mir hat es glaube ich eine Woche gedauert, bis ich das Geld hatte. Vom AG bekomme ich immer ganz normal am Monatsletzten die Aufstockung.


Puschi83

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Antwort auf Beitrag von Charley90

Ich bin ab nächster woche im muschu.bekomme morgen eh erst nochmal ein normales Gehalt.habe den schein eh erst freitag abgegeen.meine kk ist mega schnell.könnte mir vorstellen das ich es die tage sogar schon bekomme


Blaumauschen

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Antwort auf Beitrag von Charley90

'' Die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld obliegt in Fällen des § 14 Abs.1 Mutterschutzgesetz dem Arbeitgeber. Der Mutterschutzlohn setzt sich zusammen aus dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (max. 13 Euro pro Kalendertag) und, sofern der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn über 13 Euro liegt, einem Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe der Differenz zum Arbeitslohn. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Differenzbetrag zwischen diesen 13 Euro und dem auf einen Kalendertag entfallenden Netto-Arbeitsentgelt als Zuschuss zu zahlen. Die Lohnsteuer ist in der Höhe zu berücksichtigen, wie sie vom Arbeitgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Grund der Eintragung in der Lohnsteuerkarte für das Arbeitsentgelt in dem maßgebenden Berechnungszeitraum zu berechnen und einzubehalten ist. Das Mutterschaftsgeld und der berechnete Arbeitgeberzuschuss sind dann steuer- und sozialabgabenfrei. Sie werden aber in den steuerlichen Progressionsvorbehalt einbezogen. '' :)


Halberkeks

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Antwort auf Beitrag von Charley90

Mein muschu beginnt morgen und hab den Wisch letzte Woche auch schon bekommen.gestern haben die mich angerufen das alles ok geht :)


Charley90

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Antwort auf Beitrag von Charley90

Danke für eure antworten ich habe nochmal bei der Krankenkasse angerufen die haben sich jetzt nochmal die Faxnummer geben lassen und eine telefonnummer von der Personalabteilung und werden sich darum kümmern dass es schnellstens über die Bühne geht