Hallo Fr. Ochel-Mascher in welchen Fällen hat die Stadt X einem Gastantrag statt zugeben und die Kosten an die Gemeinde des Dorfes Y zu bezahlen? Is es ein Grund, dem zuzustimmen, wenn z.B. ein alleinerziehender Vater sein Kind in dem Dorf Y unterbringen möchte, da dort auch Cousine und Cousin hingehen, welche an 2 Tagen in der woche von der Oma abgeholt werden (wegen Berufstätigkeit meinereiner) und somit die Oma dann nur einen Weg hätte und dann sozusagen 3 Kinder aus einem Kiga abholen müßte und ned in 2 Kindergärten kurven müßte, um ihre 3 Enkelkinder einzusammeln. Bzw., ich als Tante an den anderen 3 Tagen meinen Neffen mitnehmen würde mittags, da der alleinerziehende Vater ja auch arbeiten gehen muß und eine 3/4 Stelle hat und ned um 12°°Uhr scho wieder zu Hause ist. Lg Spuckliese
Mitglied inaktiv - 23.04.2008, 14:18