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@katsix2903 wegen geistig behinderter Person

Thema: @katsix2903 wegen geistig behinderter Person

Ich hab das gerade gelesen. So etwas meldet mal dem Vormundschaftsgericht,das für deinen Wohnort zuständig ist. Auch wenn die Mutter der betreffenden Person hier die Vormundschaft hat, so ist sie als Vormund dem Vormundschaftsgericht über verpflichtet Rechenschaft abzugeben. In allen finanziellen Dingen wird das aller 2 Jahre gemacht. Aber das Gericht überprüft auch ob sie ihrer Sorgepflicht nachkommt.Wenn du das dort meldest wird das geprüft und der Mutter notfalls die Vormundschaft entzogen.

von Renate Richter am 31.08.2014, 14:29



Antwort auf Beitrag von Renate Richter

Und das weißt du weil...?

von PaulaJo am 31.08.2014, 14:46



Antwort auf Beitrag von Renate Richter

Vormundschaftsgerichte gibt es seit 2009 nicht mehr. Sie heißen jetzt Betreuungsgerichte. Sorry fürs Klugscheißen &521;

von anely am 31.08.2014, 15:05



Antwort auf Beitrag von anely

...und wenn wir gerade dabei sind: Die Rechnungslegung bei der Vermögenssorge wird jährlich durchgeführt

von Mariandl am 31.08.2014, 15:55



Antwort auf Beitrag von Mariandl

Ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Als mein Sohn noch bei mir lebte war es bei unserem Amtsgericht jährlich, jetzt wohnt er 30 km entfernt und bei dem zuständigem Gericht ist es im 2 Jahres Rhythmus. Lg

von Mamamia68 am 31.08.2014, 16:01



Antwort auf Beitrag von Mamamia68

Ah ok, das ist ja interessant. Danke für die Info...und soviel auch zum Thema Klugscheißen Hier ist es jährlich und ebenso in etlichen angrenzenden Gerichtsbezirken! Daher dachte ich, es ist generell üblich...

von Mariandl am 31.08.2014, 16:20



Antwort auf Beitrag von Renate Richter

Nicht Vormundschaft sondern Betreuung und diese wird beim Amtsgericht geprüft bzw. Amt für Betreuung. Hier ist das zumindest so

von Mamamia68 am 31.08.2014, 15:53



Antwort auf Beitrag von Mamamia68

Ist es und nicht Vormundschaft. Ein klassisches Vormundschaftsgericht gibt es nicht mehr. (Weiss ich jetzt) wir waren vor Ort und haben eine Gefahrenseinschätzung gemacht. Zur Absicherung ist die Polizei hinzugekommen. Diese schreibt einen Bericht und schickt ihn an das Amtsgericht weiter. Wir haben eine Betreuubgsanregung für ein Eilverfahren ausgefüllt und alles andere muss dann morgen das Gericht klären.

von katsix2903 am 31.08.2014, 22:32