Lieber Herr Busse, wir waren am Wochenende mit unserem Kind bei der Vertretung. Momentan ist unser Kinderarzt in Urlaub, daher diese technische Frage an Sie. Wir sind die nächsten drei Monate (berufsbedingt) im Ausland - reicht es, wenn ich dem Kinderarzt danach den Schein vorbeibringe (also Juli) oder sollte ich ihm diesen schon vorher zusenden? Braucht er diesen Schein für die Abrechnung oder sonst was oder wird er nur in der Akte abgeheftet? Danke!
von salut am 16.04.2014, 12:42