Frage: U-Heft zur Schuleinschreibung !

Lieber DR. Busse! Vor kurzem musste ich erfahren, dass man bei der Schuleinschreibung das U-Heft vorlegen muss. Die Mutter, die mir das erzählt hat, hat es vorgelegt und dort wurde festegestellt, dass ihr Kind wohl nicht gekrabbelt ist. Dies wurde von ihrem KA bei einer U-Untersuchung dort vermerkt. Die Folge war : Verschiedene Test zur Feststellung einer speziellen Förderung. Wir haben natürliche auch alle Untersuchungen gemacht, nur stehen in meinem U-Heft Dinge, die meiner Ansicht nach falsch interpretiert werden können. Mein Sohn hatte nach der Geburt eine Schilddrüsenunterfunktion (die jedoch inzwischen nicht mehr besteht). Die Unterfunktion steht zwar drin, nicht aber die Tatsache, dass sie nach einem Jahr nicht mehr nachzuweisen war und wir nur noch regelmäßig kontrolliert werden. Soll ich meinem KA das U-Heft erneut vorlegen, um evtl. "Nachbesserungen" durchzuführen ? Darf die Schule so überhaupt mit meine U-Heft verfahren ? Mit freundlichen Grüßen

Mitglied inaktiv - 18.05.2008, 13:10



Antwort auf: U-Heft zur Schuleinschreibung !

Liebe N., bei der Schuleinschreibung interessiert in der Regel nur die U9 mit 5 Jahren und dass die Verantwortlichen dann solche Dinge wie spätes Krabbeln dann Jahre später in dem Sinne interpretieren, dass ein Kind besonderen Förderbedarf hätte, ist grober Unfug. Gehen Sie doch einfach erst mal gelassen dort hin und wenn es Fragen gibt, verweisen Sie auf Ihren Kinderarzt, mit dem das dann zu besprechen ist. Alles Gute!

von Dr. med. Andreas Busse am 18.05.2008