Thema:
Brauche Rat bzgl. Nebenkostenabrechnung
Hallo,
wir sind zum am 01.03.13 aus unserer alten Wohnung ausgezogen - gekündigt wurde zum 31.03.13.
Heute kam nun eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.13 - 31.03.13 bei der wir nun eine Nachzahlung leisten müssten.
Abrechungszeitraum komplett ( handelt sich um ein Mehrfamilienhaus ) ist der 01.01.13 - 31.12.13.
Hätten wir nun nicht unsere Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten bekommen müssen oder irre ich mich da ?
Kennt sich jemand von Euch damit aus - im Netz finde ich nichts genaueres darüber - einmal ist es '' verjährt '' , auf einer anderen Seite zählt wiederum der Abrechnungszeitraum, bzw wann man ausgezogen ist.
Lieben Dank im Voraus..
von
Heidelbeere
am 18.06.2014, 14:46
Bei mir war es auch so.. ich bin damals zum 28.05 ausgezogen und hab ca. anfang juli ne nebenkostenabrechnunge vom 01.01 -28.05 erhalten.
von
BabyBelly
am 18.06.2014, 14:50
Hm, die Jahresrechnungen bekommt der Vermieter doch auch erst im Nachhinein, erst dann stehen doch die Kosten komplett fest. D. h., wenn der Vermieter für 2013 im ersten Quartal 2014 die REchnungen erhält, kann er es ja dann auch erst im Anschluss an die Parteien weiter belasten.
Ausser, Strom, Gas, Wasser usw. ist über Euch selbst abgerechnet worden.
von
Ilse_2000
am 18.06.2014, 14:57
schwer zu sagen, die Heizkostenabrechnung wird zum Jahresende vorgenommen (für alle) da ihr aber im März ausgezogen seid, kann es gut möglich sein das euer Abrechnungszeitpunkt ab März für 12 Monate läuft.
Soweit ich aber gelesen habe ist der Vermieter verpflichtet euch die Abrechnung bis zum 31.12.14 zukommen zu lassen. Es wird immer zum Ende des Kalenderjahres abgerechnet. Berechnen darf er natürlich nur bis 31.03.13
Ich würde mich mal beim Mieterschutzbund informieren. Wirklich schwer zu sagen.
von
Mamamia68
am 18.06.2014, 15:14
Hallo, das lässt sich nicht pauschal sagen, es kommt auf den vertraglich vereinbarten Abrechnungszeitraum an. Steht dazu nichts im Vertrag, hätte der Vermieter bis zum 31.03.2014 abrechnen müssen. Üblich ist natürlich ein Jahr, damit hätte er Zeit bis zum 31.12.2014. Hast Du denn dort noch eine Mietkaution liegen?
von
maddia
am 18.06.2014, 15:01
Nebenkosten müssen jährlich abgerechnet werden.
Ende des Abrechnungszeitraumes hat der Vermieter 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu stellen. Der Abrechnungszeitraum endet i.d.Regel am 31.12. des Jahres (unabhängig von Deinem vorzeitigen Auszug). Somit kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung noch bis zum 31.12. diesen Jahres geltend machen!
von
leaelk
am 18.06.2014, 15:07
Ja, das habe ich gesagt, aber der Abrechnungszeitraum muss eben vertraglich festgelegt werden. Das ist eine wichtige Formalität.
von
maddia
am 18.06.2014, 15:12
Wurde immer zu Jahresende abgerechnet? Dann musst Du zahlen, denn es zählt das Kalenderjahr und nicht der Monat in dem ihr ausgezogen seid.
von
Mamamia68
am 18.06.2014, 15:16
es zählt IMMER das Kalenderjahr, immer.
Also kann dein Vermieter dir die Abrechnung bis 31.12.14 stellen.
Und da du zum 31.3 gekündigt hast, musst du bis 31.3 zahlen, wann du ausziehst ist deinem Vermieter doch Wurst...
von
choizz
am 18.06.2014, 16:18
... wollten ja nur nochmal sicher gehen !
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von
Heidelbeere
am 18.06.2014, 16:44