Thema:
700€ Strafe für Hundehalten? Was meint Ihr?
http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/22/dackel-700-euro-strafe-fuehr-hundehalter/weil-hund-nicht-angeleint-war.html
Was denkt Ihr darüber? Sollte man eine Ausnahme machen? Oder ist die Strafe berechtigt? Ich bin hin- und hergerissen. Natürlich ist es verständlich, dass ihn der Besitzer nicht anleinen will weil es ja lt Attest sogar gefährlich sein könnte. Da schreitet der Gestzgeber sofort ein, aber woanders laufen gefährliche Kampfhunde frei rum und keinen interessiert´s. Aber andererseits kommt ja dann jeder mit irgendwelchen Gründen, den Hund nicht anzuleinen (zu alt, zu klein, zu jung usw.) Was meint Ihr? Berechtigt oder nicht?
von
Joni76
am 22.10.2010, 09:24
Ich finde es völlig überzogen, typisch Deutsch eben, bloß keine Menschlichkeit walten lassen. Oder Tierliebe wäre wohl besser gesagt
von
taram
am 22.10.2010, 09:57
Es gibt eben auch Leute, die Angst vor Hunden haben - egal wie groß, wie alt...
Ich würde an seiner Stelle mit dem Hund irgendwo Gassi gehen, wo er weg ist von vielen Menschen, da stört es dann auch keinen, wenn er ohne Leine läuft.
Ich verstehe den Hundehalter einerseits schon, aber wenn das die Runde macht, dass das geht, dann hätten viele Hundehalter schnell Atteste für ihre Hunde und wenn dann mal was passiert heißt es: Wie konntet ihr nur!
Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit der alten Dackeldame einen leichten Maulkorb/Maulschlaufe anzulegen, wenn sie unter vielen Leuten untwerwegs ist. Dann kann man wohl keine Angst mehr vor ihr haben.
LG; Cel
von
Celine2
am 22.10.2010, 10:27
Ach ja, die 700 Euro finde ich völlig überzogen.
Er ist ja nicht unbelehrbar, sondern er will seinem Hund nicht schaden.
Ein Kompromiss wäre angebracht.
LG; Cel
von
Celine2
am 22.10.2010, 10:29
Hallo!
Ja, in diesem Fall würde ich eine Ausnahme machen. Der arme Kerl ist blind, taub und fast gelähmt, also bitte wie soll dieses Hündchen gefährlich sein. Ich finde in diesem Fall wäre eine Ausnahmebewilligung gerechtfertigt, einfach aus Menschlichtkeit bzw. Tierliebe.
Manchmal sollte wirklich mehr mit dem Herzen als mit den Paragraphen entschieden werden!
LG
Traude
von
mini99
am 22.10.2010, 10:24
wo wir wieder mal bei dem "Kampfhund" thema wären,
kein hund kommt auf die welt und beisst den menschen in die hand,
also die rasse kampfhund gibt es schonmal nicht,
ich denke dass ist sache der behören wie sie entscheiden,
denn wir als bürger müssen uns natürlich an gesetze halten,
aber da bin ich auch überfragt,
natürlich denke ich als hundebesitzerin nur an das wohl meines hundes,
und ich wüsste nicht wie ich das handhaben würde.
ich denke auch zum wohle meines hundes.
ob das nun beamtenwillkür ist oder nicht, darüber lässt sich streiten!
ich bin froh dass es bei uns nicht so ist
LG Julia
von
nachtcreme
am 22.10.2010, 12:11
Find das zum k****, ausnahme ganz klar, hätte ich mich gewehrt.
und das zum Thema "Kampfhund"....bitte nicht ansehen wenn man emotional ist:
http://www.bild.de/BILD/news/2010/08/05/jugendliche-tierquaeler/treten-kleinen-hund-fast-zu-tode.html
von
Engelchen123
am 22.10.2010, 12:35
X Vorstellung des Tieres beim Amtstierarzt, der kann überprüfen, ob das Attest des normalen Tierarztes der Richtigkeit entspricht und nicht nur ein Gefälligkeitsgutachten ist
XWesenstest für den Dackel mit Befreiung von der Leinenpflicht
X Maulkorb statt Leine - Maulkorb ist nicht so schlimm, wie es sich anhört, können sich auch ältere Hunde noch dran gewöhnen
X Anschaffung eines anderen Anleinsystems, gibt doch mittlerweile vielfältige Möglichkeiten
wauwi
von
wauwi
am 22.10.2010, 13:28
Mal abgesehen davon, dass es echt kleinlich ist, darauf zu bestehen, dass so ein Hund angeleint werden muß,
aber es heißt ja starker Zug,
""„Ein starker Zug an der Hundeleine kann eine akute Lähmung der hinteren Extremitäten auslösen.“""
Ich denke, da hängt genauso auch Sickigkeit und Prinzipienreiterei vom Hundebesitzer dahinter- oder glaubt ihr dass so ein alter Dackel, taub und blind an der Leine zieht???
