Mitglied inaktiv
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe zwei Anliegen. 1. Mein Partner und ich werden beide nach Geburt des Kindes Elternzeit nehmen und in dieser Zeit Elterngeld beziehen. Da unsere Arbeitgeber kein Formular für einen Elternzeitantrag haben, werden wir jeweils selbst ein Schreiben aufsetzen. Mein Partner nimmt ab dem 2. Lebensmonat Elternzeit (quasi ab Mitte/Ende September) für die Dauer von 3 Monaten. Ich werde nach der Mutterschutzfrist für drei Jahre Elternzeit nehmen. Nun meine Frage, wie formulieren wir einen solchen Antrag? Ich weiß jetzt ja noch nicht, wann das Kind kommt. Reicht es wenn ich den voraussichtlichen Entbindungstermin angebe?
2. Ich komme aus BaWü und habe heute den Elterngeldantrag geholt, dem Antrag liegt allerdings nur eine Arbeitgeber-Bescheinigung bei. Da mein Partner und ich Elterngeld beziehen möchten, brauch ich doch zwei Bescheinigungen. Eine für meinen Arbeitgeber und einen für seinen. Kann ich die Bescheinigung einfach kopieren oder hat jemand Erfahrung von euch?
Sorry, ist ein bisschen lang geworden. Aber ich bin mit dem Bürokratie-Wahnsinn etwas überfordert. ![]()
Zu 1) http://antrag-elternzeit.de/wp-content/uploads/Antrag-auf-Elternzeit1.pdf Kannst den Antrag jetzt schon abgeben (mit dem Hinweis: ab Geburt) und die Geburtsurkunde nachreichen. Zu 2) google mal, habe den Elterngeldantrag runter geladen...
Hallo aus dem Juli-Bus, Zu 1. Siehe Anhang Zu 2. Wenn ihr beide zugleich elterngeld beantragen möchtet, müsst ihr zwei Anträge ausfüllen. Jeder für sich ist da die Devise... ist zwar blöd aber wird leider so verlangt... Lg
Hmmm... klappt leider nicht mit dem Anhang... sorry
Hallo coco, du hast für den Elternzeit antrag bis eine Woche nach der Geburt zeit. Die ez beginnt mit der Geburt. Dein Partner muss den Antrag bis sieben Wochen vor Beginn abgegeben haben. Da ihr den geburtstag nicht kennt müsst ihr vom errechneten et ausgehen. Den elterngeldantrag könnt ihr glaube ich beide gleichzeitig stellen (bei uns in Bayern so) bzw schon vorbereiten. Die ag bescheinigungen wegen einkommensermittlung müsst ihr beide abgeben. Es sei denn euer amt sagt, dass die monatlichen Gehaltsabrechnungen bei ihm genügen.