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Muss der Verkäufer die Anzahlung eines Katzenbabys zurückerstatten?

Thema: Muss der Verkäufer die Anzahlung eines Katzenbabys zurückerstatten?

Hallo, Meine Schwester hat 4 Katzenbabys und 3 schon vermittelt, in ihrer Anzeige stand auch das sie Reservierung nur mit Anzahlung macht. Nun war eine Käuferin da wo die Katzen schon abgabefähig waren und die Käuferin meine Schwester gebeten hat sie für sie zu reservieren. Sie haben auch eine Anzahlungsbestätigung gemacht worin steht das bei Nichtabholung die Anzahlung verfällt. Eine Katze kostet 220 Euro und sie hat 140 angezahlt und es wurde mündlich vereinbart das sie bei der Abholung dann noch für die Unkosten aufkommt. Nun hat meine Schwester eine Nachricht von der Käuferin erhalten das sie vom Kauf zurücktreten will und das ganze Geld wieder haben möchte da ja die 10 Tage vom vertrag ja noch nicht rum sind. Angeblich hat sie Depression und muss vielleicht in eine Klinik was wir ihr aber nicht abkaufen. Meine Schwester hat jetzt alle Interessenten abgesagt da sie die Katze ja reserviert hat und hat auch die kostenpflichtigen Anzeigen gelöscht. Nun ist meine Frage ob meine Schwester ihr die Anzahlung zurückzahlen muss oder nicht. Wir sind der Meinung das sie das nicht machen muss. Wie würdet ihr euch verhalten?

Mitglied inaktiv - 07.12.2011, 12:30



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Ich weiß jetzt nicht, wie es rein rechtlich aussieht, aber ehrlich, für MICH wäre es ein absolutes Unding, die Anzahlung zu behalten! Es ist doch kein Kaufvertrag gewesen, oder? Und es werden kaum 140€ Unkosten durch die 10 "verlorenen" Tage aufkommen. Eventuell könnte man sich darauf einigen, dass die Käuferin für die Kosten der Anzeige aufkommt (auch wenn es genug Möglichkeiten gibt, sowas umsonst zu machen)... Ich kann mir außerdem auch nicht vorstellen, dass jemand 140€ anzahlt, wenn er von vorn herein nicht sicher ist, ob er die Katze auch will. Bin ich blöd? Seh nur ich das so? Für mich wäre das glatte Unterschlagung (gefühlsmäßig!, rechtlich kenn ich mich nicht aus).

von Susi0103 am 07.12.2011, 12:56



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Ja aber meiner Schwester entstehen neue Kosten und das mit dem Rücktrittsrecht meine ich gibt es bei Tieren nicht, da hätte sie ja auch keine Anzahlung machen brauchen. Das war ja auch eine Sicherheit für meine Schwester das die Käufer nicht wie so oft immer passiert abspringen und die Verkäufer stehen dumm da.

Mitglied inaktiv - 07.12.2011, 13:17



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Tiere werden meines Wissens nach rein rechtlich wie eine Sache gewertet, ob also ein Autohändler die Anzahlung behalten dürfte, wenn der Käufer anspringt, weiß ich nicht. Meine Meinung bleibt.

von Susi0103 am 07.12.2011, 13:25



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Jeder, der sich eine Katze anschafft und voll geschäftsfähig und volljährig ist, hat sich bestimmt Gedanken gemacht ob sich die Katze leisten kann oder nicht. Demzufolge ist der Verkäufer nicht für die Launen der Menschen verantwortlich, ein Hin und Her gibt es nicht. Wenn jemand, aus welchen Gründen auch immer abspringt, ist es für die Katze bestimmt auch besser, aber den Menschen sollte man für seine Wankelmütigkeit nicht auch noch belohnen, denn die Katze wird ja in dem Moment vom Verkauf zurückgehalten, und der Verkäufer hat im nachhinein deswegen noch jede Menge Kosten, wie Werbung, Nachimpfung, ect... zu tragen, und zwar nicht aus Eigenverschulden, diese Kosten müssen ja auch irgendwie gedeckt werden, denn kein Verkäufer gehört ja der Caritas an. Bei mir ist es so, wer eine Katze zurückgibt, oder vom Kauf zurücktritt, hat eben auch die für die Kosten geradezustehen, punkt. Das ist auch bei jeden seriösen Züchter so das eine Anzahlung nicht zurückerstatten wird. Ich finde es eine Frechheit das die Käuferin wie selbstverständlich das geld zurückverlangt. LG

Mitglied inaktiv - 07.12.2011, 13:28



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Ob man jetzt noch Katzenmixe haben muß oder nicht ist die eine Sache aber die andere ist die das ich das Geld auch behalten würde. Das Lehrgeld soll die Käuferin schon bezahlen da kein Züchter / Verkäufer Geld zu verschenken hat. Ehrlich gesagt liebe ich solche Leute die sich erst entscheiden ein Tier zu nehmen und dann wieder absagen. Bei jedem Züchter wird eine Anzahlung gemacht da er auch wirklich sich sein kann das die Katze vermittelt ist. Ich kann hier auch die Meinungen überhaupt nicht verstehen warum der Verkäufer für den Käufer gerade stehen soll. Wenn man sich ein Tier kauft und dazu auch eine Anzahlung leistet überlegt man sich das in der Regel sehr genau. Es kann ja auch sein das der Käufer die Katze nicht sofort vermitteln kann und sie länger bei ihm ist. An die kosten die entstehen denkt hier wohl niemand. Vor allem ist deine Schwester mit dem Vertrag abgesichert und wenn die Katze nicht abgeholt wird verfällt die Anzahlung. Die Anzahlung würde ich auch imme machen damit Spasskäufer in Zukunft abgeschrecht sind unüberlegte Tierkäufe zu tätigen

