Frage: Anliegen

Sehr geehrte Frau RA Bader, ich hatte Ihnen vor kurzem geschrieben, dass mein Chef sowie die Personalleitung mit mir ein Gespräch möchten, obwohl ich 2 Jahre EZ habe - sprich bis November 2020. Ich arbeite seit 11 Jahren in der Firma und hatte noch nie eine Auseinandersetzung und kaum Fehltage (krank) in 11 Jahre. Immer sehr beliebt gewesen. Ständig habe ich in der EZ Nachrichten bekommen, dass meine Vertretung schlecht sei und wann ich bitte zurück komme. Das Gespräch verlief aber dafür total merkwürdig, die haben mir zu Beginn gleich als 1. mitgeteilt, dass sie meine Vertretung behalten an der Stelle wollen und mir eine andere Stelle geben möchten, welche noch nicht gibt, aber sich eine neue Stelle überlegen. Davor war ich am Empfang. Welche Stelle ist gleich, wenn am Empfang nur für eine Arbeit ist(???). Desweiteren haben die gefragt, ob TZ oder VZ. Als ich VZ gesagt habe, waren die still. Haben durch die Blume gefragt, sie hätten von Kollegen gehört dass ich weitere Kinder haben möchte!? Und zu guter Letzt als ich meinte, wenn ich keinen KiTa Platz bekomme möchte ich von 2 Jahre EZ auf 3 Jahre verlängern und da meinte die es würde nur gehen wenn der AG auch einverstanden ist. Was juristisch so gar nicht stimmt. Ich bin sehr überrascht und Frage mich ob alles so richtig abläuft? Müssen die mir nicht meine Stelle zurück geben, wenn ich wie gehabt auf VZ zurück möchte? Und kann ich nicht selber von 2 auf 3 J.verlängern? Total merkwürdiges Gespräch gewesen. P.S. ich möchte momentan keine weitere Kinder. Meine Vertretung ist 50+ und ich fast halb so alt. Evtl. hat der AG Angst, dass ich weiter ausfalle, wenn eine neue SS bedteht und die Dame nicht mehr schwanger werden kann? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.

von Loredana2018_ am 13.02.2020, 22:57



Antwort auf: Anliegen

Hallo, 1. Der Ag darf Sie gem. dem Arbeitsvertrag umsetzen, zB in die Telefonzentrale 2. Der Verlängerung muss der Ag nicht zustimmen, Frist 7 Wochen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2020



Antwort auf: Anliegen

Sie müssen dir eine gleichwertige Stelle geben, die der Beschreibung in deinem Arbeitsvertrag entspricht, es muss aber effektiv nicht dieselbe Stelle sein. Wenn sie also eine neue Stelle schaffen oder sonst wie eine gleichwertige Stelle finden (die du laut Vertrag erfüllen musst), dass musst du auch die nehmen. Das dritte Jahr musst du mindestens 13 Wochen vor Beginn (also theoretisch 13 Wochen vor Ende deiner zweijährigen aktuellen Elternzeit, wenn es lückenlos anschließen soll) schriftlich anmelden, dann brauchst du nicht die Zustimmung des Arbeitgebers. Bei einer kürzeren Frist als 13 Wochen brauchst du tatsächlich die Zustimmung des Arbeitgebers.

von Dojii am 14.02.2020, 07:47



Antwort auf: Anliegen

Hier https://www.hensche.de/Elternzeit_Kind_Zustimmung_Arbeitgeber_ArbG_Duesseldorf_4Ca4023-10.html steht dass man fürs dritte Jahr 7 Woche vorher die EZ verlängern muss. Was stimmt denn nun?

von Paulinchen83 am 14.02.2020, 10:27



Antwort auf: Anliegen

Oh ja du hast Recht, ich hab mich um ein Jahr vertan. Je nachdem wie das dritte Jahr Elternzeit genutzt wird. Wenn das dritte Jahr bis nach dem dritten Geburtstag andauert (weil es zB nicht direkt an das zweite Jahr anschließt), dann ist die Frist 13 Wochen. Wenn es direkt an das zweite anschließt sind es tatsächlich nur 7.

von Dojii am 14.02.2020, 11:07