FrauTuedl
Also so ganz versteh ich das noch nicht. Ich hab vor so wie bei meinem ersten Sohn. 1 Jahr zuhause zu bleiben und dann wieder Teilzeit zu arbeiten. Dann beantragt man doch das normale Elterngeld? Oder?
Ja, dann beantragst du das Basiselterngeld also das normale
Und wann nimmt man das plus??? Wenn man während des elterngeldbezuges arbeiten möchte, oder?
Und wie läuft das wenn man 1 Jahr nimmt und danach teil zeit (32h/Woche) arbeitet? Wieviel bekommt man in dem erziehungsjahr?
Willst du das elterngeld denn auf zwei jahre splitten? Ich glaube, dann sollte man plus nehmen. Ich glaub ich muss.echt mal zur Beratung....
Habe es mir gerade durchgelesen, aber geht nicht.2 Jahre wäre toll,geht aber nie und nimmer...never.leider.. :(
Wenn du 2 Jahre nehmen möchtest, musst du Plus beantragen. Unabhängig davon ob man arbeitet
Jetzt versteh ich gar nix mehr.... Ich will 2jahre elternzeit nehmen, aber nur das erste jahr elterngeld. Im 2. Jahr dann wieder minijob. Plus, oder normal?
Wenn du 2 Jahre willst wird es gesplittet auf 2 Jahre.also Hälfte Hälfte
Bei plus ist das so!?! Ich kann doch aber nach den alten Richtlinien zwei jahre elternzeit nehmen und nur ein jahr das volle elterngeld bekommen und im zweiten jahr dann nix!?! Ich verstehe das bei euch grad so, dass wenn ich zwei jahre elternzeit nehme, ich definitiv das geld auch auf zwei jahre splitten muss.... Oder steh ich grad auf dem schlauch??? Ich mach mir morgen einen Beratungstermin!
Du kannst auch nur ein Jahr Elterngeld beantragen, was ich aber nicht verstehe, wenn du 2 Jahre in Elternzeit gehst
Ich habs so wie du verstanden. Werde auch wieder 2 Jahre nehmen, Elterngeld aber nur im ersten Jahr beziehen. A macht das finanziell nicht wirklich Sinn (Geld später zu bekommen, was man schon haben könnte, man könnte es ja anlegen, Tick von meinem Freund ;-)) B wer weiß, was sich im zweiten Jahr wieder als Minijob anbietet, dann ist man da auch aus dem Schneider
Ok, dann nachts Sinn. Hab gar nicht darüber nachgedacht, dass ihr evtl im 2. Jahr wieder arbeiten wollt. Natürlich kann man dann auch nur das Basiselterngeldes für ein Jahr beantragen.