Frage: Erziehungsunterhalt

Hallo, ich bin zur zeit in der Elternzeit und erhalten darum Erziehungsunterhalt vom Nichtehelichen Vater meines Kindes. Der Kindsvater kann mir nicht den Unterhalt in der Höhe bezahlen, dass mein letztes Einkommen erreicht ist. Nun wird er um weitere 100 Euro gekürzt, da sich sein Einkommen verringert hat. Aus diesem Grund möchte ich ein paar Stunden arbeiten gehen. Nun meine Frage, kann ich zu meinem Unterhalt dazu verdienen bis ich zusammen mit dem Unterhalt mein letztes Einkommen wieder erreiche, oder werden mir auch Beträge, die darunter liegen angerechnet. Mit freundlichen Grüssen Maria

Mitglied inaktiv - 22.03.2005, 13:11



Antwort auf: Erziehungsunterhalt

Hallo, angerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005