Nochmal wegen der Überqueren des Firmenparkplatzes
Ich habe eben mal nachgefragt: So lange keine Beschilderung oder Abgrenzung das Gelände umzäunt oder es Schranken gibt, ist das Überqueren des Parkplatztes nicht verboten. Die Firma hat jedoch Hausrecht und kann, wenn es nicht gewünscht ist, den Durchgang unterbinden - erst dann besteht ein Verb...