Liebe Frau Ochel-Mascher, da ich bald wieder arbeiten werde,
hat sich meine Freundin (selbst Mutter von 3 Kindern) als Frendschaftsdienst bereit erklaert, meine 3jährige Tochter kostenlos mitzubetreuen. Es handelt sich um 2 Tage die Woche, wobei es nach den Sommerferien 2 halbe Tage nur noch sein werden (also dann unter 15 Wochenstunden). Sie ist keine offizielle TaMu. Ist mein Kind bei ihr im Falle eines Falles bei ihr und auf dem Weg zu ihr versichert ? Wie waere es um den Versicherungsschutz bestellt, wenn Oma einen ganzen Tag/Nacht aufpasst ? Vielen Dank und mfg Liesel
Mitglied inaktiv - 05.11.2008, 09:07
Antwort auf:
Betreuung durch Freundin -/Oma - Versicherungsfrage
Hallo Liesel,
auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie dem Jugendamt melden, dass Ihre Freundin ihre kleine Tochter unter 15 Stunden in der Woche betreut.
Fragen Sie bei der Sozialarbeiterin nach, ob durch diese Meldung ihr Kind bei der Gemeindeunfallversicherung mitversichert wird. So sind Sie auf jedem Fall auf der sicheren Seite. Ihre Freundin braucht nicht vom Jugendamt überprüft zu werden und erhält keine Pflegeerlaubnis , da sie unentgeltlich und unter 15 Stunden in der Woche Ihr Kind betreut.
Für den sonstigen Versicherungsschutz müssen Sie sorgen. Die Versicherungen bieten Familienunfallversicherungen an, in denen Sie sich mit Ihrer gesamten Familie versichern können oder nur ihr Kind.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 05.11.2008