Die assistierte Reproduktion

Künstliche Befruchtung

© Adobe Stock, Yuri Arcurs

Reproduktion ist das lateinische Wort für Fortpflanzung. Grundsätzlich heißt "assistierte Reproduktion" also nicht anderes als "Hilfe zur Fortpflanzung" bei einem Kinderwunsch, umgangssprachlich hat sich der Ausdruck "künstliche Befruchtung" durchgesetzt.

Diesen Begriff sehen Experten allerdings kritisch, denn der eigentliche Befruchtungsvorgang geschieht zwar außerhalb des Körpers, aber (außer bei ICSI) genauso, wie in der Natur.

Die Bundesärztekammer definiert assistierte Reproduktion folgendermaßen: "Als assistierte Reproduktion wird die ärztliche Hilfe zur Erfüllung des Kinderwunsches eines Paares durch medizinische Hilfen und Techniken bezeichnet." Zum Einsatz dürfen die Hilfen und Techniken der assistierten Reproduktion daher erst kommen, wenn:

  • eine gründliche Diagnose abgeklärt hat, ob und welche Störungen bei
    einem Paar vorliegen und
  • alle anderen Methoden der Reproduktionsmedizin keine Abhilfe gebracht
    haben oder erwarten lassen.

Die Ärzte sind verpflichtet, jedes Paar mit einem Kinderwunsch vor Beginn der Behandlung über folgende Punkte zu informieren: den vorgesehenen Eingriff und seine Einzelschritte sowie die Erfolgsaussichten, Komplikationsmöglichkeiten und Kosten. Zwingend ist auch die Information darüber, was passiert, wenn Embryonen aus unvorhersehbaren Gründen nicht in den Körper der Frau übertragen (transferiert) werden können. Das Paar und der Arzt müssen unterschreiben, dass diese Aufklärung stattgefunden hat, auch die Zustimmung zur Behandlung wird schriftlich festgehalten.

Die hormonelle Stimulationsbehandlung und die Insemination zählen zwar zu den Methoden der Reproduktionsmedizin, aber nicht zu denen der assistierten Reproduktion.

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