minime2017
Huhu,
Ich habe vor Wochen schon mal einen Beitrsg zu dem Thema hier angesprochen. Daher weiß ich das einige hier auch in Elternzeit noch sind und Ihren Mutterschutz dazwischen schieben.
Wollte eben fragen wie ihr das jetzt gehandhabt habt? Habe gestern eine sehr schwammige Antwort von unserer Personalabteilung erhalten was mich irgendwie irritiert und ich das Gefühl habe das ich etwas falsch mache zu meinem Nachteil
Also 2 Tochter geboren am 24.8.18 seit dem 3 Jahre Elternzeit angeneldet. Jetzt habe ich meinen AG informiert das ich erneuten ET am 28.4.20 habe und und meine laufende Elternzeit zum 16.3 UNTERBRECHE um am 17.03 in Mutterschutz zu gehen und dann nach 8 Wochen nach Entbindung wieder den alten Mutterschutz von Tochter 2 fortführe und anschließend 24 weitere Monate Elternzeit für meine 3 Tochter nehmen möchte.
Soweit müsste das alles konform sein?! Nur zu der Frage: können die mir sagen das ich die Elternzeit für Kind 3 nicht direkt im Anschluss nehmen kann weil meine dritte Tochter schon über 1 Jahr dann ist wenn die Alte Elternzeit endet ?
Ich weiß das ich bis zum 7 Lebensjahr Anspruch habe diese Zeit zu nehmen ich meine nur mal gelesen zu haben das alles nach dem ersten Lebensjahr willkürlich vom AG genehmigt werden kann.
Hoffe ihr habt mich verstanden? Ist kompliziert sorry
Oder macht es sonst vlt er Sinn nach Mutterschutz die 2 Jahre Elternzeit von Kind 3 zu nehmen ( das 3 Jahr nimmt zeitgleich mein Mann da er auch 1 Jahr Elternzeit und Elterngeld nach Geburt nimmt) und im Anschluss Versuche ich die restlichen 18 Monate von Tochter 2 zu nehmen?
Hiiiilfe..... kompliziert.....wie macht ihr das?
Ich muss wohl doch nochmal zur Eltetngrldstelle die kennen sich ja auch mit Elternzeit aus
Ohh ich habe ein Fehler oben drin natürlich nach 8 Wochen die alte „ Elternzeit“ und nicht Mutterschutz
Ist ja so schön kompliziert genug
Hallo, bin mir nicht ganz sicher, aber meine mal gelesen zu haben, dass, wenn du deine aktuelle EZ unterbrichst oder vorzeitig beendest, dein AG innerhalb von 4 Wochen widersprechen kann. Gut, bei dem Fall, dass der neue MuSchu beginnt, wird er wohl kaum widersprechen (können), aber wenn du in einem Schreiben deinem AG mitteilst, dass du die EZ einen Tag vor dem neuen MuSchu unterbrichst, um sie dann an Tag X wieder weiter fortzusetzen und du ihn um schriftliche Bestätigung bittest, wirst ja sehen, wie er reagiert. Meinst du, erst stellt sich quer? Ich selbst bin z Zt auch noch in der EZ unserer Tochter, arbeite aber seit August wieder in TZ. Normalerweise würde diese EZ noch bis Mitte Mai laufen, habe sie aber zu Anfang März beendet, geh dann in MuSchu. Nach der Geburt des 2. Kindes nehme ich erstmal dessen EZ (weiß nur noch nicht wielange, wahrscheinlich erstmal 2 Jahre mit der Option auf Verlängerung) und werde die restliche EZ von Kind 1 im Juli/August/September 2023 nehmen, also dann, wenn sie zur Schule kommt. Klar kann mein AG das später ablehnen, aber bei uns geht es noch recht menschlich zu, daher rechne ich mit seiner Zustimmung.
Naja eben genau das habe ich meinen AG ja mitgeteilt das ich es so vor habe ich aber nochmal bei Geburt ein Schreiben mit genauen Datumsangaben zur Wiederaufnahme etc. schicken werde. Ein Teil der Antwort sah dann so aus:
Die letztlich tatsächlich gewünschte Dauer der Elternzeit ist für uns momentan noch nicht relevant - die Logistik ist schnelllebig - hier kann man schlecht voraussagen, wie hoch der Personalbedarf zum Zeitpunkt "x" aussehen wird. Wichtig ist - je früher wir Bescheid wissen, wie Ihre persönliche Planung aussieht, desto besser für unsere Seite.
Dieser Teil macht mich eben einfach stuzig. Habe mich eben aber nochmal belesen.
Und wenn ich nicht ganz blöd bin kann ich die anschließend Rest Elternzeit von Kind 2 fortführen und Elternzeit von Kind 3 anschließen solange ich die Anmeldefristen einhalte kann dies bis zum 3 Geburstag auch nicht abgelehnt werden.
Werde aber die Tage nochmal mit meinen Notizen zur Elterngeldstelle gehen und mir dort nochmal das ganze bestätigen lassen. Man weiß ja nie .
Hallo, aus anderem Monat zufällig hier rein gerutscht: du beendest deine EZ vorzeitig wegen Mutterschutz. Dann nimmst du nach dem Mutterschutz zb 2 Jahre EZ von Kind 3, kannst danach die restliche EZ von Kind 2 und danach das letzte Jahr von Kind 3 nehmen. Oder eben gleich 3 Jahre Kind 3 und danach restliche EZ von Kind 2.