Frage: Frage zum Beschäftigungsverbot

Hallo, habe auch eine Frage an Sie Ich bin mit Zwillingen Schwanger in der 6 Woche. Natürlich habe ich Beschwerden wie starke Übelkeit und Kreislaufprobleme, was ich irgendwie in den griff bekomme! (NOCH) Würde also eigentlich gern so lange arbeiten wie möglich...... ABER mein Arbeitgeber geht in Kurzarbeit und streicht die Außertarifliche Zulage. In meinem Fall ist das sehr sehr viel Geld das uns nicht nur jetzt fehlt sondern auch für die Berechnung für das Eltergeldes. Mit einer BV würde sich unser finanzielles Problem lösen. Darf ich den so dreist sein und um ein BV bitten auch wenn sich die körperlichen Beschwerden im Rahmen halten und ich nur Angst habe vor den finanziellen Verlusten? Wir können das nicht auffangen und denken einfach an alle Möglichkeiten. Ab Februar hätte ich diese Einbußen. Solange würde ich gern noch zur Arbeit gehen! Also ab der 15 ssw Bv Ich weiß, das alles ist kein Wunschkonzert...... Muss nur alles in Betracht ziehen! Vielen Dank

von Wolkenlos am 27.11.2012, 20:59



Antwort auf: Frage zum Beschäftigungsverbot

Liebe Wolkenlos, wenn es keine med. Gründe für ein BV gibt, dann kann auch keins ausgesprochen werden. Liebe Grüße Martina Höfel

von Martina Höfel am 28.11.2012



Antwort auf: Frage zum Beschäftigungsverbot

Meine FÄ sagte mir mal das auch ein BV ausgestellt werden kann bei psychischen Problemen...

von Crazygirl84 am 28.11.2012, 11:55



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