Monatsforum August Mamis 2015

Elterngeld und BV

Elterngeld und BV

Hasenbande

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Elterngeld und BV Wenn man 12 Monate Elterngeld beziehen möchte und im 11. Monat Elterngeldbezug schwanger wird (man war "Vollzeit" zu Hause) Wie ist das mit dem BV. Bekommt man das sofort oder erst nach dem 12. Monat der Erlterbzeit und des Elterngeldbezuges? Wonach richtet sich die Höhe das Beschäftigungsverbotgeldes? Nach dem Elterngeld? Hoffe es kann jemand helfen. Eine gute Freundin ist verunsichert und der Arbeitgeber gibt keine Auskunft (sauer über SS) Danke Euch


Kokuznuz

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Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Ich bin kein Profi, aber normalerweise hat sie ihre vollen 12 Monate Elternzeit. Danach wäre sie wieder angestellt -> geht ins BV und bekommt volles Gehalt. Das zweite Mal Elterngeld wird dann aber geringer ausfallen, weil sie kein volles Jahr beschäftigt war. Lg


Kiinmi

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Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Also ich würde es nicht beschwören, aber sie ist in Elternzeit und damit gibts elterngeld. BV logischerweis erst ab dem Tag, wo sie auch offiziell wieder im Job wäre. Seidenn der AG stimmt zu die elternzeit zu verkürzen, aber warum sollte er das tun. Und das für einen Monat, in dem er ja nix vom mutarbeiter hat.


Hasenbande

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Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Das Gehalt wird ja an dem der letzten 3 Monate bemessen. Das macht mich unsicher bei der Berechnung


Kiinmi

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Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Also du meinst, wo nach dann das geld vom BV berechnet wird? Nach den letzten drei Gehältern, vor dem ersten Mutterschutz, bzw BV. Das neue Elterngeld entsprechend an den letzten 12 Monaten.


Baby-boy-mom

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Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Auch hier: gib ihr mal die E-Mail Adresse die ich oben eingetragen habe! Das geht direkt ans Bundesministerium für Soziales und Familie. Sehr nett und schnelle Antworten! info@bmfsfjservice.bund.de Hoffe es hilft!


Julchen88

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Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Endet denn auch ihre angemeldete Elternzeit mit dem Elterngeldbezug? Wenn sie noch Elternzeit beantragt hatte, dann wird sie nicht ins BV kommen. Wäre gegen das Gesetz. Also sie darf die ez nicht kündigen um wieder ins BV zu kommen. Hat sie allerdings nur 12 Monate beantragt, dann bekommt sie das durchschnittliche Gehalt der letzten drei Monate, in denen sie tatsächlich vom AG Geld bekommen hat. EG ist dann mit dem vom letzten ziemlich ähnlich. Gehe davon aus, dass sie da auch im BV war.