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Geschrieben von Pagoum am 12.04.2011, 9:54 Uhr

Hab da auch mal ne Jobcenter-Frage.....

Ich hatte mit denen noch nie wirklich was zu tun, nur jetzt ist es leider so, dass wir überbrückend Leistungen beantragen mussten- mein Mann hat einen neuen Job, verdient in dem die ersten paar Monate noch nicht das volle Gehalt. Ich hab aufgrund meiner Schwangerschaft meine zweite Ausbildung unterbrochen, d.h. ich bekomm kein Bafög.
Nun musste ich mich ja fleißig bewerben, was ich auch getan habe. (Über die Aussichten müssen wir nicht reden....)
Ich frag mich nur, wann ich meinen Jobheini vom Amt die Bewerbungsnachweise schicken soll??? Hab da ja so einen schicken Zettel bekommen. Aus der Eingliederungsvereinbarung hab ich da nix rauslesen können. Werd ich angeschrieben, oder wie läuft das?

 
10 Antworten:

die machen da stichprobenartige

Antwort von die_Morrigan am 12.04.2011, 9:56 Uhr

kontrollen und kontaktieren die firmen und fragen ob da eine bewerbung von dir eingegangen ist...sonst ist leistungskürzung möglich..denn laut dieser eingliederungsv. musst du ja deine arbeitslosigkeit beenden...

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Re: Hab da auch mal ne Jobcenter-Frage.....

Antwort von das_echte_zwergchen84 am 12.04.2011, 9:56 Uhr

1 mal Monatlich. Muss ich zumindest...

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Re: Hab da auch mal ne Jobcenter-Frage.....

Antwort von Fru am 12.04.2011, 9:58 Uhr

Also bei uns ist es hier so, das man den Nachweis nur liefern muß, wenn man das Geld für die Bewerbungen erstattet bekommen muß.
Wenn man Stellenvorschläge bekommt, dann bekommt das der mögliche Arbeitgeber genau so und dann muß ich den Stellenvorschlag ausfüllen: wann beworben, wie beworben und das Ergebnis. Und da steht auch immer ein Datum drauf, bis wann das zurück muß und der mögliche Arbeitgeber füllt das genau so aus...

LG

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Re: die machen da stichprobenartige

Antwort von Pagoum am 12.04.2011, 10:00 Uhr

Danke für deine ANtwort, ich meinte aber: Wann ich denen meine Bewerbungsnachweise erbringen muss- mein Jobmensch hat mir da nix zu gesagt. Das Bewerbungszettelchen hab ich jetzt auch schon 1,5 Monate hier.

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Re: die machen da stichprobenartige

Antwort von Teufel89 am 12.04.2011, 10:01 Uhr

mich hat in der zeit nach der geburt meines sohnes noch keiner gebeten doch bitte arbeiten zu gehen. auf die idee kam ich selber

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Re: Hast du da ne schriftliche Vereinbahrung drüber?

Antwort von Pagoum am 12.04.2011, 10:01 Uhr

Oder steht das in deiner Wiedereingleiderungsvereinbarung drin?

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Re: Teufel ich bin schwanger.....

Antwort von Pagoum am 12.04.2011, 10:03 Uhr

danach mach ich noch ein Jahr Elternzeit und dann steige ich in meine Ausbildg. wieder ein. Offiziell bin ich noch bis zum 24.5 arbeitsfähig, und muss mich bis zu diesem Zeitpunkt bewerben.
(Mal davon ab, dass wir ab Juni ehr keine Leistungen mehr beziehen müssen)

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Re: Hast du da ne schriftliche Vereinbahrung drüber?

Antwort von das_echte_zwergchen84 am 12.04.2011, 10:03 Uhr

Nein, sie hat mir gesagt, ich MUSS alle 4 Wochen zu jedem 1. 6 Nachweise erbringen, dass ich mich da beworben hab :-/ Die muss ich auf diesen Zettel notieren, wo, wann, wie usw. und das dann zu jedem 1. abgeben...

Die macht mich irre, die Sachbearbeiterin. Aber das ist ein anderes Kapitel...

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Hmm.... da hat der Kerl nix von erzählt

Antwort von Pagoum am 12.04.2011, 10:06 Uhr

Soll ich jetzt warten bis der sich meldet, oder ruf ich besser an?
Platz is ja noch auf meinem Zettel......

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Re: Hmm.... da hat der Kerl nix von erzählt

Antwort von das_echte_zwergchen84 am 12.04.2011, 10:07 Uhr

Ruf lieber an. Es gibt es fiese Leute da, die dann meinen, du würdest dich weigern und dir die Leistungen kürzen... Ich will da auch weg...

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