Mutterschutzgesetz zum Stillen
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Krankenhaus als Krankenschwester. Ich werde kurz nach dem ersten Geburtstag wieder arbeiten und noch stillen. Untersagt das Mutterschutzgesetz die Nachtarbeit von 22 bis 6 Uhr über den ersten Geburtstag hinaus? Mit freundlichen Grüßen ...