Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Benedikte am 03.10.2004, 18:26 Uhr

Heikle Frage - ERBEN

Also, entwrben kannst Du nur jemand, der sich als erbunwürdig erwiesen hat- bspw. Dir nach dem Leben trachtete oder so.Das scheidet in Eurem Fall ja wohl aus, von daher kannst Du ihn nichtz direkt enterben, einen Pflichtteil wird er immer kriegen. Die fRAge ist allerdings, wovon. Wenn Du mit warmer Hand vererbst- sprich Dein Hab und Gur schon zu Lebzeiten unter die anderen Kinder bringst, wird Ellert seinen Pflichtteil von wenig oder nichts kriegen-und Du hast dein Ziel erreciht.

Andererseits- ich sage das mal ganz vorsichtig-ist das ja verständlich, dass das sozialamt seinen Teil haben will.Ich meine, die Pflege in einem Heim ist absolut sauteuer, selbst normale Alten- und Pflegeheime kosten m.W. zwischen 2-und 3000 Euro im Mehrbettzimmer- also rund 30.000 € im Jahr bei minimalstandard.Wenn er jetzt mit 20 in das Heim kommt und 40 Jahre dort wohnt, macht das 1,2 Millionen Euro.Wie gesagt, keine FRage, dass die Gesellschaft das zahlt und wenn die Eltern eben absolut mittellos sind, ist es völlig korrekt, dass der Gepflegte sich nicht an seinen Kosten beteiligt. Aber wenn jemand eben in einem gewissen Rahmen leistungsfähig ist, könnte er sich doch auch an diesen Kosten beteiligen, nicht?

Benedikte

 
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