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wie funktioniert das mit dem nachnamen bei nicht verheirateten

Thema: wie funktioniert das mit dem nachnamen bei nicht verheirateten

wegen des babys? das kind hat den nachnnamen von ihr. wenn sie jetzt heiraten, hat das kind dann automatisch den ehenamen? also wenn sie den namen von ihm annimmt, bleibt der nachname des kindes dann ihr mädchenname oder hat sie dann auch den ehenamen?

von mellomania am 06.05.2018, 09:21



Antwort auf Beitrag von mellomania

Hallo, soweit ich weiß, kann man ein Kind dann in die Ehe einbenennen - ist aber kein Muss, sondern ein Kann. Ab einem bestimmten Alter werden die Kinder gefragt ob sie möchten. Gruß Dhana

von dhana am 06.05.2018, 09:42



Antwort auf Beitrag von mellomania

Ehemann=Vater der Kindes?

von MAMAundPAPA2013 am 06.05.2018, 09:50



Antwort auf Beitrag von mellomania

Bei unverheiratet, aber beide Eltern des Kindes bekommt Kind erst den Namen der Mutter. Sobald der Vater die Vaterschaft anerkennt und das gemeinsame Sorgerecht hat, kann man einen vorläufigen Familiennamen festlegen für das Kind. Also Name der Mutter weiterhin, oder Name des Vaters dann. Bei der Hochzeit kann das Kind dann neuen Namen bekommen. Nicht jede Frau nimmt den Namen des Mannes an. Auch Männer nehmen selten den Namen der Frau an. Oder beide behalten den ihrigen. Es wird ein Doppelname bei einem oder beiden, alles möglich Für das Kind kann dann aber festgelegt werden welchen von beiden es ab dann hat. Nur den Doppelnamen nicht.

von Felica am 06.05.2018, 09:57



Antwort auf Beitrag von Felica

Auch bei unverheirateten Paaren kann das Kind den Namen des Vaters annehmen. Würde ich zwar nicht machen, aber es geht definitiv.

von misses-cat am 06.05.2018, 10:11



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Habe ich doch auch geschrieben? Geht aber eben nur wenn Vaterschaft feststeht und wenn gemeinsame Sorge. Sonst automatisch Nachname der Mutter.

von Felica am 06.05.2018, 13:46



Antwort auf Beitrag von Felica

Hallo, soweit war alles richtig was Du sagst, bis auf: Nachname des Vaters geht auch ohne gemeinsame elterliche Sorge. Gruss D

von desireekk am 06.05.2018, 15:10



Antwort auf Beitrag von desireekk

Ist das was man uns hier gesagt hatte.

von Felica am 06.05.2018, 19:41



Antwort auf Beitrag von Felica

Denk aber daran, wenn das Kind nach der Geburt den Nachnamen der Mutter hat und ihr dann heiratet und es den Namen des Vaters bekommt, müsst ihr die Geburtsurkunde und so weiter umschreiben lassen, das kostet!

von Judyella am 07.05.2018, 11:56



Antwort auf Beitrag von Judyella

Muss man unter Umständen eh. Ich glaube die Neuausstellung ist bei 10 €. Einbennenung selbst war kostenlos im Zuge der Hochzeit. Dürfte bei einer Hochzeit nicht wirklich in die Waage fallen. Wenn vor Geburt nicht schon Vaterschaftsfeststellung usw gelaufen ist, dann steht beim Vater nichts drin. Wir haben die Neuausstellung dann gespart, denn wozu braucht man bei einem kleinen Kind dann schon die Geburtsurkunde wenn Dinge wie Krankenkasse und Elterngeld erledigt sind. Hat keine Sau interessiert ob da ein Vater in der Geburtsurkunde stand. Da wo der Vater wichtig war wurde mehr Wert auf die Sorgerechtserklärung gelegt. Nach der Hochzeit und Einbennung haben wir dann eine neue Urkunde angefordert. Kosten wie gesagt überschaubar. Und Kind hatte auch den neuen Nachnamen schnell drin, schneller wie ich. Meine Namensänderung war weit teurer, neuen Perso, Führerschein,KFZ-Schein und -brief und überall Lauferei wegen Versicherungen, Konto und was weiß ich noch. Was weit heftiger ist, hat Kind den Namen vom Mann und es wird nichts mit der Heirat, kann man den Namen kaum wieder ändern. Dann trägt das Kind weiterhin den Nachnamen des Ex. Ob einem das 10 € wert sind?

von Felica am 07.05.2018, 12:37



Antwort auf Beitrag von mellomania

Wenn das Kind unter 5 ist geht das automatisch. Danach muss man einen Antrag stellen. Kostet ein paar €. LG

von Lewanna am 06.05.2018, 10:14



Antwort auf Beitrag von Lewanna

Unsere Kinder waren bei unserer Hochzeit 2 und 5. Und für die Kleine brauchten wir keinen Antrag für den Großen schon. Ab 7 Jahre ändert sich wieder was. LG

von Lewanna am 06.05.2018, 10:17



Antwort auf Beitrag von mellomania

Wenn das uneheliche Kind den Namen der Mutter hat und dann bei der Hochzeit mit dem leiblichen Vater der Nachname des Vaters als Familienname angenommen wird, bekommt das Kind meines Wissens nach dann diesen automatisch. Meiner großen Tochter haben wir direkt nach der Geburt den Nachnamen meines heutigen Mannes gegeben. Er hat schon in der Schwangerschaft die Vaterschaft anerkannt.

von 3wildehühner am 06.05.2018, 10:22



Antwort auf Beitrag von mellomania

Noch wichtig, wenn man einmal den Familiennamen festgelegt hat bekommen alle gemeinsamen Kinder diesen. Ein Kind Nachname von Mutter, eines den vom Vater geht eigentlich nicht. Unmöglich ist es nicht, aber dann ist wo was schief gelaufen.

von Felica am 06.05.2018, 13:49



Antwort auf Beitrag von Felica

Das gemeinsame Sorgerecht hat nichts mit dem Namen des Kindes zu tun. Das ist absolut unabhängig vom Nachnamen!

von 3wildehühner am 06.05.2018, 14:46