Mitglied inaktiv - 07.12.2011, 14:03



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Es wurde doch klar geregelt, dass die Anzahlung nicht erstattet wird wenn das Tier nicht abgeholt wird. PS: Deine Schwester macht ja einen ganz schoenen Reibach an den Tieren. Die sind bestimmt noch nicht einmal kastriert, geschweige denn durchgeimpft und gechippt? Ich zahle regelmaessig drauf, wenn ich ein Tier vermittle.

von Pamo am 07.12.2011, 15:14



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Da Tiere rein rechtlich gesehen "Sachen" sind, darf deine Schwester den Betrag nicht einbehalten, egal was im Vertrag steht. Sie kann höchstens noch einen Pauschalbetrag für Futter einbehalten, bis das Tier anderweitig vermittelt ist, aber das sind sicherlich keine 140 Euro.... ***Nun hat meine Schwester eine Nachricht von der Käuferin erhalten das sie vom Kauf zurücktreten will und das ganze Geld wieder haben möchte da ja die 10 Tage vom vertrag ja noch nicht rum sind. Angeblich hat sie Depression und muss vielleicht in eine Klinik was wir ihr aber nicht abkaufen.*** Lieber so, als daß die Katze dann ausgesetzt wird oder im Tierheim landet. Ob ihr es ihr abkauft oder nicht ist egal, wenn gesundheitliche Gründe gegen ein Tier sprechen, dann ist das von der Käuferin eher verantwortungsvoll. Verstehe also nicht so ganz, warum man da jetzt diskutieren muss. Gib ihr das Geld zurück und fertig. Bei einer Klage werdet ihr eh verlieren.

von mama von Joshua am 07.12.2011, 16:26



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Das frage ich mich nämlich. Ich hatte das auch mal im Bekanntenkreis und da hat die Käuferin gesagt das sie nur zurücktritt wenn sie das ganze Geld bekommt sonst würde sie es zum termin abholen und gleich weiterverkaufen. Die Züchterin wollte ihr unter diesen Umständen kein Tier weitervermitteln sondern stellte das Tier erneut in die Anzeige und verkaufte es. Ist nur die Frage ob sie das ohne Schriftstück machen durfte und und der Rücktritt per SMS und Sprachnachricht wirksam ist. Ist schon eine schwierige Geschichte

Mitglied inaktiv - 07.12.2011, 18:25



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Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass man der Käuferin das Geld zurückgeben sollte. Sonst holt sie das Tierchen und es landet Gottweißwo. Dann lieber Geld zurück und einen guten neuen Platz suchen. Wie das rechtlich aussieht, keine Ahnung. Aber einfach so 140€ zu behalten ohne Gegenleistung - da würde ich mich schämen. Das Thema Katzenbabies an sich......nunja ist ja nicht das Thema jetzt. Stichwort: Überquellende Tierheime

von Joni76 am 07.12.2011, 18:32



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Und wenn schon züchten, dann wenigstens "im Sinne" einer Rasse und nicht Mischlinge so teuer verkaufen - ich würde im INteresse des Kätzchens auch die Anzahlung zurückgeben. Lg Fredda auch mit Tierheimkatzen

Mitglied inaktiv - 08.12.2011, 10:05



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hallo, bei HUnden ist es üblich einen Vorvertrag zu machen, dass der Welpe hat verbindlihc reserviert ist. Für diese verbindliche Reservierung gibt es eine Anzahlung. Der VK verpflichtet sich, den Welpen an niemanden anderen zu geben und nimmt die Anzahlung für die Kosten, z.B. Impfen. Der K weiß, dass dieser Hund nun ihm gehört. Der K würde auch sparsam gucken, wenn der Welpe dann an jemanden anderen vermittelt würde.... die Anzahlung ist sein verbindliche Reservierung, für beide bindend. Wenn der VK sagt: hey, Du bekommst keinen Welpen, zahlt er die Anzahlung zurück. Das Minusgeschäft ist seins. Wenn der K sagt: ich will nicht mehr, verursacht er dem VK ein Minusgeschäft, was dieser im Moment und auch auf längere Sicht nicht ausgleichen kann. Da er allen anderen Interesssenten abgesagt hat. Insofern bleibt die Anzahlung beim VK; um die schon entstandenen und nun noch dazu kommenden Kosten des Tieres zu mildern. Bei uns hat mal jemand am nachmittag des Verkaufs abgesagt, der hat natürlichc das Geld komplett wieder bekommen, obwohl ich es nicht hätte machen müssen, denn so stand es im Vertrag. Und da ist es egal, ob es ein Tier oder eine Sache ist- es geht um den Inhalt des Vertrages. Und wenn im Vertrag 10 Tage Rücktrittrecht drin sind, muß die Anzahlung wieder zurück gezahlt werden. Falls nicht, dann nicht. ich würde mich einfach an den aufgesetzten Vertrag halten. eva

von eva+kids am 08.12.2011, 16:04



Antwort auf Beitrag von eva+kids

....das musste vor kurzem ein Züchter erfahren. (Vorkaufsrecht vertraglich festgelegt, Käufer haben den Welpen wegen angeblicher Überforderung ins TH gegeben und die haben den Welpen weitervermittelt. Der Züchter hat versucht, den Hund zurückzubekommen, es wurde aber darauf verwiesen, daß der Vertrag ansich hinfällig ist, da er mit irgendwelchen Gesetzen nicht konform ist. Hat irgendwas mit den AGBs und dem BGB zu tun)

von mama von Joshua am 08.12.2011, 17:06