Hallo
Wir haben unseren Sohn bei einer Tagesmutter und mit ihr auch einen Vertrag abgeschlossen. Nun war unser Sohn einmal krank. Sie stellt sich jetzt auf den Standpunkt, dass wir trotzdem für den Tag bezahlen müssen und wenn sie mal krank ist sich das ja wieder ausgleiche. Sie handhabe das wie beim beim Musikunterricht sei, dort zahle man auch für eine Anzahl Stunden u. wenn das Kind krank ist werden die Stunden auch nicht zurückerstattet und sollen sich bei der Krankheit des Lehrers wieder ausgleichen. Wir haben aber vertraglich vereinbart, dass wir sie pro Stunde wo unser Sohn bei ihr ist bezahlen.
Wie ist das Üblicherweise gelöst?
Liebe Grüsse
Andrea
Mitglied inaktiv - 23.08.2006, 14:31
Antwort auf:
Bezahlung bei Krankheit des Kindes
Hallo Andrea,
was steht denn in Ihrem Vertrag bezüglich Regelung der Ausfallzeiten???
Wenn Sie privat die Tagesmutter bezahlen, dann ist dieser Passus wirklich Verhandlungssache und sollte am Anfang geregelt werden.
Wenn Sie Ihr Kind nicht schicken, so hält die Tagesmutter jedoch den Betreuungsplatz für Ihr Kind frei.
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Der Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege schlägt im Tagespflege-Betreuungsvertrag die Regelung der Ausfallzeiten wie folgt vor:
Ausgefallene Betreuungszeiten, die auf ein Verschulden der Tagespflegeperson zurückzuführen sind, kommen mit
€ _____ pro Std. / pro Tag in Abzug.
Im Falle einer Erkrankung der Betreuungsperson gibt es keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Fortzahlung des vereinbarten Betreuungsgeldes.
Empfehlung des Bundesverbundes: Einzeltage (fünf Tage im Jahr) kommen nicht zum Abzug.
Wenn das Kind länger als drei Betreuungstage hintereinander fehlt, kürzt sich das Betreuungsgeld um
€ ______ pro Tag / pro Woche .
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 28.08.2006