Thema:
Kindertagespflege während eingewöhnung widerrufen
Hallo ich hab mal eine Frage.
Ich habe am 15.7.21 einen vertrag bei einer Tagesmutter unterschrieben.
Leider klappt es nicht so meine frage wäre kann ich den vertrag noch widerrufen?
Die Einrichtung meinte ich müsste warten bis ein anderes kind die stelle besetzt.
Mein kind geht aber nicht mehr hin.
Bin verzweifelt und freue mich auf eure antworten.
Lg
von
HELsa
am 27.07.2021, 01:44
Hallo,
was steht denn in deinem Vertrag?
Der muss dir ja schriftlich vorliegen - wenn du ihn bei Unterschrift nicht genau durchgelesen hast, dann musst das jetzt tun - da stehen die Kündigungsbedingungen genau drin.
Deine Frage können wir hier gar nicht beantworten - jeder Kindergarten, jeder Träger, jede Gemeinde hat ihre eigenen Verträge - kann also sein, das bei uns was geht und bei dir nicht oder umgekehrt.
Kündigen kannst du den Vertrag sicher - aber wann und wie steht in den Vertragsbedingungen.
Gruß Dhana
von
dhana
am 27.07.2021, 06:48
Ich war auch mal in der Situation und verzweifelt. Ein Gespräch mit der Tagesmutter hat geholfen und ich bin dadurch ohne Schwierigkeiten aus dem Vertrag.
von
kia-ora
am 27.07.2021, 06:53
So wie bereits geschrieben, musst du im Vertrag schauen. Kündigung geht immer, nur halt die Frage wann.
von
Anni1500
am 27.07.2021, 06:55
Ihr habt also die Eingewöhnung begonnen?
Das wäre ja noch keine 2 Wochen her!
So früh würde ich nicht aufgeben, oder gibt es gravierende Probleme mit der Tagesmutter?
Unsere Eingewöhnung hat 6 Wochen gedauert. Zwischendurch war ich auch verzweifelt, aber wir haben es ganz sanft einfach weiter probiert und nach 5 Wochen gab es die ersten Erfolge und letztendlich waren es unglaublich schöne 2 Betreuungsjahre für unser Kind.
Ich würde nicht so schnell aufgeben, wenn es „nur“ vom Kind her nicht direkt klappt.
von
Frolle
am 27.07.2021, 07:08
Guten Morgen,
Auch noch ein anderer Aspekt. Du hast am 15.7.21 unterschrieben und weißt 12 Tage später schon, dass es nicht klappt? Eingewöhnung kann auch ein bisschen dauern.
Ansonsten wie schon geschrieben, musst du den Vertrag dazu durchlesen.
LG, Bettina
von
bettina_7
am 27.07.2021, 07:06
Schau im Vertrag nach. Ich kenne es so, dass man wegen fehlgeschlagener Eingewöhnung fristlos kündigen kann. Allerdings waren meine Kinder in Kindertagesstätten und nicht bei der Tagesmutter.
https://www.kanzlei-engelhard.de/service/aktuelle-urteile/scheitern-der-eingewoehnung-eines-kindes-kindertagesstaette-berechtigt
Allerdings Kindertagesstätte und nicht Tagesmutter.
von
HSVMarie
am 27.07.2021, 07:16
Ich kann mir nicht vorstellen dass man nach weniger als 14 Tagen schon von gescheiterter Eingewöhnung reden kann. Nicht umsonst gehen Eingewöhnungsmodelle bis zu 6 Wochen.
Also Ruhe bewahren und positiv bleiben oder falls es an unüberbrückbaren Differenzen mit der Tagesmutter liegt in dem Vertrag schauen
von
Kampfgnom27
am 27.07.2021, 07:57
Wir wissen ja nicht, was vorgefallen ist. Ist auch egal, ob die Tagesmutter Mist gebaut hat oder die Mutter schon am 3. Tag gemerkt hat, dass sie sich noch nicht vom Kind trennen kann. Aber da würde ich von gescheiterter Eingewöhnung sprechen. Eben weil die ersten 6 Wochen noch nicht rum sind.
Ich kenne durchaus Fälle in denen in den ersten Tagen schon festgestellt wurde, dass es nicht klappt. Meist liegt es daran, dass die Mutter noch nicht bereit ist. Aber auch das ist okay. Man muss es doch nicht über Wochen hinziehen, wenn man sofort merkt, dass man es doch nicht will.
von
HSVMarie
am 27.07.2021, 08:47
Grundsätzlich sind Verträge zu halten.
Ich erkenne hier kein Widerrufsrecht. Auch zu einem außerordentlichen Kündigugsgrund hast Du nichts geschrieben.
Da bleiben nur die üblichen, vertraglich sicher geregelten Kündigungsfristen.
Immerhin ist man Dir ja schon entgegengekommen und hat dir angeboten, vorzeitig aus dem vertrag entlassen zu werden, wenn ein Kind nachrückt. Also fang an, zu suchen.
von
Berlin!
am 27.07.2021, 09:43
Die Tagesmutter hat mir selbst gesagt das es nicht klappt.
Von eingewöhnung fehlt jede spur durfte am
Ersten tag 1 stunde dort bleiben und dann nie wieder.
Er würde wohl nicht zulassen dass sie sich um andere kinder kümmert und nur auf dem arm aufhört zu weinen.
Sie ist der Meinung das er nicht bereit ist und wimmelt ihn ab jedoch erst zum 1.9 das jugendamt hab ich angerufen und die haben den vetrag sofort aufgehoben die tagesmutter halt nicht..
von
HELsa
am 27.07.2021, 14:16