Frühzeitig zum Kinderarzt bzgl. Vorzugshaltung und Nicht-Ablegen des Kopfes

Dr. med. Jan Matussek Frage an Dr. med. Jan Matussek Chefarzt für Kinderorthopädie und Kindertraumatologie am Klinikum Emil van Behring, Berlin

Frage: Frühzeitig zum Kinderarzt bzgl. Vorzugshaltung und Nicht-Ablegen des Kopfes

Hallo, bei unserer Tochter (11 Wochen) haben wir zwei auffällige Verhaltensweisen bemerkt. Erstens hat sie beim Schlafen eine sehr starke Vorzugshaltung nach links, und auch die üblichen Tricks (Baby schräg lagern, Licht von der anderen Seite) bringen nichts. Tagsüber ist aber alles in Ordnung, sie kann in alle Richtung gucken und ihr Kopf wirkt auch auf uns nicht verformt. Dennoch guckt sie tendenziell häufiger nach links. Zweitens mag sie es sowohl in der Bauchlage als auch im Tragetuch gar nicht ihren Kopf abzulegen. Sie hält ihren Kopf immer in die Luft, selbst wenn es sie offensichtlich extrem anstrengt. Ablegen funktioniert nur in der Rückenlage. Die ersten Wochen hat sie im Tragetuch sehr gerne geschlafen, mittlerweile mag sie das (wir vermuten deswegen) gar nicht mehr. Wir lassen sie nun vermehrt in der Federwiege schlafen, um Kopfverformungen vorzubeugen und trainieren außerdem viel die Bauchlage. Unser nächster KiA Termin ist aber erst in drei Wochen. Sollen wir vorher tätig werden oder können wir das ganze bis dahin beobachten. Liebe Grüße Andrea und Tobias

von JuanaLa am 05.03.2020, 10:41



Antwort auf: Frühzeitig zum Kinderarzt bzgl. Vorzugshaltung und Nicht-Ablegen des Kopfes

Es antwortet Dr. med. Jan Matussek, KinderOrthopäde und Wirbelsäulenchirurg: Liebe Familie, sehr geehrte Eltern, Die Haltung des Säuglingskopfes in den ersten Lebensmonaten ist ein Dauerbrenner, der Eltern und Physiotherapeuten gleichermaßen interessiert. Zunächst kann man mit recht guter wissenschaftlicher Evidenz sagen, dass angewohnte Kopfhaltungen in den Phasen der letzten Schwangerschaftsmonate auch zuBevorzugten Kopfhaltungen in den ersten Lebensmonaten beim Baby führen. Dies kann, wie bei ihrem Kind, zu bevorzugten Kopf Wendung nach links führen. Wenn sie aber im täglichen Leben in der Rückenlage beobachten, dass das Kind gleichermaßen symmetrisch auch die andere rechte Blick- und Kopfwenderichtung einnehmen kann, dann sollte dies auf jeden Fall erst einmal beruhigend wirken. Auch die genau spiegelbildliche Gabe von Brust- oder Fläschchen beim Füttern sollte die gewohnheitsmäßige links KopfWendung durchbrechen helfen. Die zwanghafte Unmöglichkeit der Kopfablage in Bauchlage sollte auf jeden Fall etwas näher untersucht werden: Praktisch ist das ja gleichbedeutend mit der Unmöglichkeit, das Baby-Köpfchen zu beugen, also das Baby-Kinn in Richtung Brustbein zu bewegen. Die sollte zunächst einmal vorsichtig mit sanften Händen in Rückenlage probiert werden. Wenn sich die Halswirbelsäule mit dem Köpfchen ohne Problem in Richtung Brustbein bewegen lässt, dann muss das von Ihnen beschriebene Phänomen andere Ursachen haben: eine Blockierung liegt dann nicht vor. Eine der Ursachen könnte ein gesteigertes Erregungsinteresse des Babys in Bauchlage sein.Dies führt häufig zum Wunsch des Kindes, den Kopf zu strecken: Kurz vor dem Einschlafen, wenn man das einmal beobachten möchte, (also ausnahmsweise das Kind einmal „beobachtet“ in Bauchlage schlafen lassen) müsste dann aber in Bauchlage die Halswirbelsäule und das Köpfchen entspannen und das Kind den Kopf auf der Unterlage ablegen. Am einfachsten ist natürlich die Untersuchung durch einen Facharzt, der das Köpfchen des Kindes vorsichtig in allen Richtungen durch bewegt und hier eine atypische Blockierung oder Bewegungseinschränkung sofort entdeckt. Wenn ich ihre Erklärungen und Beschreibungen lese, denke ich aber, dass das Kind keine solche Blockierung hat, da es in Rückenlage sich ja in alle Bewegungsrichtungen wenden kann. Ein Kinderarzt, KinderOrthopäde oder eine Kinder Physiotherapeutin kann dies sofort erkennen. Trotz alledem glaube ich aber nicht, dass ein Notfall vorliegt, so dass sie den Termin beim Kinderarzt meiner Ansicht nach abwarten können. Mit herzlichen Grüßen, Ihr Jan Matussek

von Dr. J. Matussek am 05.03.2020



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