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Anzeige wegen zuviel Hundegebell

Thema: Anzeige wegen zuviel Hundegebell

Wir haben seit drei Monate neue Nachbarn. Sie sind keine Hundefreunde, gleich bei der ersten Begegnung am Gartenzaun, meinten wir,wir sollten unseren Köter zurückhalten (unser Hund war aufgestanden und zu meinem Mann und mir gelaufen, als er sah, dass wir mit jemanden sprachen). Bei mehreren Begegnungen (egal ob mit oder ohne Hund) ließen die Nachbarn sich über Hunde aus. Selbstverständlich muss keiner Hunde mögen, aber wir versuchen wirklich, dass keiner durch unseren Hund belästigt wird. Er ist nie alleine im Garten. Offline läuft er nur da, wo ich die Gegend überblicken kann oder auf abgesichertem Gelände (Garten, Hundeplatz, ...) Er ist freundlich zu Menschen und verträglich mit fast allen Hunden. Heute bekam ich mit dem Brief, dass die Nachbarn uns angezeigt haben, weil unsere Hund permanent bellen würde! Und das stimmt definitiv nicht! Unsere alten Nachbarn hatten schon gefragt, ob unser Hund bellen könnte - sie hätten ihn noch nie gehört. Unser Hund bellt (meiner Meinung nach) wirklich selten. Gelegendlich dreht er beim Spielen hoch und bellt, dann ist sofort Spielstopp, das passiert allerdings nur alle paar Wochen einmal. Er schlägt nicht bei der Klingel oder bei Besuch an. Er bellt/jault kurz, wenn ihm jemand auf den Schwanz getreten hat (er ist schwarz und je nachdem, wo er liegt, sieht man ihn nicht, z. B. wenn wir abends im Dunkeln noch im Garten sitzen). Es gibt drei Hunde im Dorf, bei denen er bellt, wenn wir uns treffen - bei einem auch länger (die beiden Hunde hassen sich). Tagsüber ist er selten länger als vier Stunden alleine, da ich ihn mit zur Arbeit nehmen kann (wir teilen uns zu zweit ein Büro ohne Publikumsverkehr). Wie geht es nun weiter? Ich werde zwar am Montag mit der Rechtsschutzversicherung reden, habe aber keine Ahnung, wie ich sonst weiter vorgehen soll ..

von Tomito am 06.12.2019, 21:57



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Das ist wirklich sehr ärgerlich und auch traurig, denn auch wenn ihr mit Sicherheit bei einem Rechtsstreit Recht bekommen werdet, habt ihr ja immernoch diesen bösen Nachbarn an der Backe, der niemals Ruhe geben wird. Ich denke auch reden wird da nicht helfen. Abgesehen davon, dass ich auch keine Lust hätte mit jemanden zu reden, der meinen Hund als Köter bezeichnet...

von miablume am 07.12.2019, 09:44



Antwort auf Beitrag von Tomito

Wo haben die euch angezeigt? Beim Ordnungsamt ? Hatten die denn ein Lärmprotokoll oder irgendwie ein sonstigen Beweis? Normalerweise schickt das Ordnungsamt erstmal einen Anhörungsbogen . Dort könnt ihr euch äußern und auch erläutern , dass der Hund nicht zu den Zeiten da war ( mit auf Arbeit genommen ect.pp) Ich würde auch andere Nachbarn , die als Zeugen für den Hund sprechen , mit ins Boot holen und mit angeben. Auch , dass das Verhältnis eh angespannt ist, weil überhaupt ein Hund da ist und auch die Anzeige euch völlig überrumpelt, da vorher noch nie was gesagt wurde . Vielleicht auch den Vermieter mit ins Boot holen , wenn andere Nachbarn bezeugen , dass der Hund eben nicht bellt. Da muss man sich aber wirklich sicher sein....meine Schwester dachte das von ihrem auch....in Wahrheit hat der näml. das ganze Haus zusammengejault , wenn die weg war

von memory am 07.12.2019, 09:58



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Hallo, ich versuche mal, mich auf die juristischen Dingen zu beschränken. Ich glaube Dir, das es so war, wie Du schreibst, nur war auch niemand dabei und es ist immer schwer, das zu beurteilen. Also: Was für einen Brief habt ihr denn bekommen, also von wem? Polizei, Ordnungsamt, Veterinäramt? Und was steht drin? Sollt ihr Stellung nehmen? Hier gilt als goldene Regel: nicht mit der Polizei reden, keine Angaben machen, nicht zu irgendwelchen Vernehmungen gehen (außer, Du hast die Anzeige gegen jemanden erstattet, logisch). Wann und wieviel und wie lange ein Hund bellen darf, ohne dass die Nachbarn etwas machen können, ist regional etwas unterschiedlich. Das steht auch nicht im Gesetz sondern ergibt dich eher aus der einschlägigen Rechtsprechung. Kann ich gerne rausfinden, mußt mir nur sagen, wo ihr lebt. Und dann ist sowas eigentlich keine Sache für die Polizei. Wenn man einen Nachbarn hat, der Lärm macht, einen dauernd bellenden Hund hat etc., dann hat man da u.U. tatsächlich einen Anspruch auf Unterlassung. Aber eben einen zivilrechtlichen. Lärm ist erstmal nicht strafbar. Bleib ruhig. nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

von Berlin! am 07.12.2019, 13:37



Antwort auf Beitrag von Tomito

Der Brief war vom Ordnungsamt (und ja - ich neige dazu, bei "offiziellen" Briefen e4rst einmal schnell panisch zu reagieren ) . Wir haben uns dazu jetzt geäussert und natürlich mit den anderen Nachbarn gesprochen - alle meinen, sie würden unseren Hund so gut wie nie hören - und wenn nur ganz kurz. keiner von Ihnen fühlt sich von unserem Hund gestört. Von den angegeben Zeiten, bei denen unser Hund gebellt haben soll, konnen wir deutlich mehr als die Hälfte ausschliessen, da unser Hund zu den Zeiten nachweislich nicht zuhause war (Arbeit,Urlaub), Allerdings gibt es natürlich auch Zeiten, bei denen der Hund alleine war und kein Nachbar bezeugen kann, dass der Hund ruhig war. In den letzten Tagen haben wir den Hund beim Allein sein gefilmt und da hatsie bei gefilmten 8 Stunden nur einmal kurz gebellt. Es bleibt uns nur zu sehen wie es weiter geht

von Tomito am 12.12.2019, 00:16