Elternforum Hilfe für kranke und behinderte Kinder

Frage zu Krankentage....

Hilfe für kranke und behinderte Kinder
Frage zu Krankentage....

icki

Hallo! Habe unten den Beitrag gelesen. Ehrlich gesagt habe ich das gar nicht gewusst das es so etwas gibt! Vielleicht kann mir ja hierzu jemand helfen! Habe 2 Kinder, wenn ich ab 01.09. wieder arbeiten gehe kommen beide zu einer Tagespflege. Sie sind dann 2,5 und 1,5 Jahre alt. Hier meine Fragen: 1. Gelten die 20 Krankentage pro Kind? 2. Mein Mann ist privat versichert, hat er auch solche Tage zur Verfügung? 3. Kriege ich diese Krankentage bezahlt? 4. Werden die 20 Krankentage auf die 4 Monate 2015 runtergebrochen? Find ich ja mal eine tolle Sache. Aber klar, diese Tage sind manchmal fix aufgebraucht, aber freu mich trotzdem über diese Krankentage! Danke und Grüsse Iris


Ev71

Antwort auf Beitrag von icki

Hallo, soweit ich das von meiner Freundin weiß, kommt es sehr darauf an, über wen deine Kinder versichert sind. Ihr Mann ist privat versichert, sie gesetzlich. Ihre Tochter ist (leider) über ihren Mann versichert. Bei (seiner?) privaten Krankenversicherung gibt es keine bezahlten Kindkranktage. Es ist sowieso so, dass es je 10 Betreuungstage im Krankheitsfall pro Erziehungsberechtigtem gibt. In bestimmten Fällen können die Tage auf den Partner übertragen werden. Wenn deine Kinder über dich versichert sind, dann müsste die Krankenkasse also Betreuungstage bezahlen, sind sie über deinen Mann privat versichert, dann ist das einer der Nachteile. Meinem Bekannten ist stumpf gesagt worden, er verdiene schließlich genug, da könne er ja wohl im Krankheitsfall unbezahlten Urlaub nehmen... Auch seiner Frau werden von seiner Krankenkasse keine Tage bezahlt. Sie arbeitet zum Glück im öffentlichen Dienst, da gibt es genau wie im kirchlichen Dienst noch zusätzliche "Kulanztage" die man anfragen kann. Bei ihr sind es bis zu fünf im Jahr. Wenig, aber mehr als nichts. Ev.


icki

Antwort auf Beitrag von Ev71

Hallo! Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Das ist aber eher ungünstig :-( Die beiden sind auch privat über meinen Mann versichert. Werde nachher mal bei der Krankenkasse nachhören. Tolles Argument mit dem höheren Verdienst, unverschämt. Dafür arbeitet er ja auch sehr viel. Naja, wenn es so ist kann ich nichts machen. LG Iris


Ev71

Antwort auf Beitrag von icki

Ja, tatsächlich ein "tolles" Argument der Krankenkasse, findet meine Freundin auch. Zumal ihr Mann, wie viele privat Versicherte, jetzt auch keinen Job hat, wo er mal einfach spontan zu hause bleiben kann, wenn das Kind mit Fieber aufwacht...


Ellert

Antwort auf Beitrag von icki

Privatversicherte Kinder = nicht Kindkrank 10 Tage ausser Du bist beamtet dann hast Du 4 Tage Lohnfortzahlung grds dagmar


SimplySingle

Antwort auf Beitrag von icki

Jeder von Euch hat 10 Tage an denen der AG das Elternteil unbezahlt freistellen muss. Wenn Du privat versichert bist, bekommst Du diesen Arbeitsausfall nicht von der KK erstattet. Nur die gesetzlichen Kassen übernehmen dies zum gewissen Teil, wenn das Kind mit gesetzlich versichert ist. Das heißt ja aber nicht, dass Du nicht daheim bleiben darfst oder Dein Mann, sondern nur, dass Euch keiner den Lohnausfall zahlt. Wenn es für Deinen AG ok ist kann Dein Mann Dir seine Tage übertragen lassen. In Eurem Fall wird ja keinem etwas übernommen.


icki

Antwort auf Beitrag von icki

Ja, suuuper.... Hab tatsächlich keine Krankentage. Da hab ich mich zu früh gefreut. Mist....


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von icki

Hi. Ich bin auch privat versichert und habe 7,5 Tage pro Kind! Keine 10 Tage. Während dieser 7,5 Tage bekomme ich aber auch mein volles Gehalt. Sohn ist gesetzlich über den Papa versichert. LG


Ellert

Antwort auf diesen Beitrag

und ich wiederspreche der Aussage dass ALLE das bekommen, ggf unbezahlt wir Beamte haben einen Grundanspruch auf 4 Tage bezahlt, unbezahlt mehr noch aber nicht Aussage bei uns, Gleitzeit nutzen und Überstunden aufsparen was aber bei denen die keine Gleitzeit haben ? dagmar


SimplySingle

Antwort auf Beitrag von Ellert

http://www.gew-bayern.de/fileadmin/uploads/dokumente/Ratgeber_Arbeitsplatz_Schule/2011/Ratgeber_Dienstbefreiung_und_Sonderurlaub.pdf Das beschreibt es ganz gut. Gibt einen extra Abschnitt zum Thema "Krankes Kind"...