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700€ Strafe für Hundehalten? Was meint Ihr?

Thema: 700€ Strafe für Hundehalten? Was meint Ihr?

http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/22/dackel-700-euro-strafe-fuehr-hundehalter/weil-hund-nicht-angeleint-war.html Was denkt Ihr darüber? Sollte man eine Ausnahme machen? Oder ist die Strafe berechtigt? Ich bin hin- und hergerissen. Natürlich ist es verständlich, dass ihn der Besitzer nicht anleinen will weil es ja lt Attest sogar gefährlich sein könnte. Da schreitet der Gestzgeber sofort ein, aber woanders laufen gefährliche Kampfhunde frei rum und keinen interessiert´s. Aber andererseits kommt ja dann jeder mit irgendwelchen Gründen, den Hund nicht anzuleinen (zu alt, zu klein, zu jung usw.) Was meint Ihr? Berechtigt oder nicht?

von Joni76 am 22.10.2010, 09:24



Antwort auf Beitrag von Joni76

Ich finde es völlig überzogen, typisch Deutsch eben, bloß keine Menschlichkeit walten lassen. Oder Tierliebe wäre wohl besser gesagt

von taram am 22.10.2010, 09:57



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Es gibt eben auch Leute, die Angst vor Hunden haben - egal wie groß, wie alt... Ich würde an seiner Stelle mit dem Hund irgendwo Gassi gehen, wo er weg ist von vielen Menschen, da stört es dann auch keinen, wenn er ohne Leine läuft. Ich verstehe den Hundehalter einerseits schon, aber wenn das die Runde macht, dass das geht, dann hätten viele Hundehalter schnell Atteste für ihre Hunde und wenn dann mal was passiert heißt es: Wie konntet ihr nur! Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit der alten Dackeldame einen leichten Maulkorb/Maulschlaufe anzulegen, wenn sie unter vielen Leuten untwerwegs ist. Dann kann man wohl keine Angst mehr vor ihr haben. LG; Cel

von Celine2 am 22.10.2010, 10:27



Antwort auf Beitrag von Celine2

Ach ja, die 700 Euro finde ich völlig überzogen. Er ist ja nicht unbelehrbar, sondern er will seinem Hund nicht schaden. Ein Kompromiss wäre angebracht. LG; Cel

von Celine2 am 22.10.2010, 10:29



Antwort auf Beitrag von Joni76

Hallo! Ja, in diesem Fall würde ich eine Ausnahme machen. Der arme Kerl ist blind, taub und fast gelähmt, also bitte wie soll dieses Hündchen gefährlich sein. Ich finde in diesem Fall wäre eine Ausnahmebewilligung gerechtfertigt, einfach aus Menschlichtkeit bzw. Tierliebe. Manchmal sollte wirklich mehr mit dem Herzen als mit den Paragraphen entschieden werden! LG Traude

von mini99 am 22.10.2010, 10:24



Antwort auf Beitrag von mini99

wo wir wieder mal bei dem "Kampfhund" thema wären, kein hund kommt auf die welt und beisst den menschen in die hand, also die rasse kampfhund gibt es schonmal nicht, ich denke dass ist sache der behören wie sie entscheiden, denn wir als bürger müssen uns natürlich an gesetze halten, aber da bin ich auch überfragt, natürlich denke ich als hundebesitzerin nur an das wohl meines hundes, und ich wüsste nicht wie ich das handhaben würde. ich denke auch zum wohle meines hundes. ob das nun beamtenwillkür ist oder nicht, darüber lässt sich streiten! ich bin froh dass es bei uns nicht so ist LG Julia

von nachtcreme am 22.10.2010, 12:11



Antwort auf Beitrag von nachtcreme

Find das zum k****, ausnahme ganz klar, hätte ich mich gewehrt. und das zum Thema "Kampfhund"....bitte nicht ansehen wenn man emotional ist: http://www.bild.de/BILD/news/2010/08/05/jugendliche-tierquaeler/treten-kleinen-hund-fast-zu-tode.html

von Engelchen123 am 22.10.2010, 12:35



Antwort auf Beitrag von Joni76

X Vorstellung des Tieres beim Amtstierarzt, der kann überprüfen, ob das Attest des normalen Tierarztes der Richtigkeit entspricht und nicht nur ein Gefälligkeitsgutachten ist XWesenstest für den Dackel mit Befreiung von der Leinenpflicht X Maulkorb statt Leine - Maulkorb ist nicht so schlimm, wie es sich anhört, können sich auch ältere Hunde noch dran gewöhnen X Anschaffung eines anderen Anleinsystems, gibt doch mittlerweile vielfältige Möglichkeiten wauwi

von wauwi am 22.10.2010, 13:28



Antwort auf Beitrag von wauwi

Mal abgesehen davon, dass es echt kleinlich ist, darauf zu bestehen, dass so ein Hund angeleint werden muß, aber es heißt ja starker Zug, ""„Ein starker Zug an der Hundeleine kann eine akute Lähmung der hinteren Extremitäten auslösen.“"" Ich denke, da hängt genauso auch Sickigkeit und Prinzipienreiterei vom Hundebesitzer dahinter- oder glaubt ihr dass so ein alter Dackel, taub und blind an der Leine zieht??? Aber wahrscheinlich ist es auch unbequem, dann langsam mit dem Dackel mit zu dackeln, als ihn hinterher gehen zu lassen. Ich denke, man muß immer beide Seiten sehen.

