Monatsforum August Mamis 2015

Bewerbung/Beruf

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Mitglied inaktiv

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Guten Morgen ihr Lieben, ich bin gerade dabei Bewerbungen zu schreiben. Werde ab August wieder anfangen zu arbeiten, in Teilzeit. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, da ich mir in ein paar Dingen unsicher bin: - ich bin nicht mit meinen Freund verheiratet. Was trage ich dann unter Familienstand ein? Ledig, eine Tochter? Erwähne ich meinen Partner? - bei meinem Hauptarbeitgeber habe ich drei Jahre Elternzeit. Aus organisatorischen Gründen kann ich da aber ab August nicht anfangen. Brauche ich für ihm eine Zustimmung, dass ich Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeite? - Ich war ab 01/15 im Beschäftigungsverbot. Berücksichtige ich sowas bei meinem beruflichen Werdegang? Und dann würde mich noch so ganz nebenbei interessieren, was ihr beruflich so macht.....ich bin Gesundheits-und Krankenpflegerin und würde gerne im pädiatrischen Bereich arbeiten. Hatte letztes Jahr im März ein Stellenangebot auf einer Kinderstation bekommen, konnte dieses leider nicht annehmen, da ich ja schwanger und im BV war. Die Dame meinte damals nur, ich soll mich dieses Jahr nochmals melden. Wäre schön, wenn es klappt. Einen schönen Montag wünsche ich euch


kleinefruchtblase01

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Ich würde schreiben in einer partnerschaft mit kind oder so...deinen arbeitgeber würde ich wohl fragen, nicht dass es da ärger gibt...das berufsverbot denke ich muss man nicht erwähnen das war ja vermutlich weil du als krankenpflegerin einfach generell nicht arbeiten darfst wenn du schwanger bist oder? Ich bin physiotherapeutin und werde auch im august wieder anfangen muss mich aber neu bewerben da wir umgezogen sind...


MissMarpel

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Hallo Coco, bei deinen Fragen bzgl. Bewerbung kann ich die leider nicht helfen. Schau doch mal, ob du im Netz dazu was findest, gibt da ganz hilfreiche Seiten. (Beschäftigungsverbot würde ich nicht explizit erwähnen, sondern einfach nur deine Tätigkeit beim Arbeitgeber anführen- man macht ja auch bei langer Krankheit dazu keine Bemerkung) Und zur Berufsfrage: ich bin Grund- und Hauptschullehrerin;)


MissMarpel

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Hallo Coco, bei deinen Fragen bzgl. Bewerbung kann ich die leider nicht helfen. Schau doch mal, ob du im Netz dazu was findest, gibt da ganz hilfreiche Seiten. (Beschäftigungsverbot würde ich nicht explizit erwähnen, sondern einfach nur deine Tätigkeit beim Arbeitgeber anführen- man macht ja auch bei langer Krankheit dazu keine Bemerkung) Und zur Berufsfrage: ich bin Grund- und Hauptschullehrerin;)


MissMarpel

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Hallo Coco, bei deinen Fragen bzgl. Bewerbung kann ich die leider nicht helfen. Schau doch mal, ob du im Netz dazu was findest, gibt da ganz hilfreiche Seiten. (Beschäftigungsverbot würde ich nicht explizit erwähnen, sondern einfach nur deine Tätigkeit beim Arbeitgeber anführen- man macht ja auch bei langer Krankheit dazu keine Bemerkung) Und zur Berufsfrage: ich bin Grund- und Hauptschullehrerin;)


Kiinmi

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Beschäftigungsverbot muss nicht erwähnt werden. Du musst jede andere Beschäftigung, selbst minijob, von deinerm Arbeitgeber genehmigen lassen.


Mone

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In Partnerschaft lebend, 1 Kind (6 Monate) so würde ich es schreiben... Auf jeden Fall mit dem AG absprechen! Aber erwahnen bei ner anderen Stelle würde ich es nicht. Ich bin Zahnarzthelferin und Bürokauffrau. Vielleicht klappt es ja bei der Stelle, Viel Glück!


Hasenbande

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Zum Thema Bewerbung wurde ja schon geantwortet. Ich bin Psychologin; Kinder- und Jugendpsychotherapeutin