Haustiere

Forum Haustiere

Katzenhaltung in Mietwohnung erlaubt?

Thema: Katzenhaltung in Mietwohnung erlaubt?

Hallo, ich wollte mir jetzt 3 Katzen anschaffen und weiß aus meinem Haus das da mehrere Mieter Hunde und Katzen halten. Muß ich meinen Vermieter trotzdem um Erlaubnis fragen wenn ich mir die Katzen anschaffen will? Mir wurde mal gesagt das wenn schon Hunde und Katzen im Haus gehalten werden braucht man nicht um Erlaubnis zu fragen ausser es handelt sich um eine beträchtliche Zahl an Tieren. Der Vermieter kann wohl dem einen nicht einfach die Katzenhaltung verwehren wenn er den anderen Mietern das erlaubt. Wolte mal fragen wie das bei euch ist bzw. ob ihr da schon mal Erfahrungen mit gemacht habt. Danke :-)

Mitglied inaktiv - 18.12.2010, 20:33



Antwort auf diesen Beitrag

wenn mich nicht alles täuscht, dann muss das im mietvertrag geregelt sein. würde das mit dem vermieter besprechen, nicht das es am ende böse überraschungen gibt. darf ich fragen wieso gleich 3 katzen in einer mietwohnung? hast du katzenerfahrung?

von Sakra am 18.12.2010, 20:45



Antwort auf Beitrag von Sakra

In Mietverträgen steht in der Regel, das nur Kleintierhaltung erlaubt ist. Da gehören Katzen nicht zu. Also mußt Du fragen und ich glaube nicht, das die anderen als Argument gelten, nicht zu fragen. Frag und Du bist auf der sicheren Seite...erst recht, was die Abnutzung der Wohnung angeht bei Auszug! Und das kann bei drei Katzen nicht wenig sein...

von Fru am 18.12.2010, 21:09



Antwort auf Beitrag von Fru

Hi, ja ich hatte selber schon 3 Katzen in meiner Kindeheit und habe schon Katzenerfahrung. Aber wie ist es wenn andere Mieter im selben Haus Katzen und Hunde halten? Da kann man mir das doch nicht verbieten oder. Was anderes wäre es doch wenn nur Kleintiere im Haus wären. Werde den Vermieter trotzdem konatktieren und nachfragen.

Mitglied inaktiv - 18.12.2010, 21:21



Antwort auf diesen Beitrag

Natürlich kann er das verbieten, ist schließlich seine Wohnung...

von Fru am 18.12.2010, 21:58



Antwort auf diesen Beitrag

Hey, soweit ich mich erinnere, dürfen Katzen gehalten werden, auch wenn der Vermieter dagegen ist. (Ich meine, ich hätte das mal irgendwo gelesen, allerdings möchte ich dir auch nichts falsches erzählen!) Allerdings würde ich es trotzdem mit dem Vermieter besprechen, allein schon, wegen dem Verhältnis. Wenn in dem Haus (scheinbar) Tiere sowieso erlaubt sind, musst du dir ja eh keine Gedanken machen. Lg

von Jazzy09 am 18.12.2010, 22:05



Antwort auf Beitrag von Jazzy09

Die Tierhaltung ist laut Mietvertrag verboten. Ein generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist unwirksam. Kleintieren, wie z.B. Hamster, Ziervögel, Zwergkanninchen darf der Mieter immer halten - BGH (AZ: VIII ZR 10/92). Ob auch ein Yorkshire-Terrier zu den Kleintieren zäht ist in der Rechtssprechung umstritten. Ratten sind zwar Kleintiere, können aber Ekelgefühle bei den Nachbarn auslösen und aus diesem Grund verboten werden - LG Essen (AZ: 1 S 497/90). Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt. BVerfG (AZ: 1 BvR 126/80). Der Mietvertrag sieht eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. OLG Hamm (AZ: 4 ReMiet 5/80) Der Mieter kann bei derartigen Vertragsklauseln aber davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen - LG Ulm (AZ: 1 S 286/89-01). Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten. LG Berlin (AZ: 64 S 234/85).

von Fru am 18.12.2010, 22:45



Antwort auf diesen Beitrag

hallo, gleich 3 katzen sind ja schon ne menge- vielleicht solltest du da doch fragen... ansonsten ist es wohl erlaubt, wenn schon welche im haus gehalten werden. vg,iris

von iriselle am 19.12.2010, 14:16



Antwort auf Beitrag von iriselle

Auf die Katzenhaltung anderer Mieter kann man sich nur berufen, wenn es sich um den gleichen Vermieter handelt. Sind es verschiedene Vermieter ist die Entscheidung für jeden frei. 3 Katzen sind im übrigen schon ein "beträchtliche" Menge. Könnte also auch sein, dass der Vermieter einer oder zweien zustimmt, die Dritte dann aber verweigert... Gruß Corinna

von shinead am 19.12.2010, 23:00



Antwort auf Beitrag von shinead

bei 3 katzen ist auch immer einer zu viel. ich würde dir zu 2 katzen raten, am besten 2 mädchen oder 2 jungen (vielleicht wurfgeschwister).

von tigger3 am 20.12.2010, 10:28