Elternwille in der Krippe

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Elternwille in der Krippe

Hallo, ich wende mich als Elternvertreterin einer Krippengruppe an Sie. In unserer Gruppe gibt es mehrere Eltern die daheim in der familiären Situation Probleme durch einen zu langen Mittagschlaf Ihrer Kinder in der Krippe bekommen haben (2 jährige die erst gegen 23.00 Uhr zu Bett gehen oder gegen 5:00 Uhr am Morgen aufwachen.). Die meisten Kinder in der Gruppe sind im Alter von 1,8 - 2,8 Jahre jung, die Krippe ist evang. und arbeitet nach Emmi Pikler. Der Mittagschlaf ist so gestaltet, dass die Kinder ab 12 Uhr hingelegt werden und jedes Kind kann schlafen so lange es möchte. Davon machen nun einige Kinder so sehr Gebrauch, dass sie erst gegen 15:00 Uhr, 15:30 oder noch später aufwachen und die Eltern der Meinung sind, dass sich dadurch die o. g. Probleme ergeben. Dieses Problem wurde nun seit ca. 1 Jahr mehrfach mit den Erzieherinnen besprochen (die Einrichtung ist auch erst seit einem Jahr geöffnet). Aber es kann kein Kompromiss gefunden werden, da sich die Erzieherinnen strikt weigern die Kinder zu einer angemessen Zeit (ca. 14:30) sanft zu wecken. Es fiel auch in diesem Zusammenhang das Argument, dass der Gesetzgeber dazu verpflichtet auf keinen Fall die Kinder zu wecken - obwohl wir Eltern dies ausdrücklich wünschen. Bedingt dadurch können auch die betroffenen Kinder nicht am Nachmittagsknuspern teilnehmen. Wenn die Eltern zum Abholen kommen, dann müssen sie ihr Kind selber aus dem Körbchen nehmen und anziehen. Was natürlich auch nicht schön ist für die Kinder, da sie keine Zeit haben sanft aufzuwachen und erst einmal etwas zu Essen und langsam in dien Nachmittag finden. Wir Eltern finden es alle wichtig, dass die Kinder mittags schlafen - aber eben nicht so lange. Wir denken ca. 2 Stunden würden reichen. Und dann würde auch die Aufwachsituation schöner gestaltet sein. Können Sie uns mit ein paar Argumenten unterstützen. Der nächste Elternabend ist in zwei Wochen. Vielen Dank und viele Grüße Bianca

Mitglied inaktiv - 17.11.2010, 16:34


Antwort auf: Elternwille in der Krippe

Hallo Bianca, Ihre Anfrage habe ich meinem befreundeten Kindergartenleiter vorgelegt, der mir wie folgt antwortete: „Erst einmal gibt es meines Erachtens nach kein Gesetz welches die Erzieherinnen verpflichtet die Kinder nicht zu wecken! Also dieses Gesetz würde ich mir als Eltern zeigen lassen. Zum anderen weiß ich als Einrichtungsleiter natürlich, wie schwer es ist ein pädagogisches Konzept zu vertreten und es den Eltern zu vermitteln. Doch falls es immer wieder zu Beschwerden und Problemen kommt, muss sich die Einrichtung fragen ob das Konzept mit den Bedarfen der Eltern übereinstimmt. Im Zweifelsfall muss der Träger und auch das Jugendamt in die Gespräche einbezogen werden.“ Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 23.11.2010


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