von Himbaer am 22.10.2010, 13:37



Antwort auf Beitrag von Joni76

Ich sehe das zweigeteilt. Klar ist das Dackelchen alt und krank, aber wenn Anleinpflicht besteht, dann gilt das eben auch für alte und kranke Tiere. Wenn man für einen die Ausnahme macht, kommen hundert andere nach, die auch von der Leinenpflicht befreit werden wollen. Auch wenn der TA bestätigt, daß ein starker Zug an der Leine zu Lähmungen der Hinterläufe führen kann, gibt es immer noch die Möglichkeit eines Brustgeschirrs und der Flexileine, damit dürfte das Problem doch weitestgehend vom Tisch sein. Ausserdem bin ich immer ein wenig skeptisch, wenn Bild was schreibt....

von mama von Joshua am 22.10.2010, 13:36



Antwort auf Beitrag von mama von Joshua

Da ich "ortsansässig" bin, kann ich die Story aus zuverlässigeren Quellen bestätigen. Sie läuft sowieso nicht mehr, da er sie nur für's Häufchen auf einer Wiese absetzt und dann wieder nach Hause trägt. Problem ist eben schlichtweg, daß er bereits mehrfach "erwischt" wurde und vermutlich ein Exempel statuiert werden soll, da es hier massiven Widerstand gegen die Leinenpflicht gibt. Leider ist die Stadt sehr groß und es herrscht so gut wie überall Leinenpflicht. Freilaufflächen gibt es erst seit einigen Wochen, so daß artgerechte Haltung hier schlichtweg über Jahre nicht möglich war. Ich habe mit diesem Ordnungsamt auch bereits so meine Erfahrungen gemacht. Willkür und Unverhältnismäßigkeiten sind da an der Tagesordnung. Man hat einfach oft das Gefühl, daß die ein Opfer suchen, wenn sie 2 Stunden umsonst durch den Park maschiiert sind, da wird dann echt gsucht, um ein Erfolgserlebnis zu haben. Wir haben hier definitiv andere Probleme, als einen unangeleinten tauben, blinden und fast gelähmten Dackel. Der Mann wird die Strafe zahlen, hat aber bereits agekündigt, den Hund auch weiterhin frei laufen zu lassen. Er hofft auf Einsicht des Ordnungsamtes. Bei dem Sturm der hier gelaufen wird, ist seine Hoffnung nicht unbegründet.

von Caipiranha am 23.10.2010, 18:06



Antwort auf Beitrag von Joni76

hallo, einerseits finde ich es auch überzogen, in so einem fall sollte es eine einzelfallregelung geben- auch 700 euro...der hammer, die sollte ihre energien lieber in wirklich kriminelle stecken... aber- ich kann auch nicht ganz nachvollziehen ,dass der hund nicht angeleint werden darf. er ist doch schon alt und gelähmt, da wird er wohl kaum noch einen riesenruck schaffen... außerdem wäre dann ja eine flexileine oder schleppleine die alternative. vg,iris

von iriselle am 22.10.2010, 14:22



Antwort auf Beitrag von iriselle

Je nach dem, was der Hund hat, kann schon ein Miniruck reichen und das Tier ist gelähmt. Gerade eine Flexileine wäre da Gift! NOCH ist der Hund nicht gelähmt und kann durchaus vor Schreck mal einen Satz machen. ahm

von amadeus_hates_music am 22.10.2010, 15:43



Antwort auf Beitrag von amadeus_hates_music

Wenn die Flexileine auf Freilauf steht, ist es eher unwarscheinlich daß er an der Leine ruckt. Ausserdem scheint der Hund ja keine Sprints mehr hinzulegen, sodaß man mit den 8 Metern die eine Flexi hat hinkommen sollte.

von mama von Joshua am 22.10.2010, 16:29



Antwort auf Beitrag von mama von Joshua

wir haben zwar keine flexleine, aber ich erinner mich dunkel,dass die dinger recht lang sind, wenn die alte dame dann wirklich mal nen sprung macht hat der halter noch so viel spiel,dass er das -ebenfalls mit einem sprung- auffangen kann. nichts desto trotz find ich da eine einzelfallentscheidung auch okay. unsere alte golden dame konnten wir nicht mehr ohne leine laufen lassen, da sie letztlich fast blind und komplett taub war. ist es nicht komisch ,dass man als mensch ein hundeleben komplett miterleben kann...also vom baby bis zum greis ? vg,iris

von iriselle am 22.10.2010, 19:54



Antwort auf Beitrag von mama von Joshua

Wenn das Ding ZUVERLÄSSIG(!) auf Freilauf stehen bleibt UND der Besitzer des Hundes ein Stolpern und/oder sich in der Leine Verheddern SICHER ausschliessen kann, dann würde ich grünes Licht geben. Aber NUR dann.

von amadeus_hates_music am 22.10.2010, 21:20