Aber wahrscheinlich ist es auch unbequem, dann langsam mit dem Dackel mit zu dackeln, als ihn hinterher gehen zu lassen.
Ich denke, man muß immer beide Seiten sehen.
von
Himbaer
am 22.10.2010, 13:37
Ich sehe das zweigeteilt. Klar ist das Dackelchen alt und krank, aber wenn Anleinpflicht besteht, dann gilt das eben auch für alte und kranke Tiere.
Wenn man für einen die Ausnahme macht, kommen hundert andere nach, die auch von der Leinenpflicht befreit werden wollen.
Auch wenn der TA bestätigt, daß ein starker Zug an der Leine zu Lähmungen der Hinterläufe führen kann, gibt es immer noch die Möglichkeit eines Brustgeschirrs und der Flexileine, damit dürfte das Problem doch weitestgehend vom Tisch sein.
Ausserdem bin ich immer ein wenig skeptisch, wenn Bild was schreibt....
von
mama von Joshua
am 22.10.2010, 13:36
Da ich "ortsansässig" bin, kann ich die Story aus zuverlässigeren Quellen bestätigen.
Sie läuft sowieso nicht mehr, da er sie nur für's Häufchen auf einer Wiese absetzt und dann wieder nach Hause trägt.
Problem ist eben schlichtweg, daß er bereits mehrfach "erwischt" wurde und vermutlich ein Exempel statuiert werden soll, da es hier massiven Widerstand gegen die Leinenpflicht gibt. Leider ist die Stadt sehr groß und es herrscht so gut wie überall Leinenpflicht. Freilaufflächen gibt es erst seit einigen Wochen, so daß artgerechte Haltung hier schlichtweg über Jahre nicht möglich war.
Ich habe mit diesem Ordnungsamt auch bereits so meine Erfahrungen gemacht. Willkür und Unverhältnismäßigkeiten sind da an der Tagesordnung. Man hat einfach oft das Gefühl, daß die ein Opfer suchen, wenn sie 2 Stunden umsonst durch den Park maschiiert sind, da wird dann echt gsucht, um ein Erfolgserlebnis zu haben.
Wir haben hier definitiv andere Probleme, als einen unangeleinten tauben, blinden und fast gelähmten Dackel.
Der Mann wird die Strafe zahlen, hat aber bereits agekündigt, den Hund auch weiterhin frei laufen zu lassen. Er hofft auf Einsicht des Ordnungsamtes. Bei dem Sturm der hier gelaufen wird, ist seine Hoffnung nicht unbegründet.
von
Caipiranha
am 23.10.2010, 18:06
hallo,
einerseits finde ich es auch überzogen, in so einem fall sollte es eine einzelfallregelung geben- auch 700 euro...der hammer, die sollte ihre energien lieber in wirklich kriminelle stecken...
aber- ich kann auch nicht ganz nachvollziehen ,dass der hund nicht angeleint werden darf. er ist doch schon alt und gelähmt, da wird er wohl kaum noch einen riesenruck schaffen...
außerdem wäre dann ja eine flexileine oder schleppleine die alternative.
vg,iris
von
iriselle
am 22.10.2010, 14:22
Je nach dem, was der Hund hat, kann schon ein Miniruck reichen und das Tier ist gelähmt. Gerade eine Flexileine wäre da Gift! NOCH ist der Hund nicht gelähmt und kann durchaus vor Schreck mal einen Satz machen.
ahm
von
amadeus_hates_music
am 22.10.2010, 15:43
Wenn die Flexileine auf Freilauf steht, ist es eher unwarscheinlich daß er an der Leine ruckt. Ausserdem scheint der Hund ja keine Sprints mehr hinzulegen, sodaß man mit den 8 Metern die eine Flexi hat hinkommen sollte.
von
mama von Joshua
am 22.10.2010, 16:29
wir haben zwar keine flexleine, aber ich erinner mich dunkel,dass die dinger recht lang sind, wenn die alte dame dann wirklich mal nen sprung macht hat der halter noch so viel spiel,dass er das -ebenfalls mit einem sprung- auffangen kann.
nichts desto trotz find ich da eine einzelfallentscheidung auch okay.
unsere alte golden dame konnten wir nicht mehr ohne leine laufen lassen, da sie letztlich fast blind und komplett taub war.
ist es nicht komisch ,dass man als mensch ein hundeleben komplett miterleben kann...also vom baby bis zum greis ?
vg,iris
von
iriselle
am 22.10.2010, 19:54
Wenn das Ding ZUVERLÄSSIG(!) auf Freilauf stehen bleibt UND der Besitzer des Hundes ein Stolpern und/oder sich in der Leine Verheddern SICHER ausschliessen kann, dann würde ich grünes Licht geben. Aber NUR dann.
von
amadeus_hates_music
am 22.10.2010, 21:20