Kimaphi
Mal ne Frage an andere mamis oder gern auch an tagesmütter ,die ggf damit schon Erfahrung gemacht haben.. Wenn jm ein BV bekommt und das grössere Kind von einer Tagesmutter 3tage die Woche,insg. 27, betreut wird, kann es dann sein,dass das Jugendamt die Betreuungszeiten kürzt bzw kürzen kann oder ggf auch komplett streichen kann? In der Mutterschutzfrist ist die Betreuung auf 20 std/Woche ru tergesetzt. Tagesmutter läuft über das Jugendamt,es gibt einen Eigenanteil...
Das ist unterschiedlich, wenn das Jugandamt die TM mitfinanziert, damit du deiner Arbeit nachgehen kannst, können Std gestrichen werden. Wenn du selbst finanziert nicht. So ist es in NRW
Naja man hat das bv ja meist nicht ohne Grund. Bei mir sind die Stunden erhalten geblieben weil es ein individuelles bv ist und klar wir zahlen den platz selbst das kommt dazu. lg nita
Aber dann muss das beim JA geändert werden und die müssen der Betreuung "aus pädagogischen Gründen" zustimmen.es muss als fürs Kind pädagogisch notwendig sein. Bürokratie;) ich bilde Tagesmütter aus. Daher kenn ich mich etwas aus
Bei meinen Kitastunden wurde durch das BV nix geändert. Dachte auch, es würde sich reduzieren. Die Frau vom JA sagte aber, das ein BV gleichgestellt wäre wie eine Krankschreibung und da bleiben einem ja auch die Stunden erhalten. In Hamburg werden 5 Stunden am Tag von der Stadt finanziert, für alle weiteren Stunden muss man draufzahlen. Ist aber nicht viel.
Bei mir wird der hort übernommen bis auf ein eigenanteil ! Das Arbeitsamt meinte es wird mir nur bis zum Beginn der Mutterschutz übernommen! Danach müsste ich selbst bezahlen! Ich möchte Sie allerdings aus dem hort nehmen sobald ich zuhause bin! Also mit einem BV
Normalerweise nicht.