alicebrown
Hey ihr Lieben! Vielleicht weiß jemand von euch, wie ich das am Besten mache. Möchte für ein Jahr in Elternzeit gehen und danach eigentlich mein Studium beginnen. Allerdings möchte ich auch abgesichert sein, dass falls es doch nicht klappt mit dem Studienplatz mein Arbeitsplatz noch da ist. Würde also aus der Elternzeit raus kündigen. Sollte ich nach der Elternzeit aber wieder arbeiten, geht das nur Teilzeit, da Arbeitszeiten von 10.00-20.00 Uhr mit Kind ja nicht zu vereinbaren sind. Kann ich also in den Elternzeitantrag schreiben, dass ich nach der Elternzeit Teilzeit wieder zur Verfügung stehe? Oder reiche ich 2 Jahre ein und breche die dann ab? Keine Ahnung, wie ich das am Besten machen soll.
Ich denke, du müsstest dann zwei Jahre einreichen und sagen,dass du im ersten Jahr nicht und im zweiten Teilzeitarbeit leisten willst. Man muss die ersten zwei Jahre eigentlich festlegen, weil planbar für den Arbeitgeber. Die Teilzeit muss genehmigt werden. Falls du da bleibst, ist wenigstens dein Arbeitsvertrag erstmal safe, wenn das zweite Jahr als Elternzeit läuft. Ansonsten hättest du im zweiten Jahr deinen normalen Vertrag reduziert und kommst evtl nicht mehr so einfach auf vollzeit zurück.
Vor dem Problem steh ich grad. Ich will zwei jahre voll zu hause bleiben und im dritten wieder teilzeit arbeiten. Ich glaube ich muss da die drei.jahre nehmen und den wunsch nach elternteilzeit im 3. Jahr mit rein schreiben!?! Ich denke so musst du es halt mit deinen zwei jahren machen. Und danb eben aus der elternzeit kündigen, wenn es mit dem studienplatz klappen sollte.
Die maximale Zeit beantragen. Frage dann am besten in der Personalabteilung bis wann die deinen "Teilzeit in Elternzeit-Antrag" schriftlich brauchen!
Ich würde erstmal nicht die Maximal Zeit beantragen. Für zwei Jahre muss man sich wegen der Planung erstmal festlegen. Wenn du dann anfängt zu studieren, verschenkt du 1-2 Jahre. Dann lieber nur zwei Plänen und davon notfalls eins verschenken. Man kann dann ja später nochmal ein jahr Zeit nehmen, zb wenn das Kind eingeschult wird. Aber ich glaub, wenn es erstmal beantragt ist,könnte es weg sein.
Nachtrag: frag mal die aus dem Expertenforum Recht
Mit "Maximalzeit" meinte ich, was du persönlich in Anspruch nehmen möchtest, also zwei bzw. drei Jahre am Stück- war wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Sorry.
Ich danke euch! So werde ich das machen!