Monatsforum April Mamis 2020

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld

Louisa16

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Ich bräuchte mal eure Hilfe bei einer rechtlichen Frage. Ich habe vor der Geburt unseres ersten Sohnes Vollzeit gearbeitet. Dann kam unser Sohn auf die Welt und ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. In dieser Zeit habe ich 20% gearbeitet. Der Teilzeitvertrag war auf die Elternzeit begrenzt. D.h. nach der Elternzeit greift wieder mein Vollzeit-Arbeitsvertrag. Nun wurde ich während der Elternzeit wieder schwanger. Zum Mutterschutz habe ich die Elternzeit vorzeitig beendet. Ich bin nun der Meinung, dass mir für den Mutterschutz mein volles 100% Gehalt zusteht. Natürlich zusammengesetzt aus 13€ pro Kalendertag von KK und der Rest vom AG. Laut Recherchen im Internet müsste ich das Gehalt der letzten drei Monate vor der ersten Mutterschutzfrist erhalten. Befindet sich jemand von euch in der gleichen Situation? Also beschäftigt während Elternzeit und Elternzeit zum Mutterschutz vorzeitig beendet?


Louisa16

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Antwort auf Beitrag von Louisa16

Achso, ganz vergessen zu schreiben. Mein Arbeitgeber sieht das nicht so und zählt mir nur mein Teilzeitgehalt. Eine schriftliche Erklärung, wie er das Mutterschaftsgeld berechnet, verweigert er mir


Carinchen1105

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Antwort auf Beitrag von Louisa16

Huhu ich würde auch sagen die 20 % gelten. Den die letzten 12 monate... Wäre natürlich gut, wenn ich mich irre .


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Carinchen1105

Ja da stimme ich dir leider zu. Dein AG hat schon recht.


Maikäferchen2017

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Antwort auf Beitrag von Louisa16

Hi, ich widerspreche meinen Vorrednerinnen. Befinde mich, wenn ich dich richtig verstanden habe, in derselben Situation und habe bereits im Monat März mein VOLLES Gehalt wie vor der Geburt meines 1. Kindes bekommen. 1. Kind kam bei mir 2017, habe 2 1/4 Jahre Elternzeit genommen, die dann aber nochmal bis zum 3. Geburtstag verlängert und in dieser Verlängerung dann in Teilzeit gearbeitet. Die Elternzeit habe ich dann bis einen Tag vor meinem neuen MuSchu vorzeitig beendet. Da mein Arbeitgeber diese Regelung auch nicht kannte, hatte ich mir verschiedene Gesetzestexte irgendwo im Internet gesucht, ausgedruckt und ihm vorgelegt. Er war auch erst skeptisch und hat dann nochmal mit meiner Krankenkasse telefoniert, die ihn diese Vorgehensweise bestätigt haben. Und siehe da... Es hat geklappt... Wichtig sei wohl gewesen, dass ich die Teilzeit schriftlich nur auf die restliche Elternzeit begrenzt beantragt habe. Wäre es eine dauerhafte Lösung mit der Teilzeit, also über die Elternzeit hinaus, hätte ich wohl Pech gehabt...


Louisa16

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Ja, genauso sehe ich es auch. Im Nachtrag zu meinem Arbeitsvertrag steht auch extra drin, dass die Teilzeitarbeit nur für die Beschäftigung während der Elternzeit gilt. Elternzeit habe ich schriftlich zum Mutterschutz beendet. Also müsste ich das Nettoeinkommen von vor der ersten Geburt bekommen. Ich werd jetzt halt auch mal was schriftliches verfassen oder direkt zum Anwalt gehen


Louisa16

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Antwort auf Beitrag von Louisa16

Hey Maikäferchen, hast du zufällig noch die Gesetzestexte?


Maikäferchen2017

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Antwort auf Beitrag von Louisa16

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/was-passiert--wenn-ich-waehrend-der-elternzeit-erneut-schwanger-werde-/124860 Die Seiten habe ich einfach ausgedruckt, die jeweiligen Stellen ihm markiert und vorgelegt. Mehr wollte er von mir nicht...


J93

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Antwort auf Beitrag von Louisa16

Hi, also ich würde das jetzt anders sehen. Zum einen werden für die Berechnung gem. § 20 Abs. 1 MuSchG die letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist berechnet. Die letzten 12 Monate beziehen sich nur auf die Berechnung des Elterngeldes. § 21 besagt wie das Mutterschutzgeld berechnet wird und sagt, in Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3, dass die Kürzungen durch Elterngeld nicht berücksichtigt werden. Somit würde ich behaupten (ohne Gewähr), dass eigentlich die Vollzeitstelle bezahlt werden müsste ( also abzüglich den 13 €, die die Krankenkasse bezahlt). Aber man muss sich gem § 22 auch wirklich in Mutterschutz und nicht in Elternzeit befinden. Ich glaube, dass muss man dann auch beim Arbeitgeber beantragt haben. Also so würde ich das MuSchG interpretieren. Aber ich bin natürlich kein Jurist. Am besten fragst du mal einen Anwalt. Oder du schaust mal, ob es eine Rechtsberaungshotline gibt, die kostenfrei ist. Das Arbeitsamt hatte meinem Mann mal vor einiger Zeit Nummern zur Rechtsberatung genannt, da sein ehemaliger Chef insolvent war und bezüglich der Berechnung seines alten und neuen Gehaltes einiges unklar war. Auch wenn du nicht arbeitsuchend bist, vielleicht kannst du da trotzdem mal anrufen und vielleicht geben die dir die entsprechenden Nummern. Viele Grüße